Erwerbsminderungsrente wenn Arbeitsweg mit Bus und Bahn nicht zumutbar ist

Lesedauer < 1 Minute

Versicherte mit einer chronischen Darmerkrankung und häufigen unkontrollierten Darmentleerungen ist der Arbeitsweg mit Bus und Bahn nicht zuzumuten. In solch einem Fall darf der Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente nicht verweigern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 26. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 7 R 3817/19).

Erwerbsminderungsrente wegen unkontrollierter Darmentleerungen

Im Streitfall hatte die Klägerin von Juni 2010 bis März 2014 als Altenpflegerin gearbeitet. Bis Ende 2016 bezog sie Arbeitslosen- und Krankengeld. Sie leidet an der chronischen Darmerkrankung Morbus Crohn. Damit einher gehen mindestens zehn Durchfälle pro Tag sowie eine plötzliche unvorhergesehene Dranginkontinenz.

Im Juni 2017 beantragte sie bei der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Sie müsse sich immer vergewissern, dass sie beim Verlassen des Hauses unterwegs eine Toilette aufsuchen könne. Selbst im Supermarkt habe sie die Erlaubnis, auf die Personaltoilette zu gehen.

Doch eine Erwerbsminderung konnte der Rentenversicherungsträger nicht sehen. Sie könne auf kürzeren Arbeitswegen auch öffentliche Verkehrsmittel ohne Toiletten nutzen.

LSG Stuttgart: Arbeitsweg mit Bus und Bahn nicht zumutbar

In seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 gab das LSG der Frau jedoch recht. Ihr stehe zumindest eine befristete Erwerbsminderungsrente zu. Der Klägerin sei es wegen ihrer häufigen unkontrollierten Darmentleerungen nicht zuzumuten, öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit zu nutzen. Denn in Bussen oder U-Bahnen gebe es gar keine, in Regionalzügen nur wenige Toiletten.

Anders als bei einer Harninkontinenz könne die Frau auch nicht auf Einlagen verwiesen werden. Dies gelte umso mehr, als sie sich nicht etwa auf dem Weg nach Hause mit der Möglichkeit anschließender Hygienemaßnahmen, sondern auf dem Weg zur Arbeitsstätte befinde. Allerdings sei die Erwerbsminderungsrente zu befristen, da es sein könne, dass die begonnene Therapie zu einer Besserung ihres Gesundheitszustandes führe. fle/mwo

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...