Was tun bei Schulden bei der privaten Krankenversicherung

Viele Menschen, die in finanzielle Nöte geraten, können die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht zahlen und häufen zudem Beitragsschulden an. Den Versicherungsschutz verlieren die Betroffen allerdings nicht. Stattdessen ist eine Umstellung in den Notlagentarif vorgesehen. Betroffene sollten ihre Rechte in solchen Situationen kennen.

Basistarif teuer

Seit 2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das gilt auch für die private Krankenversicherung. Wer noch immer keine Krankenversicherung hat, insbesondere bei einer PKV versichert war, muss auch bei einem privaten Krankenversicherer aufgenommen werden.

“Allerdings nehmen die Versicherungen Kunden erfahrungsgemäß abhängig von Alter und Gesundheitszustand dann nur in dem verpflichtenden Basistarif zum Höchstbeitrag von derzeit 769,16 Euro – zuzüglich Pflegepflichtversicherung – auf”, berichtet die Verbraucherzentrale im Bund.

Es muss zusätzlich zum Beitrag auch ein Prämien-Aufschlag für die Zeit ohne Krankenversicherung gezahlt werden. Das bedeutet, dass für die ersten Monate der Nichtversicherung ein voller Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat der Zeit ohne Versicherung zu zahlen ist.

Ab dem sechsen Monat der Nichtversicherung senkt sich der Zuschlag auf Sechstel des monatlichen Beitrages ab.

Wenn nicht ermittelt werden konnte, wie lange eine Nichtversicherung bestand

Konnte nicht ermittelt werden, wie lange die Zeit der Nichtversicherung andauerte, geht der Versicherer davon aus, dass der Betroffene mindestens 5 Jahre nicht versichert war. Bei einer Annahme von 5 Jahre Nichtversicherung ergäbe sich ein Aufschlag von 15 Monaten.

Was bedeutet der Notlagentarif?

Die Beitragssätze der PKV steigen stetig an. Oft geraten Versicherte in finanzielle Probleme. Wer seine Beiträge nicht zahlen kann, wird nach zwei fehlenden Monatsbeiträge gemahnt. Zudem dürfen private Krankenversicherer 1 Prozent Zinsen auf die Betragsschulden erheben.

Nach der zweiten Mahnung mit Ankündigung der Folgen, darf der Versicherer den Vertrag in einen Notlagentarif umstellen. Das hat zur Folge, dass die Leistungen deutlich begrenzt sind. Allerdings reduziert sich der Beitrag für den Notlagentarif auf etwa monatlich 120 Euro plus Pflegeversicherung.

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Jobcenter muss Beiträge zahlen

Wer auf Hartz IV oder Grundsicherungsleistungen angewiesen ist und dies auch durch einen Bescheid vorweisen kann, bei dem darf die PKV nicht in den Notlagentarif umstellen. Besteht noch ein Notlagentarif, so muss dieser dann auf einen Normaltarif wieder zurückgestellt werden.

Denn das Jobcenter bzw. der Sozialhilfeträger muss für die Beiträge im erforderlichen Umfang aufkommen. “Kommt für Sie Hilfebedürftigkeit in Betracht, sollten Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen und Ihrer Versicherung schnellstmöglich die festgestellte Hilfebedürftigkeit nachweisen”, bestätigt die Verbraucherzentrale.

Basistarif trotz Schulden

Wer die Beitragsschulden nicht zahlen kann, jedoch eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht, hat das Recht, in den Basistarif zu wechseln. Das Leistungspaket entspricht den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden halbiert und vom Sozialhilfeträger in erforderlicher Höhe gezahlt.

Leider ist der Beitrag im Basistarif recht hoch und liegt nahe am Höchstbeitrag von aktuell 769,16 Euro. Eine Halbierung bringt demnach nur wenig Entlastung.

Zudem ist ein späterer Wechsel in einen Normaltarif oft nicht mehr möglich. Daher sollten Betroffene bei ihrer PKV nachfragen, welche weiteren Optionen mit günstigeren Tarifen bestehen. “Der brancheneinheitliche Standardtarif ist häufig günstiger als der Basistarif”, bestätigt zudem die Verbraucherzentrale.

Zurückwechseln von dem Basistarif in den vorigen PKV Tarif

Versicherte, die vor dem 15. März 2020 aufgrund von Hilfebedürftigkeit in Basistarif wechselten, haben laut § 204 Absatz 2 VVG haben unter Umständen das Recht wieder in den ursprünglichen Tarif ohne vorige Gesundheitsprüfung zu wechseln, wenn keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht.

Es existieren nämlich durchaus gute Gründe nach Ende eines Hartz IV-Bezugs wieder in den ursprünglichen Tarif zu wecheln. Aller Erfahrungen nach lehnen das allerdings die meisten privaten Krankenversicherer ab. Dagegen sollten Betroffene allerdings rechtlich vorgehen.

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