Bundesverfassungsgericht: Mehr kostenfreie Anwaltshilfe für Hartz IV-Bezieher

Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV Bezieher bzw. mittellose Menschen müssen sich im Streit mit dem Jobcenter auch außergerichtlich wehren und bei komplexen Rechtsfragen zum Anwalt gehen können.

Wird zur Finanzierung des Rechtsanwalts dennoch die staatliche Beratungshilfe verweigert, stellt dies eine Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 24. Mai 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1370/21). Nicht zumutbar sei es, den Hilfebedürftigen zur Beratung an das Jobcenter zu schicken, welches den im Streit stehenden Bescheid erlassen hat.

Anspruch auf Beratungshilfe für mittellose Menschen gestärkt

Konkret ging es um einen Hartz-IV-Bezieher aus Kaufbeuren. Dieser hatte wegen eines erhaltenen Betriebskostenguthabens zu viel Arbeitslosengeld II erhalten. Das Jobcenter berücksichtigte die Betriebskosten nicht einmalig in einem Monat, sondern verteilt auf sechs Monate und minderte entsprechend das Arbeitslosengeld II für ein halbes Jahr.

Amtsgericht wies den Antrag als „mutwillig” ab

Der betroffene Hartz-IV-Bezieher hatte Zweifel, ob die Behörde die Erstattungsforderung auf sechs Monate verteilen darf. Er wollte für seinen Widerspruch anwaltlichen Rat einholen. Um den Rechtsanwalt bezahlen zu können, beantragte er beim Amtsgericht Kaufbeuren staatliche Beratungshilfe.

Das Amtsgericht wies den Antrag als „mutwillig” ab. Der Mann könne für seinen Widerspruch zum Jobcenter gehen, welches den Bescheid erlassen hat. Die Behörde sei gesetzlich zur Beratung verpflichtet. Einen Widerspruch gegen den Bescheid könne er ohne anwaltliche Hilfe anfertigen.

Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist „offensichtlich begründet”, entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. April 2022. Der Hartz-IV-Bezieher sei in seinem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit verletzt worden. Dies sehe vor, dass mittellose und bemittelte Bürgerinnen und Bürger in gleicher Weise ihr Recht durchsetzen können.

Bundesverfassungsgericht: Bei komplexen Rechtsfragen zum Anwalt

Suchen mittellose Menschen außergerichtlichen Rat, könne mit der staatlichen Beratungshilfe ein Rechtsanwalt bezahlt werden. Der Anspruch bestehe, wenn der Ratsuchende nicht über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt und es sich um komplexe rechtliche Fragen handelt. Dann dürfe die Beratungshilfe nicht als „mutwillig” verweigert werden. So verhalte es sich hier.

Die Frage, ob das Jobcenter wegen einer Erstattungsforderung über sechs Monate lang das Arbeitslosengeld II mindern darf, sei rechtlich komplex. Der Beschwerdeführer durfte auch nicht zur Beratung an das Jobcenter geschickt werden, weil die Behörde den im Streit stehenden Bescheid selbst erlassen hat.

Ähnlich hatte das Bundesverfassungsgericht bereits am 7. Oktober 2015 zur Beratungshilfe entschieden (Az.: 1 BvR 1962/11;). Danach muss ein Amtsgericht prüfen, ob zumindest anwaltliche Hilfe für eine sorgfältige Begründung eines Widerspruchs sinnvoll ist. Dann sei die Gewährung von Beratungshilfe angebracht. fle/mwo/fle

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...