Wirtschaftsrat der CDU fordert Hartz IV nur bei Arbeitszwang

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Alle Jahre wieder werden vor allem beim Thema Hartz IV alte Vorschläge als vermeintliche neue Ideen verkauft. Dabei bedienen sich die Akteure fortwährend gleicher stereotypischer Bilder des angeblich “faulen Arbeitslosen”.

Sozialleistungen nur gegen gemeinnützige Arbeit

So fordert im Zuge der Bürgergeld-Deatte nun der Wirtschaftsrat der CDU, dass Leistungsbeziehende nur Sozialleistungen erhalten sollten, wenn sie einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgingen. Zusätzlich sollen nach den Vorstellungen des “Wirtschaftsrates” Sanktionen “wirkungsamer” eingesetzt werden.

Es würde nicht zusammenpassen, wenn es abertausende Stellen für ungelernte Kräfte gäbe und gleichzeitig arbeitsfähige Arbeitslose, erklärte Generalsekretär Wolfgang Steiger gegenüber der “NOZ”. Arbeitslose müssten neue Anreize erhalten. Zusätzlich müssten aber “nicht-kooperative” Hartz IV Bezieher wirksamer sanktionkiert werden.

Neben Anreizen sollen Hartz IV Beziehende zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Erst im Gegenzug sollen sie dann Grundsicherungsleistungen beziehen dürfen. Wer das nicht mitmache, „dem müssten die Hartz IV Leistungen konsequent gekürzt werden“.

Mindestlohn außer Kraft setzen

Zusätzlich soll auch der Mindestlohn außer Kraft gesetzt werden. So wolle man die Beschränkungen bei der Zeitareit wieder zurücknehmen und Ausnahmen beim Mindestlohn geschaffen werden. Hierdurch wolle man erreichen, dass auch Geringqualifizierte und Migranten eine Arbeit finden.

Die Vorschläge sind ein Griff in die Mottenkiste und heißt nämlich Workfare, was so heißt soviel wie: Sozialleistungen gegen Arbeit, d.h. nur wer arbeitet soll auch Sozialleistungen erhalten.

Altes Konzept Workfare

Workfare ist insbesondere in den USA ein weit verbreitetes Modell, das aber auch dort auf Fördern und Fordern setzt. Im Gegensatz dazu favorisieren die Befürworter in Deutschland, zu denen u.a. auch schon mal der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und das Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (ifo) gehörten.

Wer die alte Idee weiterspinnt, müsste sehr schnell erkennen, dass durch diesen Arbeitszwang sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt wird. Das heißt also, dass sozialversicherungspflichtige Angestellte die entlohnt werden müssten, ganz legal durch Arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger ersetzt würden.

Arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger werden so zu Arbeitnehmern ohne Arbeitnehmerrechte deren “Lohn”, die Grundsicherung, vom Staat bezahlt wird. 100% Subventionen für Arbeitgeber, bestmögliche Profitmaximierung.

Ein altes Instrument bei Hartz IV und Auslaufmodell sind die sog. Ein-Euro-Jobs. Studien hatten gezeigt, dass diese “Arbeitsgelegenheiten” nicht zur Integration beitrugen, sondern im Gegenteil reguläre Beschäftigung reduzierte. Selbst die Bundesagentur für Arbeit musste das letztlich einsehen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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