Bürgergeld: Jobcenter zahlt keine Festkleidung und Blumen für Abschlussball

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Das Jobcenter zahlt keine Kosten für Festkleidung und Blumen für einen Tanzkurs-Abschlussball
Kosten für Festkleidung und Blumen für einen Tanzkurs-Abschlussball sind mit der Regelleistung abgegolten. Für Bezieher von Bürgergeld sei es zumutbar, bei besonderen Anlässen wie einem Abschlussball gebrauchte Kleidung zu kaufen und dann später wieder zu verkaufen.

Das Jobcenter muss einem Bürgergeld Bezieher – keine Kosten für Festkleidung und Blumen für einen Tanzkurs-Abschlussball bezahlen, denn es ist Bürgergeld Empfängern zumutbar gebrauchte Kleidung zu kaufen. ( so aktuell die Mitteilung des SG Mannheim, Gerichtsbescheid vom 10. August 2023 – S 12 AS 2219/22 – rechtskräftig – nicht veröffentlicht).

Kurzbegründung des Gerichts und Sachverhalt

Ein 15-jähriger Bürgergeld Empfänger besuchte einen Tanzkurs, für dessen Kosten das Jobcenter im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft aufkam. Der 15 jährige Kläger beantragte beim Jobcenter Kosten für Festkleidung und einen Blumenstrauß in Höhe von knapp € 200,00. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab.

Begründung des Jobcenters für den ablehnenden Antrag

Die Kleiderordnung im Einladungsschreiben der Tanzschule sehe lediglich eine ordentliche Kleidung vor. Die Kosten für den Abschlussball könnten mit dem Regelbedarf gedeckt werden, zumal Blumensträuße bei Discountern günstig erworben werden könnten.

Das Jobcenter verweist ausdrücklich auf die Regelleistung, davon müssen Bürgergeld Bezieher auch spezielle Kleidung für einen Abendball kaufen.

Das Sozialgericht Mannheim schloss sich der Meinung des Jobcenters an

Das Jobcenter habe die pauschalen Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von € 180,00 erbracht. Es sei dem Kläger zuzumuten, die Kosten für die Festkleidung und den Blumenstrauß aus den verbleibenden € 55,00 und vom Regelbedarf zu bestreiten.

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Abschließend weist das Gericht auf Folgendes hin, was für alle Leistungsbezieher nach dem Bürgergeld gilt:

Er könne gebrauchte Kleidung kaufen, diese auch bei anderen Anlässen nutzen oder sie nach dem Abschlussball wieder verkaufen.

Anmerkung vom Verfasser

1. Das Jobcenter übernimmt eine Kosten für Festkleidung und Blumen für einen Tanzkurs-Abschlussball. Es handelt sich dabei auch nicht um Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ( § 28 Abs. 7 SGB 2 ).

2. Kosten für die Festkleidung und den Blumenstrauß sind mit der Regelleistung abgegolten.

3. Für Bezieher von Bürgergeld ist es zumutbar, bei besonderen Anlässen wie einem Abschlussball gebrauchte Kleidung zu kaufen und dann später wieder zu verkaufen.