Hartz IV: Kürzungen bei Krankenhausaufenthalt

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Fragliche pauschale Kürzungen des ALG II Regelsatzes während eines Kur- oder Krankenhausaufenthaltes.

(15.07.2010) Das Sozialgericht Detmold (Az: S 2 SO 74/10) urteilte, es dürften keine pauschalen Kürzungen von Hartz IV Beziehern vorgenommen werden, die sich aufgrund einer Krankheit in einem Krankenhaus aufhalten. Grudnsätzlich gebe es zwar Kürzungsmöglichkeiten wegen der Bedarfsdeckung, jedoch seien pauschale Kürzungen des Regelsatzes während der Betroffene sich im Krankenhaus befindet, nicht möglich. Viel mehr müssten die Kompensationsausgaben geprüft werden.

Demgegenüber stellt ein Krankenhausaufenthalt einschließlich nachfolgender Reha-Maßnahme regelmäßig keine Alltagssituation dar. Vielmehr muss sich der Betroffene kurzfristig auf die Situation einstellen, was regelmäßig auch mit
finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Einen gesicherten Erfahrungssatz, dass man in der Haushaltskasse durch einen Krankenhausaufenthalt Geld sparen könne, gibt es nicht; insoweit wird auf die Anfrage an das statistische
Bundesamt im Verfahren S 2 (6) SO 72/08 Bezug genommen.

Zwar mag es nahe liegen, dass Kosten für Frühstück, Mittagessen und Abendessen zumindest teilweise eingespart werden können, so die Richter, aber andererseits ist es dann genauso nahe liegend, dass andere Kosten anfallen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Patienten beispielsweise spontan einen neuen Schlafanzug oder ein neues Nachthemd, einen Bademantel oder Hausschuhe benötigen, weil sie zu Hause beispielsweise in Unterwäsche oder stark abgenutzter
Nachtwäsche schlafen. Auch bei einem Reha-Aufenthalt sind Kompensationskosten nahe liegend, da es nicht ungewöhnlich ist, dass Patienten aufgefordert werden, beispielsweise einen Jogginganzug, Sportschuhe oder andere Sportbekleidung mitzubringen.

Ebenso fallen in Kliniken regelmäßig Telefonkosten oder Kosten für die Nutzung des Fernsehapparates auf dem Zimmer an. Regelmäßig ist hierfür heutzutage zunächst eine Chipkarte eventuell mit Grundgebühr zu erwerben, für die dann auch noch ein Pfand erhoben wird. Insoweit stehen der möglichen Kostenersparnis im Bereich der Ernährung dann Kompensationskosten an anderer Stelle gegenüber. (pm, gr)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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