Pflegegeld-Entlastungszuschuss 125 Euro: Frist ist Ende Juni 2024

Lesedauer 2 Minuten

Eine wichtige Deadline lรคuft in wenigen Tagen ab. Ihre Ansprรผche auf Entlastungsleistungen bei der Pflege im Jahr 2023 kรถnnen Sie nur noch bei Ende Juni 2024 einfordern.

Was sind Entlastungsleistungen?

Pflegebedรผrftige kรถnnen ab Pflegegrad Eins 125 Euro Entlastungsleistung pro Monat beanspruchen. Damit soll der Aufwand entschรคdigt werden fรผr notwendige Begleitung im Alltag, Betreuung, Unterstรผtzung und Besorgungen.

Ein neues Gesetz

Diese Entlastung gibt es noch nicht lange. Rechtskrรคftig wurde diese Leistung erst seit dem 2017 eingefรผhrten Pflegestรคtkungsgesetz (PSG II).

Lesen Sie auch:

Wozu dient der Entlastungsbetrag?

Der Name sagt es. Die 125 Euro sollen entlasten, und das bezieht sich auf die Pflegebedรผrftigen selbst und ihre pflegenden Angehรถrigen.

Die Betroffenen sollen mit dem Ausgleichsbetrag ihre Selbststรคndigkeit erweitern und notwendige Kosten stemmen.

Ein neues Denken?

Hintergrund ist die gegenwรคrtige Richtlinie der Pflege, bedรผrftigen Menschen so lange wie es nur geht, ein Leben im vertrauten Umfeld zu ermรถglichen.

Die Unterbringung in ein Pflegeheim sollte hingegen am Ende stehen, wenn alle MaรŸnahmen nicht ausreichen, um ein Leben zuhause zu erhalten.

Die Entlastungsleistung soll helfen, ein solches Verbleiben in der eigenen Wohnung zu sichern, indem die dafรผr nรถtige Unterstรผtzung, Begleitung und Betreuung bezahlt werden kann.

Warum eine Nachzahlung?

Diese monatlichen 125 Euro sind รผbertragbar. Werden sie in einem Monat nicht abgerufen oder bleiben sie mehrere Monate liegen, dann lassen sie sich en bloc anfordern, und das bis in eine Hรถhe von 1.500 Euro.

Warum Juni?

Diese Mรถglichkeit, monatliche Entlastungsbetrรคge im Nachhinein anzufordern besteht bis zum Juni des nรคchsten Jahres.

Das bedeutet, bis Ende Juni 2023 konnten noch ausstehende Betrรคge von 2022 angefordert werden, und bis Ende Juni 2024 diejenigen von 2023.

Bei Rechnungen gelten lรคngere Fristen

Sind Rechnungen fรผr Anschaffungen vorhanden, die unmittelbar aus der Pflegebedรผrftigkeit nรถtig wurden, dann gilt eine wesentlich lรคngere Frist.

Diese kรถnnen rรผckwirkend bis vier Jahre geltend gemacht und von der Pflegekasse bezahlt werden. Die Pflegebedรผrftigen mรผssen die Vorleistung aus eigener Tasche erbringen.

Probleme in der Praxis

In der Praxis haben die Pflegebedรผrftigen oft erhebliche Probleme, die Entlastungsleistungen zu bekommen, die ihnen zustehen.

So spart die Kasse riesige Summen, die nicht abgerufen werden, weil die Betroffenen nicht in der Lage sind, sie einzulรถsen.

Entlastungsleistungen sind zweckgebunden

Der Grund dafรผr ist, dass die Entlastungsleistungen nicht frei verfรผgbar sind, sondern zweckgebunden sind. Die Pflegebedรผrftigen mรผssen also einen konkreten Nachweis fรผr den Einsatz des Geldes erbringen.

Die Katze beiรŸt sich in den Schwanz

Und hier beiรŸt sich die Katze in den Schwanz. Denn anerkannt werden nur Pflegekrรคfte, Personal und Organisationen, die bei der Pflegekasse registriert sind. Gerade diese gibt es aber allzu oft vor Ort nicht.

Es fehlen die Anbieter

Anbieter fรผr Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege ebenso Haushaltshilfe sind dann kaum zu finden, und die Versicherten kรถnnen die vorhandenen Mittel nicht einlรถsen, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Der Sozialverband VdK geht von zwรถlf Milliarden Euro aus, die die Betroffenen jedes Jahr verlieren.