Zusatzbeiträge bei Krankenkassen politisch gewollt

Barmer Chefin weist Kritik an Krankenkassen zurück: Die neuen Zusatzbeiträge wären "politisch gewollt"

Die drittgrößte Gesetzliche Krankenkasse DAK verlangt bereits im Februar diesen Jahres zusätzliche Versichertenbeiträge
Weitere große Krankenkassen haben bereits angekündigt, ebenfalls Zusatzbeiträge einzuführen. Nach Ansicht der Chefin der größten deutschen gesetzlichen Krankenkasse "Barmer GEK", Birgit Fischer, seien der Zusatzbeitrag politisch gewollt. Die Zusatzbeiträge wären von der Politik beabsichtigt und gefördert. Kritik gegenüber den Krankenkasse, wies Fischer zurück. Gegenüber der Tageszeitung "Neues Deutschland" sagte Fischer: "Aktuell entsteht der Eindruck, als sei dies eine Entscheidung der Krankenkassen – das ist es nicht" und "Man lässt die Versicherten in die Situation hineinlaufen, hält die Krankenkassen unter Druck und forciert gleichzeitig ein neues Finanzierungssystem als Lösung, die Kopfpauschale." So würde eine Stimmungsmache erzeugt werden, die zulasten der Patienten führe.

Fischer wiederholte ihre Forderung, ein "Ausgabenmoratorium für Pharmafirmen und Ärzte" einzuführen. Die Regierung unterbreite derzeit keine sinnvollen Vorschläge zur Kostendämpfung. In einem Bündnis für Gesundheit sollten sich alle Experten vernetzen, um eine adäquate Versorgung der Versicherten zu organisieren. Fischer sieht optimistische Chancen, da es auch in den Regierungsparteien der CDU und CSU Kritiker der geplanten Kopfpauschale gibt.

Geht es nach dem Willen vom Bundesgesundheitsminister, Phillip Rösler (FDP), so sollen die Rabattverträge der Krankenkassen abgeschafft werden. Durch sie sparen die Kassen momentan ein paar Millionen Euro ein. Desweiteren soll der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenkasse auf 14 Prozent eingeforen werden und eine sog. Kopfpauschale eingeführt werden.

Unterdessen forderte die Wohlfahrtsorganisation "Volkssolidarität" eine Härtefallregelung für ALG II Bezieher. "Wer ein Einkommen von weniger als 985 Euro – d. h. unterhalb der aktuellen Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen – erzielt, muss von den Zusatzbeiträgen befreit werden.". Bislang gebe es noch keine Planungen, Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten. (sb, 27.01.2010)

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