Wichtig beim Bürgergeld-Antrag: Vorschuss nicht vergessen

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Bereits seit Längerem stehen viele Hilfesuchende vor der Problematik langwieriger Bearbeitungszeiten beim Jobcenter. Während der Abschluss eines Bürgergeld-Antrags bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann, ermöglicht der Vorschuss auf künftige Leistungen eine schnelle finanzielle Unterstützung.

Vorschuss auf das künftige Bürgergeld

Wer in finanzielle Not gerät, weil er während der Wartezeit auf den Abschluss des Antragsverfahrens die Miete nicht zahlen kann oder sich die Rechnungen häufen, kann beim Jobcenter einen Vorschuss auf das künftige Bürgergeld beantragen.

Da stellt sich die Frage, wie dies denn möglich sein soll, da ja über den Antrag bisher nicht entschieden ist und damit auch nicht klar ist, ob ein Anspruch auf diese Sozialleistung besteht.

Voraussetzungen für den Vorschuss

Tatsächlich gibt es einen Vorschuss nur dann, wenn eine Prüfung des Jobcenters ergeben hat, dass Hilfebedürftigkeit besteht und damit ein Anspruch auf Bürgergeld vorhanden ist. Eine solche Prüfung bedeutet nicht eine vollständige Bearbeitung des Antrags, sondern lässt sich zügig durchführen.

Der Bürgerantrag muss gestellt sein und die Bearbeitung des Antrags voraussichtlich lange dauern. Dazu muss der Vorschuss aktiv beantragt werden.

Beantragen Sie Vorschuss und Bürgergeld zusammen

Sie gehen am besten immer davon aus, dass die Bearbeitung ihres Antrags auf Bürgergeld Zeit in Anspruch nimmt. Die Mitarbeiter der Jobcenter müssen immer neue Aufgaben übernehmen, weswegen die Behörden unter chronischem Personalmangel leiden.

Was bedeutet das jetzt für den Vorschuss? Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Antrag auf Vorschuss gemeinsam mit dem Antrag auf Bürgergeld selbst einreichen. Dann werden Sie vermutlich den Vorschuss bekommen, bevor das erste Mal das Bürgergeld ausgezahlt wird.

Was müssen Sie beim Antrag auf Vorschuss beachten?

Für den Antrag auf Vorschuss gibt es beim Jobcenter keine Vordrucke, und Sie müssen auch keine vorgeschriebene Form beachten. Sie können den Vorschuss als formloses Schreiben verfassen.

Schriftlich muss das Anliegen allerdings formuliert sein, eine mündliche Mitteilung gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters reicht nicht aus.

Sie sollen in dem Schreiben genau darlegen, warum Sie diesen Vorschuss benötigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Ihr Existenzminimum gegenwärtig nicht gesichert ist und Sie keine finanziellen Mittel haben, dann darf das Jobcenter Ihnen den Vorschuss nicht verwehren.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Notlage so offen und detailliert wie möglich schildern. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass der Vorschuss nicht zu niedrig oder zu hoch ausfällt.

Wie hoch ist der Vorschuss?

Das Jobcenter legt fest, wie hoch der Vorschuss ausfällt. In der Regel liegt die Summe ein wenig unter den Monatssätzen des späteren Bürgergeldes.

Die Auszahlung erfolgt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. In der Regel handeln die zuständigen Mitarbeiter sofort und sorgen schnell dafür, dass die Auszahlung erfolgt.

Vorschuss bedeutet nicht Zuschlag

Der Vorschuss bedeutet nicht, dass Sie zusätzliches Geld vom Jobcenter erhalten. Er wird vielmehr mit den Leistungen des Bürgergeldes verrechnet, die Sie nach dem Abschluss der Bearbeitung des Bürgergeld-Antrags erhalten.

Das gilt für alle Beträge ab 50,00 Euro. Unter 50,00 Euro greift die sogenannte Bagatellgrenze, und solche Kleinsummen müssen Sie nicht zurückzahlen.