Beim Thema Sanktionen herrscht im Bundesverfassungsgericht (BVerG) stillstand. Drei Monate ist es nun her, dass der Vorlagebeschluss vom Sozialgericht Gotha zum Thema SGB II Sanktionen vorliegt. Zeit mal nachzuhaken.
BVerG schiebt Sanktionsurteil weiter auf
Über den Vorlagebeschluss vom Sozialgericht Gotha zu SBG II-Sanktionen wurde seit drei Monaten nicht entschieden. Aus diesem Grund hat der Erwerbslosenverein “Tacheles e.V.” eine öffentliche Sachstandsanfrage gestellt. Im Jahr 2017 haben die Sanktionen noch einmal zugenommen.
Sanktionen schränken das Existenzminimum ein
„Jede Sanktionen bedeute eine nicht vertretbare Einschränkungen des Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür für prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der 60 % – und 100 % – Sanktionierten. (…)” Es wird darauf gedrängt, dass das Gericht eine schnelle Entscheidung darüber fällt wann und wie vom Jobcenter sanktioniert werden darf.
Menschenrechte werden verletzt
Der Verein argumentiert außerdem, dass Sanktionen einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen. Des weiteren werden die europäische Sozialcharta, die Behindertenkonvention, und das deutsche Verfassungsrecht verletzt.
Aus diesem Grund wird auch im Namen der fast Sieben Millionen Betroffenen Hartz IV-Empfänger darum gebeten, über das Vorlageverfahren schnell zu entscheiden und nicht länger aufzuschieben.