Die Unterkunftskosten sollen “angemessen” sein. Das fรผhrt immer wieder zum Streit zwischen Hartz IV/Sozialhilfe Beziehern und den Jobcentern. Beim Bรผrgergeld soll es eine Karrenzzeit geben. Aber auch dann gelten die Angemessenheitsrichtlinien.
Fordert das Jobcenter zur Senkung der Kosten und damit zum Umzug auf, mรผssen allerdings im Vorfeld einige Punkte erfรผllt sein. Aus diesem Grund sollte eine Kostensenkungsaufforderung nicht einfach hingenommen werden, sondern eingehend geprรผft sein.
Jobcenter prรผfen regelmรครig Angemessenheit
Bei der รbernahme der Kosten fรผr die Unterkunft bzw. Miete und Heizung prรผfen die Jobcenter die so genannte “Angemessenheit” der Wohnkosten anhand eines Vergleiches รคhnlicher Wohnungen in der Umgebung.ย
Sind solche Wohnungen verfรผgbar, kรถnnen sie Betroffene zur Kostensenkung durch Umzug auffordern. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.
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Betroffene mรผssen in der Lage sein, ihre aktuelle Wohnung aufzugeben
Abgesehen von medizinischen Grรผnden, die dazu fรผhren, dass Betroffene ihre Wohnung nicht aufgeben kรถnnen, mรผssen sie immer in der Lage sein, ihren Mietvertrag aufzulรถsen.
Wichtig: Ist eine Mindestmietzeit noch nicht verstrichen, ist ein Auszug aus der Wohnung beispielsweise nicht mรถglich.
Die Kostensenkung muss zumutbar sein
Eine mรถgliche neue Wohnung muss bedarfsgerecht und entsprechend des Vergleiches des Jobcenters angemessen sein.
Wichtig: Die Kostensenkung muss aber auch zumutbar sein, das heiรt, es muss konkret die Mรถglichkeit geben, eine solche Wohnung in der Umgebung des Lebensmittelpunktes zu beziehen und den Betroffenen muss diese Alternative bekannt gewesen sein.
Keine Pflicht zur Wohnungssuche
Sind die obigen Punkte erfรผllt, kann das Jobcenter die Kostensenkung von den Betroffenen verlangen.
Allerdings besteht keine Obliegenheit zur Wohnungssuche, deren Ausbleiben negative Konsequenzen auf den Leistungsbezug haben wรผrde. Im Zweifelsfalle muss das Jobcenter also auf verfรผgbare angemessene Alternativwohnungen hinweisen.
Diese รbersicht geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Speyer hervor (S 15 AS 250/19). Bild: alphaspirit / AdobeStock