Viele Versicherte gehen noch immer davon aus, dass die โRente mit 63โ nur mit 45 Beitragsjahren funktioniert. Das war einmal โ und gilt nur noch fรผr รคltere Jahrgรคnge.
Wer 1964 oder spรคter geboren wurde, kann zwar weiterhin bereits ab 63 eine Altersrente beziehen, benรถtigt dafรผr aber nicht zwingend 45 Jahre. Entscheidend ist, welche Rentenart Sie wรคhlen und wie frรผh Sie starten wollen. Richtig geplant, lassen sich teure Fehlentscheidungen vermeiden โ und ein frรผher, finanziell tragfรคhiger Ruhestand bleibt realistisch.
Fรผr die jรผngeren Jahrgรคnge gilt zugleich: Eine abschlagsfreie โRente mit 63โ gibt es nicht mehr; die frรผhere Ausnahmeregel fรผr besonders langjรคhrig Versicherte ist stufenweise angehoben worden und liegt fรผr den Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.
Was โRente mit 63โ heute tatsรคchlich bedeutet
Hinter dem Schlagwort verbergen sich zwei unterschiedliche Altersrenten mit je eigenen Spielregeln. Erstens die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte: Sie setzt mindestens 35 Jahre Wartezeit voraus und kann ab 63 beantragt werden โ stets mit dauerhaften Abschlรคgen von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat; bei vier Jahren Vorziehen (63 statt 67) sind das 14,4 Prozent.
Zweitens die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen: Mit anerkanntem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahren Wartezeit ist sie regulรคr ab 65 ohne Abschlรคge, vorzeitig โ je nach Jahrgang โ bereits ab 62 mit Abschlรคgen mรถglich.
Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte: Voraussetzungen, Beginn und Abschlรคge
Wer die groรe Wartezeit von 35 Jahren erfรผllt, kann die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte schon mit 63 starten. Maรgeblich ist der Jahrgang: Ab Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Jeder Monat vor diesem regulรคren Alter mindert die spรคtere Monatsrente dauerhaft um 0,3 Prozent; der maximale Abzug bei 48 Monaten Vorziehung betrรคgt damit 14,4 Prozent. Diese Minderung bleibt fรผr die gesamte Laufzeit der Rente bestehen โ sie verschwindet also nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen: frรผher starten mit Anerkennung
Ist bei Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 festgestellt und sind 35 Wartejahre erfรผllt, erรถffnet diese Rentenart einen frรผheren, teils deutlich entspannteren Einstieg.
Fรผr Jahrgรคnge 1964 und jรผnger ist der abschlagsfreie Start mit 65 mรถglich; der frรผhestmรถgliche Beginn liegt bei 62 โ dann mit dauerhaften Abschlรคgen von 0,3 Prozent je Monat, also bis zu 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorziehen.
Rechtsgrundlagen finden sich in ยง 37 SGB VI in Verbindung mit ยง 236a SGB VI sowie in den Auskรผnften der Deutschen Rentenversicherung.
Was fรผr die 35-Jahre-Wartezeit zรคhlt โ und warum das wichtig ist
Die 35 Jahre setzen sich nicht nur aus klassischen Beschรคftigungszeiten mit Pflichtbeitrรคgen zusammen. Anzurechnen sind auch Kindererziehungszeiten sowie Berรผcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Zeiten nicht erwerbsmรครiger Pflege, Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie Anrechnungszeiten fรผr Schule und Studium. Schul- und Hochschulzeiten gelten ab dem 17. Geburtstag und werden insgesamt bis maximal acht Jahre berรผcksichtigt.
Diese Zeiten erhรถhen zwar nicht zwingend die Rentenhรถhe, sie helfen aber beim Erreichen der 35-Jahre-Schwelle โ und damit beim Zugang zur Rente ab 63.
Hinzuverdienst und Teilrente: mehr Freiheit seit 2023 โ mit Fallstricken
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten vollstรคndig entfallen. Wer eine Altersvoll- oder Teilrente bezieht, darf grundsรคtzlich unbegrenzt hinzuverdienen.
Das erleichtert den gleitenden รbergang: Viele reduzieren zunรคchst die Arbeitszeit und kompensieren mit Rente und Lohn. Wichtig bleibt aber die Wahl zwischen Voll- und Teilrente, denn sie hat sozialrechtliche Folgen.
Ein zentraler Punkt ist das Krankengeld: Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat nach ยง 50 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei einer Teilrente (beispielsweise 99,99 Prozent) kann der Anspruch dagegen bestehen โ vorausgesetzt, die Teilrente lรคuft bereits vor Beginn der Arbeitsunfรคhigkeit und die Beschรคftigung ist krankenversicherungspflichtig; Minijobs genรผgen nicht.
