In Deutschland zahlt jeder Haushalt monatlich 18,36 Euro bzw. jรคhrlich 220,32 Euro an Rundfunkgebรผhren fรผr den รถffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Frau aus Rosenheim wollte keinen Cent mehr fรผr die GEZ zahlen und zog vor Gericht.
Eine unzufriedene Beitragszahlerin
Die Frau aus Rosenheim war so unzufrieden mit den Programmen von ARD und ZDF, dass sie sich entschloss, den Rundfunkbeitrag zu boykottieren.
Sie argumentierte, dass die Programme schlecht seien und es “bessere Alternativen wie Amazon Prime, Apple TV und Netflix” gebe. Sie zog vor den Verwaltungsgerichtshof in Mรผnchen, um zu klรคren, ob sie den Rundfunkbeitrag aufgrund mangelnder Programmqualitรคt verweigern dรผrfe.
Das Urteil: Klare Entscheidung des Gerichts
Der Verwaltungsgerichtshof in Mรผnchen musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Frau den Rundfunkbeitrag kรผndigen kรถnne, weil sie mit den Programminhalten unzufrieden war.
Das Urteil (Az: 7 BV 22.2642) war jedoch eindeutig: Die Beitragspflicht bleibt bestehen. Der Einwand der Klรคgerin, es bestehe ein generelles strukturelles Versagen des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks, wurde nicht anerkannt.
Das Gericht entschied zudem, dass der Vorteil des Rundfunkbeitrags in der individuellen Mรถglichkeit liege, den รถffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu kรถnnen, unabhรคngig von der tatsรคchlichen Nutzung.
Der Rundfunkbeitrag diene der Finanzierung des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks und soll sicherstellen, dass dieser unabhรคngig von staatlichen und kommerziellen Einflรผssen agieren kann.
Diese Unabhรคngigkeit ist im Grundgesetz verankert. Artikel 5 garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.
Der Rundfunkstaatsvertrag: Klare Vorgaben
Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, welche Aufgaben der รถffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfรผllen hat. Dazu gehรถren die Fรถrderung von Kultur und Bildung sowie die Unterstรผtzung der freien individuellen und รถffentlichen Meinungsbildung. Diese Vorgaben werden durch verschiedene Gremien รผberwacht, die sicherstellen, dass die Sender ihre Aufgaben erfรผllen.
Mรถglichkeiten der Zuschauer: Kritik und Beschwerde
Zuschauer, die mit den Programminhalten unzufrieden sind, haben laut Gericht die Mรถglichkeit, sich bei den Sendern oder den zustรคndigen Gremien zu beschweren.
Es gibt Zuschauertelefonate und andere Kanรคle, รผber die Kritik geรคuรert werden kann. Alternativ kรถnne man sich an die entsprechenden Aufsichtsbehรถrden wenden, so das Gericht.
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Keine Entlassung aus der Beitragspflicht
Die Klage der Frau aus Rosenheim hatte demnach keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Beitragspflicht unabhรคngig von der persรถnlichen Zufriedenheit mit den Programminhalten besteht.
Dies bedeutet, dass alle Haushalte weiterhin den Rundfunkbeitrag zahlen mรผssen, um die unabhรคngige Berichterstattung und die Erfรผllung des Programmauftrags des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewรคhrleisten.
Manchmal haben Klagende auch Erfolg
Obwohl die Klage der Frau aus Rosenheim abgewiesen wurde, gibt es immer wieder Fรคlle, in denen Bรผrger gegen den Rundfunkbeitrag klagen. Ein Beispiel ist ein Student aus Leipzig, der erfolgreich gegen den Mitteldeutschen Rundfunk klagte, weil sein Hรคrtefallantrag 14 Monate lang nicht bearbeitet wurde.
Solche Fรคlle zeigen, dass es durchaus Mรถglichkeiten gibt, sich gegen den Rundfunkbeitrag zur Wehr zu setzen, auch wenn die Erfolgsaussichten begrenzt sind. Erfolg haben auch nur dann diejenigen, die nachweisen kรถnnen, dass sie nicht genug Einkommen haben, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen.