Zu hohe Steuern bei der Grundrente – Rückerstattungsanspruch für Betroffene

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Bei jahrzehntelangem Einzahlen in die Rentenversicherung und einer trotzdem geringen Rente haben Betroffene in vielen Fällen einen Anspruch auf einen Zuschlag zur Grundrente. Dieser Zuschlag ist seit 2021 steuerfrei und liegt im Schnitt bei 86 Euro pro Monat. Er mus nicht beantragt werden, sondern wird, wenn ein Anspruch besteht, von der Rentenversicherung automatisch mit der Rente ausbezahlt.

Wer erhält einen Grundrentenzuschlag?

Der Grundrentenzuschlag ist vorgesehen für Betroffene, die lange pflichtversichert waren und trotzdem niedrige Renten erhalten. In Deutschland gilt derzeit für rund 1,1 Millionen dieser Zuschlag.

Voraussetzung für die Grundrente sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Dazu gehören unter anderem Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten, aber auch Zeiten der Krankheit und Rehabilitation. Um einen Zuschlag zu bekommen, muss das Einkommen während der Berufszeit bei weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens gelegen haben.

Rentenversicherung liefert falsche Daten

Erst Ende 2022 wurde die Steuerbefreiung eingeführt. Die Deutsche Rentenversicherung konnte deshalb zu Beginn des Jahres 2023 die elektronischen Daten noch nicht korrekt den Finanzämtern mitteilen.

In der Folge berechneten die Finanzämter den Betroffenen weiterhin Steuern auf den Zuschlag, der inzwischen aber steuerfrei ist. Die Deutsche Renetnversicherung weiß um diesen Fehler und überarbeitet die falsch weitergeleiteten Daten.

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Falsche Nachzahlungen werden erstattet

Wer jetzt also Steuern nachzahlen musste für einen Zuschlag, der in Wirklichkeit steuerfrei ist, bekommt diesen ausgezahlt. Fehlerhafte Steuerbescheide werden von den Finanzämtern geändert. Allerdings müssen die Betroffenen -bis die korrigierten Bescheide eintreffen- durch die Fehlberechnungen übergangsweise mit noch weniger Geld auskommen, als sie sowieo nur haben.

Besser selbst prüfen

Wer einen Grundrentenzuschlag erhält, dem oder der rät der Bund der Steuerzahler, die gemeldeten Renentenbeträge für 2021 und 2022 zu prüfen. Sie sollten schauen, ob in der Bruttojahresrente der Grundrentenzuschlag aufgeführt ist. Bei einer korrekten Auflistung ist dieser gesondert ausgewiesen. Fehlt diese gesonderte Erwähnung, dann sollten die Betroffenen diese Angaben in ihrer Steuererklärung ergänzen und die Steuerfreiheit des Grundrentenzuschlags betonen.

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