172.000 Erwerbslose bekamen keine Arbeitslosengeld-Leistungen
Fรผr viele Menschen in Deutschland greift der Schutz der Arbeitslosenversicherung nicht. Laut einer Statistik der Bundesagentur fรผr Arbeit bekommt in Deutschland jeder 5. Arbeitslose keine Leistungen. Die Betroffenen hatten keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) und waren dennoch nicht fรผr Hartz IV Anspruchsberechtigt. Darauf verweist eine Mitteilung der Linken-Bundestagsfraktion unter Berufung auf aktuelle Daten der Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) in 2019.
Fรผr viele greift der Schutz nicht
Laut einer Auswertung der Bundesagentur fรผr Arbeit bekamen im letzten Jahr 2018 etwa 172.000 Erwerbslose keine Leistungen vom Jobcenter bzw. der Agentur fรผr Arbeit. Das war in etwa jeder 5. Arbeitslose im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Darauf machte die Linke im Bundestag aufmerksam. โFรผr viele Menschen greift der Schutz der Arbeitslosenversicherung nichtโ, mahnt die Arbeitsmarktexpertin der Linken, Sabine Zimmermann.
Laut BA handelt es sich dabei um Personen, die keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erworben haben. Ebenso zรคhlen Betroffene dazu, bei denen die Bezugsdauer des ALG 1 abgelaufen sei, die allerdings nicht “bedรผrftig genug” waren, um Hartz IV zu beantragen. Das passiert z.B., “wenn ein Partner im Haushalt รผber ein regulรคres Einkommen verfรผgt und die Gelder ausreichen, um beide Partner zu finanzieren”.
Die Linkenpolitikerin Zimmermann fordert nunmehr, die Zahl der Betroffenen durch Gesetzesreformen zu senken. “Der Zugang zur Arbeitslosenversicherung muss erleichtert und die Schutzfunktion verbessert werden”, so die Politikerin. Zum Jahresbeginn wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld 1 verbessert. Innerhalb von 30 Monaten mรผssen Anspruchsberechtigte mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Laut Zimmermann mรผsse aber die Dauer der Rahmenfrist von 30 auf 36 Monate ausgedehnt werden. Zudem sollte die minimale Dauer der Beitragszeit auf 4 Monate reduziert sein. Dann kรถnnten mehr Arbeitslose einen Anspruch auf ALG I erwirken.