die Rente muss in Deutschland versteuert werden. Sie fallen unter die Einkommens- beziehungsweise die Lohnsteuer. Allerdings gilt das erst ab einer bestimmten Hรถhe. Bis wann die Rente steuerfrei bleibt, erklรคren wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
2024 liegt der Grundfreibetrag fรผr Rentner und Rentnerinnen bei 11.604 Euro pro Jahr. Dieser ist steuerfrei.
Wenn also ihre gesamte Rente weniger als 11.604 Euro pro Jahr betrรคgt, dann ist sie steuerfrei. Pro Monat wรคren 11.604 Euro im Jahr ein Zufluss von 967 Euro.
Der Rentenfreibetrag
Auรerdem gibt es den Rentenfreibetrag. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert: “Wer 2024 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente mรผssen versteuert werden.”
Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?
Der Rentenfreibetrag bemisst sich nach der vollen Jahresbruttorente. Da die meisten Rentner innerhalb des Renteneintrittsjahres in Ruhestand gehen, und die wenigsten am 1. Januar wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten Rentenjahr ermittelt.
Rentenfreibetrag und Steuergrenze
Durch diesen Rentenfreibetrag kรถnnen Rentner, deren Rente knapp รผber dem Grundfreibetrag liegt, doch noch unter die steuerfreie Grenze rutschen.
Eine Monatsrente von 1.000 Euro summiert sich auf 12.000 Euro pro Jahr, liegt also รผber dem Freibetrag, der auf jeden Fall nicht steuerpflichtig ist.
Steuerpflichtig sind von diesen 12.000 Euro jedoch nur 83 Prozent – 9.960 Euro. Also ist der Betroffene unter der steuerpflichtigen Grenze und zahlt keine Steuern.
Bei einer Rente von 1.500 Euro pro Monat wรคren es 18.000 Euro pro Jahr. Die steuerpflichtigen 83 Prozent lรคgen jetzt bei 14.940 Euro und damit weit รผber dem steuerfreien Grundbetrag.
Mit Rentenfreibetrag bis 1.165 Euro
Bei einer Rente von 1.200 Euro kรคmen Sie mit 11.952 Euro steuerpflichtigem Anteil knapp รผber den Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Bei einer Rente von 1.150 Euro wรคren sie mit steuerpflichtigen 11.454 Euro knapp darunter.
Beziehen Sie 1.165 Euro Rente pro Monat liegt der steuerpflichtige Anteil von 83 Prozent bei 11.603 Euro und 40 Cent. Sie kรถnnen aufatmen, denn Sie sind noch gerade so unter dem Grundfreibetrag.
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Der Rentenfreibetrag wird immer kleiner
Dieser Rentenfreibetrag wird jedes Jahr um 0,5 Prozent gesenkt, bis 2058 eine hundertprozentige Versteuerung der Rente erreicht ist.
2024 liegt er bei 17 Prozent, 2025 dann nur noch bei 16,5 Prozent, 2028 bei 15 Prozent und 2030 bei 14 Prozent.
Der Altersentlastungsbetrag
Fรผr bestimmte Senioren gelten noch weitere Freibetrรคge. Diese tragen den Namen Altersentlastungsbetrag und sind nicht an die Rente gebunden, sondern an das Lebensalter.
Einkรผnfte aus Kapitalertrรคgen oder Vermietung fallen in einem gewissen Rahmen unter diesen Altersentlastungsbetrag. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hรคngt wiederum vom Geburtsjahr ab.
Bis zu 646 Euro sind frei
2024 liegt dieser Betrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.2024 aber nach dem 31.12.2022 vollendet haben, bei 13, 6 Prozent der Einkรผnfte, und maximal bei 646 Euro.
Der Anpassungsbetrag
Der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente wird vom Finanzamt mit dem sogenannten Anpassungsbetrag berechnet. Das sind รnderungen der Bruttorente durch die jรคhrlichen Rentenanpassungen.
Die Daten dazu รผbermittelt die Deutsche Rentenversicherung an das Finanzamt. Trotzdem haben Sie die Pflicht, eine Einkommenssteuererklรคrung mit der Amlage R (Rente) abzugeben.