Zweifelhafte Praxis bei P-Konten

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Zweifelhafte Praxis bei den sogenannten P-Konten der Banken

08.06.2011

Seit dem letzten Jahr 2010 können Kunden bestehende Bankkonten in sog. „P-Konten“ umwandeln lassen. Bei diesen Konten ist der Pfändungsbetrag automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Aber nicht nur Kunden deren Konto bereits gepfändet ist, können von diesem Recht Gebrauch machen, sondern grundsätzlich hat jeder das Recht ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist vor allem für Personen mit geringem Einkommen, die eine mögliche Pfändung befürchten, eine durchaus sinnvolle Sache. Der Gesetzgeber wollte mit dieser am 24 Februar 2011 präzisierten Regelung sicher stellen, dass betroffene Bürger durch die Pfändung nicht vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Ziel der Initiative ist, die Funktionsfähigkeit des Girokontos trotz der Pfändung zu erhalten. Erreicht wird somit die Möglichkeit für den Schuldner, Ausgaben des alltäglichen Lebens wie zum Beispiel Mietzahlungen und Kosten für Energie und Versicherungen begleichen zu können.

Die Banken versuchen mit allen möglichen Tricks diese Regelung zu umgehen. So findet man z.B. bei kaum einer Bank auf deren Internetpräsenz Informationen zum P-Konto. Aber damit nicht genug: Wer sein Konto als P-Konto führen lässt, wird bei manchen Banken vom Onlinebanking ausgeschlossen, teilweise werden auch Barauszahlungen an Geldautomaten unmöglich gemacht. Damit konterkarieren die Banken die eigentliche Absicht des Gesetzgebers. Wer von seinem Recht auf ein P-Konto Gebrauch macht, bekommt von den Banken alle möglichen Unannehmlichkeiten aufgebürdet. Dafür nehmen die Banken sogar in Kauf, dass ihnen durch ihre Abschreckmethoden zusätzliche Kosten entstehen, denn die Überweisung am Schalter ist für die Bank natürlich ebenfalls aufwendiger und kostenintensiv. Insofern gibt es auch keinen logischen Grund für die Banken so vorzugehen. Hier versucht man lediglich eine Waffe gegen die P-Konten aufzustellen. Allerdings meist ohne jede rechtliche Grundlage.

Wer sich einmal die Geschäftsbedingungen der Banken ansieht, wird feststellen, dass die Streichung des Onlinebankings bei der Umwandlung des Kontos in ein P-Konto dort keine rechtliche Grundlage hat und somit rechtswidrig ist. Betroffene sollten sich die Geschäftsbedingungen des Onlinebankings ihrer Bank einmal genau anschauen. Wenn Banken sich bei finanziell schwachen Kunden so verhalten, wie dies im Augenblick der Fall ist, dann muss man sie zwingen, dies auch offen in ihren Geschäftsbedingungen einräumen. Ob dies dann nicht zu einem größeren Imageschaden für die Bank führen würde, bleibt abzuwarten. Als Kunde möchte ich jedenfalls wissen, wie meine Bank in einer Notlage mit mir umgeht. (Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz D.Brach)

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