Dieser Unterschied ist fรผr weiterbeschรคftigte Rentnerinnen und Rentner finanziell erheblich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell von Ihrer Krankenkasse beraten und stellen Sie die Weichen rechtzeitig.
Abschlรคge planen und โ wenn gewรผnscht โ ausgleichen
Abschlรคge sind lebenslang. Wer sie vermeiden oder reduzieren mรถchte, hat zwei Stellschrauben. Erstens: den Rentenbeginn verschieben. Zweitens: die gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlung nach ยง 187a SGB VI nutzen.
Ab 50 Jahren kรถnnen Sie auf Basis einer besonderen Auskunft der Deutschen Rentenversicherung freiwillige Beitrรคge leisten, um kรผnftige Abschlรคge ganz oder teilweise zu kompensieren.
Ob sich das steuerlich und finanziell lohnt, hรคngt von Ihrer Lebenserwartung, dem Steuersatz und der geplanten Erwerbstรคtigkeit ab. Holen Sie dafรผr eine Rentenauskunft und โ idealerweise โ eine neutrale Beratung ein.
Rechenbeispiel: Jahrgang 1964, Rentenstart mit 63
Angenommen, die voraussichtliche Bruttorente zum Regelalter betrรคgt 1 800 Euro im Monat. Wer vier Jahre frรผher, also 48 Monate vor der persรถnlichen Altersgrenze von 67, in Rente geht, trรคgt einen Abschlag von 14,4 Prozent.
14,4 Prozent von 1 800 Euro sind 259,20 Euro (1 800 ร 0,144 = 259,20). Die Monatsrente sinkt damit dauerhaft auf 1 540,80 Euro.
Der Betrag wird lebenslang gezahlt โ nur die jรคhrlichen Rentenanpassungen verรคndern das Niveau. Gleichzeitig flieรt die Rente aber vier Jahre frรผher. Ob sich das unter dem Strich rechnet, hรคngt von Ihrer Erwerbs- und Lebensplanung, vom Hinzuverdienst und der Steuerlast ab.
Praxisleitfaden: So gehen Sie vor
Prรผfen Sie zunรคchst Ihre Wartezeit in der aktuellen Rentenauskunft und klรคren Sie fehlende Zeiten โ etwa Schul-, Studien-, Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankheitszeiten โ zeitnah nach.
Stellen Sie parallel fest, ob ein GdB 50 vorliegt oder erreichbar ist; die Feststellung muss rechtzeitig vor Rentenbeginn erfolgen, wenn Sie die Schwerbehindertenrente nutzen wollen.
รberlegen Sie, ob ein Teilrentenbezug zu Ihrer Erwerbsplanung passt und ob Sie damit sozialversicherungsrechtliche Vorteile โ insbesondere beim Krankengeld โ erhalten. Rechnen Sie schlieรlich verschiedene Starttermine durch, nutzen Sie den Rentenbeginn- und Rentenhรถhenrechner der DRV und lassen Sie sich bei Bedarf eine besondere Auskunft zu mรถglichen Ausgleichszahlungen erstellen.
Stimmen Sie das Vorgehen mit Steuerberatung und โ sofern Sie weiterarbeiten โ mit der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber ab.
Fazit: Mit System statt Mythen in den Ruhestand
Die Rente ab 63 ist auch ohne 45 Jahre Beitrรคge mรถglich โ รผber die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte oder, bei anerkannter Schwerbehinderung, รผber die spezielle Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Beide Wege sind mit dauerhaften Abschlรคgen verbunden, wenn der Start vor dem regulรคren Alter erfolgt. Wer seine rentenrechtlichen Zeiten prรผft, die Rechtslage korrekt einordnet, den Hinzuverdienst klug nutzt und bei Bedarf Ausgleichszahlungen plant, kann den optimalen Zeitpunkt finden โ und teure Irrtรผmer vermeiden.
Die Erkenntnis bleibt: Nicht die alte Chiffre โRente mit 63โ, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer Zeiten, eine saubere Berechnung der Abschlรคge und eine frรผhzeitige Strategie entscheiden รผber einen entspannten Start in den Ruhestand.
Hinweis: Die genannten Altersgrenzen, Wartezeiten und Regelungen stammen aus den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung (Stand 2025). Individuelle Abweichungen sind mรถglich; maรgeblich sind Ihre Rentenauskunft und die jeweils einschlรคgigen Bestimmungen im SGB VI sowie ยง 50 SGB V




