Rente: Wichtige Frist endet dieses Jahr – Große Unsicherheit bei vielen Rentnern

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Die neuen Regelungen zur Rentenverbesserung erreichen bald einen entscheidenden Wendepunkt. Rentnerinnen und Rentner, die seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder den Übergang zur Altersrente vollzogen haben, profitieren derzeit von einem Zuschlag von bis zu 7,5 %.

Diese zusätzliche Leistung, eingeführt durch das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz von 2022, läuft jedoch in der Übergangsphase bis zum 30. November 2025. Danach greift eine neue Berechnungs- und Auszahlungsmodalität, die für rund 3 Millionen Rentenbezieher Unsicherheit birgt.

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen

Bereits seit dem 1. Juli 2024 erhalten qualifizierte Rentner den zusätzlichen Rentenzuschlag. Ursprünglich sollte dieser als einmalige Gesamtauszahlung zusammen mit der monatlichen Rente erfolgen – vergleichbar mit den Regelungen der Mütterrente. Der Gesetzgeber sah allerdings eine zweistufige Übergangslösung vor, um technische und personelle Herausforderungen in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Das Gesetz beruht auf den Paragrafen § 307j des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Für die Überprüfung und Berechnung des Zuschlags müssen bestimmte Rentenbezugszeiten und Entgeltpunkte herangezogen werden.

Versicherte, die am 30. Juni 2024 bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen und deren Rentenbeginn in den Jahren 2001 bis 2018 lag, erhalten automatisch den Zuschlag. Diese Regelung umfasst auch viele Rentner, die in der Übergangsphase von einer Erwerbsminderungs- zur Altersrente gewechselt haben.

Übergangslösung und Auszahlungsverfahren im Detail

Aufgrund von technischen Hürden und personellen Engpässen konnte das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Statt einer Einmalzahlung erfolgt die Auszahlung in zwei Stufen:

Zahlungsphase von Juli 2024 bis November 2025:
Der Zuschlag wird monatlich getrennt von der regulären Rentenzahlung ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt anhand des bisherigen Rentenbetrags, sodass jeder Zuschlag individuell ermittelt wird. Die Zahlung erfolgt jeweils in der Mitte des Monats, meist zwischen dem 10. und 20. Tag.

Neuregelung ab Dezember 2025:
Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag als Gesamtsumme zusammen mit der regulären Rente ausgezahlt. Hierbei fließen die persönlichen Entgeltpunkte in die Berechnungsgrundlage ein. Diese Umstellung erfordert, dass die Rentenversicherung erneut etwa 3 Millionen Rentenbescheide erstellt und versendet.

Die Notwendigkeit dieser Umstellung unterstreicht den Aufwand, den die Rentenversicherung betreiben muss. Rentenempfänger müssen sich ab dem 1. Dezember 2025 erneut darauf einstellen, dass ihre Zuschlagsberechtigung geprüft wird.

Das Risiko, dass der Zuschlag eventuell nicht fortgeführt wird, besteht, wenn die Berechnungen auf Basis der aktuellen Entgeltpunkte zu einem anderen Ergebnis führen.

Auswirkungen für die Betroffenen

Die anstehende Umstellung bringt für viele Rentnerinnen und Rentner erhebliche Unsicherheiten mit sich. Die bisherige Regelung gewährte ein relativ transparentes Verfahren, während die neue Methode komplexere Berechnungen erfordert. Die Rentenversicherung steht vor der Aufgabe, die Rentenbescheide präzise und zeitnah zu aktualisieren.

Für Betroffene bedeutet dies:

Erneute Überprüfung:
Ab Dezember 2025 wird geprüft, ob die Empfänger weiterhin Anspruch auf den Zuschlag haben. Diese Prüfung basiert auf den individuellen Entgeltpunkten, was zu Unsicherheiten führen kann.

Kommunikationsbedarf:
Es ist zu erwarten, dass die Rentenversicherung verstärkt über Änderungen und den weiteren Ablauf informiert. Für viele ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesen Anpassungen auseinanderzusetzen.

Diese Umstellungen unterstreichen die Komplexität der Rentenverwaltung und den hohen administrativen Aufwand, der mit der Umstellung gesetzlicher Regelungen verbunden ist.

Ausblick: Herausforderungen im Rentensystem

Die aktuelle Diskussion um den Rentenzuschlag und die anstehende Umstellung zeigt die Herausforderungen, vor denen das Rentensystem steht. Technische und organisatorische Schwierigkeiten behindern teilweise die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die erneute Prüfung und Ausstellung von Rentenbescheiden bringt zusätzliche administrative Belastungen mit sich, aber auch die Möglichkeit, das System nachhaltig zu verbessern.

Langfristig könnten solche Übergangslösungen dazu beitragen, dass das Rentensystem flexibler und anpassungsfähiger auf zukünftige Herausforderungen reagiert. Die gezielte Integration von Entgeltpunkten in die Berechnung des Zuschlags soll eine gerechtere Verteilung der Rentenleistungen ermöglichen und eine nachhaltige Stabilisierung des Rentensystems fördern.