die Rente muss in Deutschland versteuert werden. Sie fallen unter die Einkommens- beziehungsweise die Lohnsteuer. Allerdings gilt das erst ab einer bestimmten Höhe. Bis wann die Rente steuerfrei bleibt, erklären wir in diesem Beitrag.
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Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
2024 liegt der Grundfreibetrag für Rentner und Rentnerinnen bei 11.604 Euro pro Jahr. Dieser ist steuerfrei.
Wenn also ihre gesamte Rente weniger als 11.604 Euro pro Jahr beträgt, dann ist sie steuerfrei. Pro Monat wären 11.604 Euro im Jahr ein Zufluss von 967 Euro.
Der Rentenfreibetrag
Außerdem gibt es den Rentenfreibetrag. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert: “Wer 2024 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen versteuert werden.”
Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?
Der Rentenfreibetrag bemisst sich nach der vollen Jahresbruttorente. Da die meisten Rentner innerhalb des Renteneintrittsjahres in Ruhestand gehen, und die wenigsten am 1. Januar wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten Rentenjahr ermittelt.
Rentenfreibetrag und Steuergrenze
Durch diesen Rentenfreibetrag können Rentner, deren Rente knapp über dem Grundfreibetrag liegt, doch noch unter die steuerfreie Grenze rutschen.
Eine Monatsrente von 1.000 Euro summiert sich auf 12.000 Euro pro Jahr, liegt also über dem Freibetrag, der auf jeden Fall nicht steuerpflichtig ist.
Steuerpflichtig sind von diesen 12.000 Euro jedoch nur 83 Prozent – 9.960 Euro. Also ist der Betroffene unter der steuerpflichtigen Grenze und zahlt keine Steuern.
Bei einer Rente von 1.500 Euro pro Monat wären es 18.000 Euro pro Jahr. Die steuerpflichtigen 83 Prozent lägen jetzt bei 14.940 Euro und damit weit über dem steuerfreien Grundbetrag.
Mit Rentenfreibetrag bis 1.165 Euro
Bei einer Rente von 1.200 Euro kämen Sie mit 11.952 Euro steuerpflichtigem Anteil knapp über den Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Bei einer Rente von 1.150 Euro wären sie mit steuerpflichtigen 11.454 Euro knapp darunter.
Beziehen Sie 1.165 Euro Rente pro Monat liegt der steuerpflichtige Anteil von 83 Prozent bei 11.603 Euro und 40 Cent. Sie können aufatmen, denn Sie sind noch gerade so unter dem Grundfreibetrag.
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Der Rentenfreibetrag wird immer kleiner
Dieser Rentenfreibetrag wird jedes Jahr um 0,5 Prozent gesenkt, bis 2058 eine hundertprozentige Versteuerung der Rente erreicht ist.
2024 liegt er bei 17 Prozent, 2025 dann nur noch bei 16,5 Prozent, 2028 bei 15 Prozent und 2030 bei 14 Prozent.
Der Altersentlastungsbetrag
Für bestimmte Senioren gelten noch weitere Freibeträge. Diese tragen den Namen Altersentlastungsbetrag und sind nicht an die Rente gebunden, sondern an das Lebensalter.
Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung fallen in einem gewissen Rahmen unter diesen Altersentlastungsbetrag. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hängt wiederum vom Geburtsjahr ab.
Bis zu 646 Euro sind frei
2024 liegt dieser Betrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.2024 aber nach dem 31.12.2022 vollendet haben, bei 13, 6 Prozent der Einkünfte, und maximal bei 646 Euro.
Der Anpassungsbetrag
Der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente wird vom Finanzamt mit dem sogenannten Anpassungsbetrag berechnet. Das sind Änderungen der Bruttorente durch die jährlichen Rentenanpassungen.
Die Daten dazu übermittelt die Deutsche Rentenversicherung an das Finanzamt. Trotzdem haben Sie die Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung mit der Amlage R (Rente) abzugeben.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.