Viele Menschen, die in finanzielle Nรถte geraten, kรถnnen die Beitrรคge der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht zahlen und hรคufen zudem Beitragsschulden an. Den Versicherungsschutz verlieren die Betroffen allerdings nicht. Stattdessen ist eine Umstellung in den Notlagentarif vorgesehen. Betroffene sollten ihre Rechte in solchen Situationen kennen.
Basistarif teuer
Seit 2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das gilt auch fรผr die private Krankenversicherung. Wer noch immer keine Krankenversicherung hat, insbesondere bei einer PKV versichert war, muss auch bei einem privaten Krankenversicherer aufgenommen werden.
“Allerdings nehmen die Versicherungen Kunden erfahrungsgemรคร abhรคngig von Alter und Gesundheitszustand dann nur in dem verpflichtenden Basistarif zum Hรถchstbeitrag von derzeit 769,16 Euro – zuzรผglich Pflegepflichtversicherung – auf”, berichtet die Verbraucherzentrale im Bund.
Es muss zusรคtzlich zum Beitrag auch ein Prรคmien-Aufschlag fรผr die Zeit ohne Krankenversicherung gezahlt werden. Das bedeutet, dass fรผr die ersten Monate der Nichtversicherung ein voller Monatsbeitrag fรผr jeden angefangenen Monat der Zeit ohne Versicherung zu zahlen ist.
Ab dem sechsen Monat der Nichtversicherung senkt sich der Zuschlag auf Sechstel des monatlichen Beitrages ab.
Wenn nicht ermittelt werden konnte, wie lange eine Nichtversicherung bestand
Konnte nicht ermittelt werden, wie lange die Zeit der Nichtversicherung andauerte, geht der Versicherer davon aus, dass der Betroffene mindestens 5 Jahre nicht versichert war. Bei einer Annahme von 5 Jahre Nichtversicherung ergรคbe sich ein Aufschlag von 15 Monaten.
Was bedeutet der Notlagentarif?
Die Beitragssรคtze der PKV steigen stetig an. Oft geraten Versicherte in finanzielle Probleme. Wer seine Beitrรคge nicht zahlen kann, wird nach zwei fehlenden Monatsbeitrรคge gemahnt. Zudem dรผrfen private Krankenversicherer 1 Prozent Zinsen auf die Betragsschulden erheben.
Nach der zweiten Mahnung mit Ankรผndigung der Folgen, darf der Versicherer den Vertrag in einen Notlagentarif umstellen. Das hat zur Folge, dass die Leistungen deutlich begrenzt sind. Allerdings reduziert sich der Beitrag fรผr den Notlagentarif auf etwa monatlich 120 Euro plus Pflegeversicherung.
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Jobcenter muss Beitrรคge zahlen
Wer auf Hartz IV oder Grundsicherungsleistungen angewiesen ist und dies auch durch einen Bescheid vorweisen kann, bei dem darf die PKV nicht in den Notlagentarif umstellen. Besteht noch ein Notlagentarif, so muss dieser dann auf einen Normaltarif wieder zurรผckgestellt werden.
Denn das Jobcenter bzw. der Sozialhilfetrรคger muss fรผr die Beitrรคge im erforderlichen Umfang aufkommen. “Kommt fรผr Sie Hilfebedรผrftigkeit in Betracht, sollten Sie einen Antrag beim zustรคndigen Sozialhilfetrรคger stellen und Ihrer Versicherung schnellstmรถglich die festgestellte Hilfebedรผrftigkeit nachweisen”, bestรคtigt die Verbraucherzentrale.
Basistarif trotz Schulden
Wer die Beitragsschulden nicht zahlen kann, jedoch eine Hilfebedรผrftigkeit im Sinne des SGB II besteht, hat das Recht, in den Basistarif zu wechseln. Das Leistungspaket entspricht den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitrรคge werden halbiert und vom Sozialhilfetrรคger in erforderlicher Hรถhe gezahlt.
Leider ist der Beitrag im Basistarif recht hoch und liegt nahe am Hรถchstbeitrag von aktuell 769,16 Euro. Eine Halbierung bringt demnach nur wenig Entlastung.
Zudem ist ein spรคterer Wechsel in einen Normaltarif oft nicht mehr mรถglich. Daher sollten Betroffene bei ihrer PKV nachfragen, welche weiteren Optionen mit gรผnstigeren Tarifen bestehen. “Der brancheneinheitliche Standardtarif ist hรคufig gรผnstiger als der Basistarif”, bestรคtigt zudem die Verbraucherzentrale.
Zurรผckwechseln von dem Basistarif in den vorigen PKV Tarif
Versicherte, die vor dem 15. Mรคrz 2020 aufgrund von Hilfebedรผrftigkeit in Basistarif wechselten, haben laut ยง 204 Absatz 2 VVG haben unter Umstรคnden das Recht wieder in den ursprรผnglichen Tarif ohne vorige Gesundheitsprรผfung zu wechseln, wenn keine Hilfebedรผrftigkeit mehr besteht.
Es existieren nรคmlich durchaus gute Grรผnde nach Ende eines Hartz IV-Bezugs wieder in den ursprรผnglichen Tarif zu wecheln. Aller Erfahrungen nach lehnen das allerdings die meisten privaten Krankenversicherer ab. Dagegen sollten Betroffene allerdings rechtlich vorgehen.