Wer sein Dienstrad per Gehaltsumwandlung least, senkt fรผr die Dauer des Leasings sein sozialversicherungspflichtiges Brutto. Damit sinken automatisch auch die Beitrรคge zur gesetzlichen Rentenversicherung โ und im Ergebnis die erworbenen Entgeltpunkte.
Wer das Rad dagegen als โGehaltsextraโ ohne Entgeltumwandlung erhรคlt, hat fรผr die Rente keinen Nachteil, weil dann weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben auf den Vorteil anfallen.
Die steuerliche Begรผnstigung des Dienstrads ist dabei klar geregelt: Bei Gehaltsumwandlung wird die Privatnutzung lediglich mit der geviertelten 1-Prozent-Regel (0,25 %) bewertet; bei zusรคtzlicher รberlassung bleibt sie steuer- und abgabenfrei.
Warum die Rente รผberhaupt sinken kann
Die Hรถhe der spรคteren Rente hรคngt maรgeblich von den Entgeltpunkten ab. Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn innerhalb eines Jahres genau das durchschnittliche beitragspflichtige Einkommen erzielt wird.
Fรผr 2025 liegt dieses vorlรคufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro; der aktuelle Rentenwert betrรคgt seit 1. Juli 2025 40,79 Euro pro Entgeltpunkt und Monat. Wird das beitragspflichtige Einkommen durch eine Gehaltsumwandlung verringert, entstehen weniger Punkte โ und damit fรคllt die Monatsrente dauerhaft etwas niedriger aus.
Was das in Euro bedeutet: eine belastbare Orientierung
Die Grรถรenordnung lรคsst sich seriรถs abschรคtzen. Entscheidend ist die Summe, die wรคhrend der Leasingzeit nicht der Rentenversicherung gemeldet wird. Beispiel: Eine Umwandlung von 100 Euro monatlich รผber 36 Monate reduziert das beitragspflichtige Jahreseinkommen in Summe um 3.600 Euro. Das entspricht rund 0,071 Entgeltpunkten.
Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert ergibt das etwa 2,90 Euro weniger gesetzliche Rente pro Monat โ dauerhaft, also auch lange nach Ende des Leasings. Bei 70 Euro Umwandlung wรคren es rund 2,04 Euro, bei 120 Euro rund 3,49 Euro monatlich.
Diese Grรถรenordnung deckt sich mit Beispielrechnungen, die Fachmedien unter Bezug auf die Deutsche Rentenversicherung verรถffentlicht haben.
Der vielzitierte โ0,25 %-Vorteilโ und sein Effekt auf die Sozialabgaben
Bei Gehaltsumwandlung wird fรผr die Privatnutzung des Rads ein sehr kleiner geldwerter Vorteil angesetzt โ ein Prozent auf ein Viertel der UVP (also effektiv 0,25 %).
Dieser Vorteil ist lohnsteuer- und in der Praxis regelmรครig auch sozialยญversicherungsยญpflichtig und wird dem Brutto hinzugerechnet. Da dieser Zuschlag aber klein ist, รผberwiegt der Abzug durch die Umwandlungsrate deutlich. Unter dem Strich verringert sich die Bemessungsgrundlage fรผr die Rentenbeitrรคge in etwa um die Leasingrate abzรผglich des kleinen 0,25 %-Zuschlags.
Wann die Rente trotz JobRad unverรคndert bleibt
Verdienen Beschรคftigte ohnehin oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, รคndert eine moderate Gehaltsumwandlung an der Rente nichts โ solange das beitragspflichtige Entgelt auch nach der Umwandlung noch รผber der Grenze liegt. 2025 ist diese Grenze bundeseinheitlich 8.050 Euro im Monat bzw. 96.600 Euro im Jahr.
Wer also darรผber liegt, schรถpft die Beitragsgrenze weiterhin aus und sammelt daher keine weniger Entgeltpunkte als ohne Dienstrad.
Nebenwirkungen รผber die Rente hinaus
Weil Gehaltsumwandlung die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage reduziert, beeinflusst sie auch andere Ansprรผche, die prozentual am Brutto bemessen werden โ etwa Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I. Der Effekt ist regelmรครig klein, aber real und sollte in die persรถnliche Abwรคgung einflieรen.
Sonderfรคlle, die man kennen sollte
Bei รberlassung als echtes โGehaltsextraโ bleibt die Dienstrad-Nutzung fรผr Fahrrรคder und Pedelecs bis 25 km/h steuer- und abgabenfrei; ein Rentennachteil entsteht dann nicht.
Bei S-Pedelecs (รผber 25 km/h) greift zwar ebenfalls die 0,25 %-Regel, aber ohne Gehaltsumwandlung senkt auch hier nichts die Rentenbemessung. Wichtig ist auรerdem, dass Gehaltsumwandlung den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten darf; Beschรคftigte im Niedriglohnbereich kรถnnen daher hรคufig kein Dienstrad per Umwandlung nutzen.
Ein realistisches Fazit
Der Rentenabschlag durch ein JobRad via Gehaltsumwandlung bewegt sich โ gemessen an typischen Raten und einer dreijรคhrigen Leasingdauer โ meist im Bereich weniger Euro pro Monat.
Er entsteht, weil wรคhrend der Leasingzeit geringfรผgig weniger Entgeltpunkte erworben werden. Ob sich das Modell lohnt, ist am Ende eine Gesamtbetrachtung aus Steuer- und Sozialabgabenยญersparnis, mรถglichem Arbeitgeberzuschuss, Mobilitรคtsnutzen und den kleinen, aber dauerhaften Einbuรen bei Renten- und ggf. anderen Sozialleistungen.
Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient oder das Rad als Gehaltsextra erhรคlt, muss keinen Rentennachteil befรผrchten.
So prรผfen Sie Ihre persรถnliche Auswirkung
Wer es exakt wissen will, kommt mit drei Kennzahlen aus: Hรถhe der monatlichen Umwandlungsrate, Dauer des Leasings und aktueller Rentenwert.
Aus der Summe der umgewandelten Betrรคge lรคsst sich der Verlust an Entgeltpunkten durch Division durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres berechnen; multipliziert mit dem Rentenwert ergibt das den dauerhaften Monatsabzug.
Offizielle Referenzgrรถรen fรผr 2025 sind das vorlรคufige Durchschnittsentgelt von 50.493 Euro sowie der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro. Ihre individuelle Situation โ etwa Gehaltsschwankungen, spรคtere Rentenwertยญanpassungen oder mehrere Leasingzyklen โ berรผcksichtigen Sie, indem Sie die Rechnung entsprechend fortschreiben oder eine Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung nutzen.




