Die Website online-wohngeld.de suggeriert, dass Betroffene auf dieser Seite Wohngeld beantragen könnten. Das stimmt aber nicht, stattdessen müssen Sie sinnlos Geld bezahlen.
Wohngeld kann nicht online beantragt werden
„Wohngeld jetzt online beantragen“ steht auf online-wohngeld.de. Das lässt sich verstehen, als ob auf dieser Seite ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden könnte. Das ist jedoch nicht der Fall, statt des echten Antrags bei der Wohngeldstelle werden Sie auch noch zur Kasse gebeten.
Sie werden also um 29,99 Euro erleichtert, ohne dass die Betreiber der Seite den Antrag an die zuständige Behörde weiterleiten.
Anträge werden zum Bauministerium gesendet
Statt an die tatsächlich zuständigen Wohngeldstellen leitete der Betreiber (Software Special Service GmbH) den Antrag an das Bauministerium (BMWSB) weiter. Dort gingen tausende Anträge per Post ein, obwohl das Bauministerium überhaupt kein Wohngeld bewilligt.
Irreführung der Nutzenden
Bei normaler Bildschirmauflösung wird der Preis nicht wahrgenommen, wenn man auf „Jetzt beantragen“ drückt, denn die Seite scrollt dann zum Eingabeformular. Zudem wird der Preis nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt.
Dass die Website Wohngeldanträge eben nicht an die zuständigen Stellen leitet, ist auf der Seite nicht ersichtlich.
Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband prüft eine Sammelklage, um das durch Täuschung eingezogene Geld zurückzubekommen. Als Geschädigter können Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wenn diese zustande kommt.
Zusätzlich sollten Sie sofort einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle vor Ort einreichen. Das ist notwendig, denn Wohngeld gilt nicht rückwirkend, sondern Sie bekommen es erst ab dem Monat, in dem es beantragt wurde.
Was müssen Sie beim Antrag beachten?
Wohngeld müssen Sie schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Die für das Wohngeld zuständige Dienststelle gehört zu dem jeweiligen Bezirksamt. Das Bezirksamt, das zu Ihrem Wohnort gehört, kümmert sich auch um Ihr Wohngeld.
Bei der Wohngeldstelle bekommen Sie die Formulare für Ihren Antrag und werden umfassend beraten
Wann besteht ein Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld können Sie beantragen, wenn Ihr Einkommen zwar ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, nicht aber, um die Kosten für den Wohnraum zu leisten. Wenn Sie den Lebensunterhalt auch nicht decken können, dann haben Sie vermutlich Anspruch auf Leistungen des Bürgergeldes oder der Sozialhilfe.
Dann entfällt der Anspruch auf Wohngeld, stattdessen werden die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter oder dem Sozialamt getragen.
Wohngeld dient gerade dazu, zu verhindern, dass Menschen mit geringem Einkommen in Bürgergeld oder Sozialhilfe rutschen.
Wie lange gibt es Wohngeld?
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. In manchen Fällen befristet die Wohngeldstelle die Leistung jedoch auf einen kürzeren Zeitraum. Das gilt dann, wenn klar ist, dass sich die finanziellen Verhältnisse vor Ablauf der zwölf Monate verbessern, zum Beispiel durch einen absehbaren Arbeitsvertrag.
In Ihrem Wohngeldbescheid ist der Bewilligungszeitraum genannt.
Ein Wohngeldantrag kostet kein Geld
Angenommen, ein privater Online-Service würde Ihren Wohngeldantrag tatsächlich an die richtige Adresse schicken und dafür Geld verlangen. Wäre es sinnvoll, einen solchen Service in Anspruch zu nehmen?
Grundsätzlich nein! Ihr Ansprechpartner in Bezug auf Wohngeld ist ausschließlich die zuständige Wohngeldstelle und das ohne jegliche Kosten für das Bearbeiten Ihres Antrags. Die dort tätigen Mitarbeiter sind verpflichtet, Sie umfassend über Rechte, Voraussetzungen und Fragen rund um das Wohngeld und Ihr spezielles Anliegen zu beraten.
Bei Unklarheiten setzen Sie sich ausschließlich mit diesen Mitarbeitern auseinander.
Einen privaten Online-Service zu nutzen, statt von Anfang an direkt mit der Wohngeldstelle zu kommunizieren, würde Sie im besten Fall überflüssige Zeit kosten.




