Bürgergeld: Gericht stärkt Rechte von Bürgergeldbeziehern bei den Unterkunftskosten

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Die Auffassung der Bürgergeld Beziehenden, dass zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Vorgaben des Rechts der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und damit auch im konkreten räumlichen Bezugsraum die Mieten der Sozialwohnungen beachtlich sind, ist vertretbar.

Sie stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der normativen Vorprägung insbesondere des Rechtsbegriffs der Angemessenheit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.

Sie entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt Urteil des Senats vom 30.03.2023 – L 32 AS 1888/17 – ).

Bürgergeld: Jobcenter muss auch teure Wohnung zahlen

Aktuell gibt der 32. Senat des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg ( Az. L 32 AS 1179/23 B ER) bekannt, dass Bürgergeld – Unterkunft und Heizung – angemessene Unterkunftskosten – schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers – AV-Wohnen Berlin – Rückgriff auf die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle zuzüglich Sicherheitszuschlag – Berücksichtigung der Klimakomponente nach § 12 Abs 7 WoGG

Die AV-Wohnen Berlin vom 13.12.2022 nach wie vor kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Grenzen der Angemessenheit der Unterkunftskosten enthält, denn sie ist normativ inkonsistent und daher schon begrifflich nicht schlüssig.

Bei Anwendung der um den Faktor 1,1 erhöhten Werte der Wohngeldtabelle (Anlage 1 zu § 12 Abs 1 WoGG) dürfte § 12 Abs 7 WoGG (Klimakomponente) zu berücksichtigen sein.

Fazit

Berliner Jobcenter müssen volle Mietkosten bei Bürgergeld- Empfängern anerkennen, denn ein Vergleich mit Sozialmieten ist erforderlich.

Praxistipp

Bürgergeld- Bezieher haben Anspruch auf höhere Unterkunftskosten durch Klimakomponente

Denn die Klimakomponente ist nicht bereits im Sicherheitszuschlag von 10 % enthalten.

Bis jetzt ist die Klimakomponente ausschließlich in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 17. Januar 2024 – L 32 AS 1179/23 B ER; Beschluss vom 19. Juni 2023 – L 18 AS 512/23 B ER), SG Landshut (Beschluss vom 16. Juli 2024 – S 7 AS 166/24 -) , zum SGB XII: SG Berlin, Urteil vom 15.05.2022 – S 14 SO 645/22 – (nicht veröffentlicht) berücksichtigt worden.

Die Berufung wurde zugelassen, denn die Frage, ob die Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG bei der Bemessung der Angemessenheitsgrenze nach dem WoGG zu berücksichtigen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die noch nicht höchstrichterlich geklärt ist.

Bürgergeld: Anspruch auf höhere Unterkunftskosten durch Klimakomponente