Rente ohne Abzüge: Wann 1962-Geborene starten können

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Wer 1962 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre erreicht, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Entscheidend ist die Altersgrenze: Sie liegt bei 64 Jahren und 8 Monaten. Für im Dezember 1962 Geborene fällt der Stichtag in den August 2027. Die erste Rentenzahlung startet in der Praxis am Monatsanfang, sobald alle Voraussetzungen zu Monatsbeginn erfüllt sind.

Das bedeutet: Liegt der Stichtag nicht am 1. August, beginnt die Zahlung ab 1. September 2027. Sie erfahren hier die Details, Alternativen mit 63, die Regeln zum Hinzuverdienst und warum eine fast volle Teilrente (z. B. 99,99 %) wichtige Ansprüche sichern kann.

Abschlagsfrei ab 64 Jahren und 8 Monaten

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ist die rentenrechtliche Schiene für 45-Jahres-Konten. Für den Jahrgang 1962 ist sie mit 64 Jahren und 8 Monaten erreichbar. Eine Vorziehung mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht möglich. Erfüllen Sie die 45 Jahre erst später, verschiebt sich der Beginn entsprechend.

Rentenbeginn: Monatsregel korrekt anwenden

Renten beginnen nicht am Geburtstag, sondern zu Monatsanfängen. Maßgeblich ist der Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen vorliegen. Wird das Alter z. B. am 15. August erreicht, startet die Zahlung am 1. September. Fällt der Stichtag genau auf den 1. August, beginnt die Rente bereits am 1. August. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig; drei Monate Vorlauf sind üblich.

Früher gehen mit 63: Abschläge dauerhaft einpreisen

Wer „nur“ 35 Versicherungsjahre hat, nutzt die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Diese ist ab 63 möglich, jedoch mit Abschlägen. Pro vorgezogenem Monat fallen 0,3 % an. Beim Jahrgang 1962 entspricht ein Start mit 63 einem Vorziehen um 44 Monate. Das ergibt 13,2 % weniger – lebenslang. Prüfen Sie vorab, wie sich das auf Ihr Netto auswirkt, und ob Sie Ausgleichszahlungen leisten wollen.

Unbegrenzt hinzuverdienen – auch vor der Regelaltersgrenze

Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie dürfen parallel zur Rente voll arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Steuern und Sozialabgaben bleiben ein separates Thema. Das gilt auch für bereits laufende Frührenten. Wer weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Entgeltpunkte und erhöht damit die spätere Rentenhöhe.

Fast volle Teilrente (z. B. 99,99 %): Sozialschutz clever sichern

Eine Altersrente kann als Voll- oder Teilrente bezogen werden. Die Teilrente ist frei wählbar zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente. Der Unterschied klingt minimal, ist rechtlich aber relevant. Bei Vollrente ruht der Anspruch auf Krankengeld. Bei Teilrente besteht unter Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie parallel versicherungspflichtig beschäftigt sind. Das kann bei längeren Erkrankungen finanziell entscheidend sein.

Wer neben einer Teilrente mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und den Job verliert, kann bis zu drei Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Danach ruht der Anspruch. Diese Sonderregel gilt nicht bei Vollrente. Für Beschäftigte, die kurz vor der Regelaltersgrenze stehen, ist die 99,99-Prozent-Variante daher oft die sicherere Wahl.

Arbeiten und Rente: Wann Beiträge die Auszahlung erhöhen

Vor der Regelaltersgrenze zahlen Beschäftigte weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Diese Beiträge erhöhen die Rente. Der Zuschlag wird wirksam, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ab dann fließen Erhöhungen jährlich zum 1. Juli ein. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie zudem auf Versicherungsfreiheit verzichten, um durch eigene Beiträge zusätzliche Zuschläge zu erhalten.

Alternative: Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Dauerhafte Abschläge lassen sich ganz oder teilweise durch freiwillige Ausgleichszahlungen reduzieren. Das ist ab 50 Jahren möglich. Grundlage ist eine Rentenauskunft, aus der die Höhe des Ausgleichsbetrags hervorgeht. Wer früh beginnt, kann die Summe in Raten zahlen und so die Belastung strecken.

Praxis-Check: Was bedeutet das für Dezember-1962-Geborene?

  • Abschlagsfrei: mit 64 Jahren und 8 Monaten. Stichtag liegt im August 2027. Beginn der Auszahlung je nach Tag des Stichtags am 1. August oder am 1. September 2027.
  • Früher mit 63: möglich über die Rente für langjährig Versicherte; der Abschlag beträgt 13,2 % und bleibt dauerhaft.
  • Hinzuverdienst: uneingeschränkt erlaubt; die Rente wird nicht gekürzt.
  • Teilrente 99,99 %: sichert unter Voraussetzungen Krankengeld und einen befristeten ALG-I-Anspruch; zugleich sammeln Sie weitere Entgeltpunkte.

So gehen Sie jetzt vor

Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an und prüfen Sie die Erfüllung der 45-Jahres-Wartezeit. Planen Sie den Rentenbeginn kalendermonatsgenau, damit keine Lücke entsteht. Prüfen Sie, ob eine Teilrente für Sie sinnvoll ist, falls Sie weiterarbeiten oder Krankengeld- bzw. ALG-I-Ansprüche sichern möchten.

Klären Sie Ausgleichszahlungen, wenn Sie trotz früherem Start Abschläge vermeiden wollen. So behalten Sie Flexibilität – ohne böse Überraschungen beim Netto.