Erwerbsminderungsrente: 1,8 Millionen Rentner werden weiter benachteiligt

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zurรผckgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Folgen, da rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner von der Stichtagsregelung betroffen sind und damit weiterhin benachteiligt bleiben.

Stichtagregelung fรผhrte zu Ungleichbehandlung bei der Erwerbsminderungsrente

Die Stichtagsregelung, die von 2001 bis 2018 galt, fรผhrte dazu, dass Betroffene, die in diesem Zeitraum erwerbsgemindert wurden und eine Rente bezogen, weniger Geld erhielten als Neurentner, die nach 2019 in Rente gingen.

Der Grund fรผr diese Ungleichbehandlung liegt in den unterschiedlichen Zurechnungszeiten, die bei der Berechnung der Rente berรผcksichtigt werden. Ab dem 1. Januar 2019 werden Erwerbsminderungsrentner so behandelt, als hรคtten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Dadurch erhalten sie eine hรถhere Rente. Wer jedoch vor 2019 in Rente geht, profitiert nicht von dieser Regelung. Dagegen hatten die Verbรคnde geklagt.

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Verbรคnde klagten bis zum Verfassungsgericht

Die Sozialverbรคnde VdK und SoVD haben das Bundesverfassungsgericht angerufen, um diese Ungleichbehandlung zu stoppen. Sie argumentierten, dass die Stichtagsregelung eine diskriminierende Praxis darstelle, “die gegen verfassungsrechtliche Grundsรคtze verstoรŸe”. Sie forderten “eine Gleichbehandlung aller Erwerbsminderungsrentner unabhรคngig vom Zeitpunkt ihres Rentenbeginns”.

Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch anders. Die obersten Richter urteilten, dass der Gesetzgeber in bestimmten Fรคllen Stichtage einfรผhren dรผrfe, um Lebenssachverhalte zu regeln. Dies kรถnne zwar “zu Hรคrten fรผhren, diese seien “aber unvermeidbar”.

Damit hat das Gericht die Stichtagsregelung fรผr rechtmรครŸig erklรคrt, was fรผr die betroffenen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine bittere Enttรคuschung darstellt.

Zuschlรคgen fรผr Bestandsrentner dennoch erreicht

Um den Druck auf den Gesetzgeber zu erhรถhen, hatten VdK und SoVD รถffentlich auf die Ungleichbehandlung hingewiesen und eine รœberprรผfung der Stichtagsregelung gefordert. Als Reaktion auf diesen Druck beschloss der Gesetzgeber schlieรŸlich die Einfรผhrung von Zuschlรคgen fรผr so genannte Bestandsrentnerinnen und -rentner. Diese Zuschlรคge sollen je nach Rentenbeginn zwischen 4,5 und 7,5 Prozent betragen.

Die Sozialverbรคnde gaben sich mit dieser Regelung jedoch nicht zufrieden und halten sie weiterhin “fรผr unzureichend, um eine tatsรคchliche Gleichbehandlung herzustellen”. Sie kritisieren auch, dass “die Zuschlรคge erst ab Juli 2024 in Kraft treten sollen, was aus ihrer Sicht viel zu spรคt ist”.

VdK-Prรคsidentin Verena Bentele zeigte sich enttรคuscht รผber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung sei “bitter fรผr alle Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kรถnnen und eine Erwerbsminderungsrente beziehen”.

Zwar habe der politische und juristische Druck der Verbรคnde dazu gefรผhrt, dass “die Zuschlรคge fรผr Bestandsrenten beschlossen wurden, sie hรคtten sich aber eine umfassendere und gerechtere Lรถsung gewรผnscht”.

Auch Michaela Engelmeier, Prรคsidentin des SoVD, zeigte sich enttรคuscht, dass die Ungleichbehandlung bestehen bleibe. Dennoch wertete sie die Nachbesserungen fรผr Bestandsrentner als Teilerfolg. Engelmeier betonte jedoch die Bedeutung des Musterstreitverfahrens, das “die Sozialverbรคnde seit 2020 durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gefรผhrt haben”. Dieses Verfahren habe zumindest “einige Verbesserungen fรผr die Betroffenen gebracht, wenn auch nicht in dem von den Verbรคnden erhofften Umfang”. (AZ: 1 BvR 847/23)