Bei Erbschaft vom Hartz-IV-Bezug abmelden

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BSG: Leistungsunterbrechung macht Erbe zum Vermรถgen

Wenn Hartz-IV-Empfรคnger ein Erbe erwarten, kann sich die vorรผbergehende Abmeldung vom Hartz-IV-Bezug lohnen. Denn durch eine Unterbrechung von mindestens einem Kalendermonat wird die Erbschaft zum Vermรถgen, urteilte am Mittwoch, 8. Mai 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 15/18 R). Vermรถgen ist durch Freibetrรคge besser vor dem Zugriff des Jobcenters geschรผtzt.

Im Streitfall hatte eine alleinerziehende Mutter in Hamburg ihren Hartz-IV-Antrag nicht gezielt zurรผckgenommen, die Unterbrechung im Leistungsbezug hatte sich zufรคllig ergeben. Denn zwischenzeitlich hatte sie fรผr knapp ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt. Danach beantragte sie beim Jobcenter wieder Hartz IV (Arbeitslosengeld II).

Schon wรคhrend des ersten Hartz-IV-Bezugs starb der GroรŸvater der Mutter, und sie wurde Miterbin eines Grundstรผcks. Bis das Grundstรผck verkauft und der Erlรถs auf die Erben aufgeteilt war, dauerte es aber einige Zeit. Erst gut zweieinhalb Jahre nach dem Tod des GroรŸvaters, als die Mutter und ihr Sohn erneut im Hartz-IV-Bezug standen, wurden ihr 5.330 Euro ausbezahlt.

Das Jobcenter wollte das Erbe als Einkommen anrechnen und die Leistungen entsprechend aussetzen. Zur Begrรผndung verwies es auf das โ€žZuflussprinzip”, wonach Hartz IV Einnahmen dann als Einkommen gelten, wenn sie dem Arbeitslosen zuflieรŸen.

Ausnahmen vom Zuflussprinzip

Hierzu betonte nun das BSG, dass es Ausnahmen vom โ€žZuflussprinzip” gibt, wenn rechtlich ein anderer Termin maรŸgeblich ist. Das sei bei einer Erbschaft der Fall. Denn laut Bรผrgerlichem Gesetzbuch gehe das Vermรถgen โ€žmit dem Tod” auf die Erben รผber. Zudem gilt nach bisheriger BSG-Rechtsprechung aber auch, dass Jobcenter eine Erbschaft erst dann anrechnen dรผrfen, wenn das Geld den Erben tatsรคchlich als โ€žbereite Mittel” zur Verfรผgung steht.

Im Streitfall konnte das Jobcenter nach dem Tod des GroรŸvaters wรคhrend des ersten Hartz-IV-Bezugs noch nicht anrechnen, weil das Geld der Mutter noch nicht zur Verfรผgung stand. Nach dem Kasseler Urteil war im Zeitpunkt des zweiten Leistungsantrags nach der Arbeitslosengeld-Unterbrechung das Erbe aber bereits zum Vermรถgen geworden, weil der Anspruch darauf bereits am Todestag des GroรŸvaters bestand.

Entsprechend hatte in der Vorinstanz auch schon das Landessozialgericht Hamburg entschieden (Urteil vom 22. Februar 2018, Az.: L 4 AS 194/17; JurAgentur-Meldung vom 9. April 2018). Umgekehrt kann nach einem frรผheren BSG-Urteil das Jobcenter ohne Leistungsunterbrechung eine Erbschaft komplett als Einkommen anrechnen und Leistungen zudem schon in Erwartung auf die Auszahlung nur als Darlehen bezahlen (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 25. Januar 2012, Az.: B 14 AS 101/11 R).

Laut Sozialgesetzbuch kann auf Hartz-IV-Leistungen ein Anspruch bestehen, es besteht aber keine Pflicht, diesen Anspruch wahrzunehmen. Arbeitslose kรถnnen daher ihren Leistungsantrag jederzeit zurรผcknehmen und sich so aus dem Hartz-IV-Bezug abmelden.

Vermรถgensfreibetrรคge sind teils altersabhรคngig

Die Vermรถgensfreibetrรคge sind teils altersabhรคngig. Der Grundfreibetrag fรผr Volljรคhrige betrรคgt 150 Euro je abgeschlossenem Lebensjahr, mindestens 3.100 Euro. Hinzu kommen 3.100 Euro fรผr jedes minderjรคhrige leistungsberechtigte Kind. Zudem gibt es einen โ€žFreibetrag fรผr notwendige Anschaffungen” von 750 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft. Fรผr die Altersvorsorge sind die Freibetrรคge deutlich hรถher. Hierfรผr muss das Geld aber in einer Form angelegt sein, die einen Zugriff vor dem Rentenalter vertraglich ausschlieรŸt. mwo/fle