Weniger Witwenrente und EM-Rente ab Dezember durch Wegfall der Schonfrist

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Seit 1.โ€ฏJuliโ€ฏ2024 erhalten gut dreiโ€ฏMillionen frรผhere Erwerbsminderungsrentnerinnen und โ€‘rentner einen pauschalen Rentenzuschlag von bis zu 7,5โ€ฏProzent. Die Leistung soll jene bessergestellten, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat und die bei allen Reformschritten bis 2019 leer ausgegangen waren.

Solange die Zahlung gesondert ausgewiesen wird, gilt sie nicht als Einkommen, wodurch insbesondere Witwerrenten sowie Grundrenten unverรคndert bleiben.

Warum endet die Schonfrist am 30.โ€ฏNovemberโ€ฏ2025?

Die Befreiung von der Einkommensanrechnung ist ausdrรผcklich als รœbergangsregelung in ยงโ€ฏ307j Abs.โ€ฏ4 SGBโ€ฏVI verankert und lรคuft am 30.โ€ฏNovemberโ€ฏ2025 aus. Ab 1.โ€ฏDezemberโ€ฏ2025 greift stattdessen ยงโ€ฏ307iโ€ฏSGBโ€ฏVI.

Dann wird der Zuschlag nicht mehr als eigenstรคndige Zahlung รผberwiesen, sondern in zusรคtzliche Entgeltpunkte umgerechnet und der normalen Monatsrente zugeschlagen. Diese Systemumstellung bewirkt, dass der Betrag kรผnftig bei allen nachgelagerten Einkommenstests berรผcksichtigt werden muss.

Welche rechtlichen Prรผfungen wirken jetzt wieder?

Sobald der Zuschlag mit der Monatsrente verschmilzt, greift bei Witwenโ€‘ und Witwerrenten wieder die allgemeine Einkommensanrechnung nach ยงโ€ฏ97โ€ฏSGBโ€ฏVI.

Fรผr den Grundrentenzuschlag wird das persรถnliche Gesamteinkommen dann erneut gemรครŸ ยงโ€ฏ76gโ€ฏSGBโ€ฏVI geprรผft.

Damit kehren die regulรคren Kรผrzungsโ€‘ oder Wegfallrisiken zurรผck: Steigt die eigene Versichertenrente durch den Zuschlag, sinkt unter Umstรคnden die Hinterbliebenenโ€‘ oder Grundrentenleistung โ€“ auch wenn sich die Lebenssituation der Betroffenen nicht verรคndert hat.

Wann werden erste Kรผrzungen tatsรคchlich spรผrbar?

Der Rentenzuschlag erhรถht die Monatsrente ab 1.โ€ฏDezemberโ€ฏ2025. In der Praxis รผberprรผft die Deutsche Rentenversicherung Hinterbliebenenrenten turnusmรครŸig zum 1.โ€ฏJuli eines Jahres.

Damit dรผrften sich die verรคnderten Einkommensverhรคltnisse vieler Witwen und Witwer erstmals zum 1.โ€ฏJuliโ€ฏ2026 in den Zahlbetrรคgen niederschlagen.

Bei Grundrenten kann die Anrechnung dagegen unmittelbar zum Auszahlungstermin im Dezember 2025 einsetzen, weil die Einkommensprรผfung dort dynamischer erfolgt.

Trifft die ร„nderung auch die Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwรถlften Buch Sozialgesetzbuch ist von Anfang an anders geregelt. Hier wurde der Rentenzuschlag schon seit Juliโ€ฏ2024 als Einkommen gewertet.

Folglich entfรคllt fรผr diese Leistungsart jede รœbergangsโ€‘ oder Schutzregel; wer Grundsicherung bezieht, erlebte den Kรผrzungseffekt bereits. Die aktuelle Rechtsรคnderung beschrรคnkt sich daher ausschlieรŸlich auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Wie kรถnnen Betroffene sich vorbereiten?

Wer eine Witwenrente bezieht oder einen Grundrentenzuschlag erhรคlt, sollte den Bescheid, den die Rentenversicherung voraussichtlich im Herbstโ€ฏ2025 verschickt, sorgfรคltig prรผfen lassen.

Fachkundige Beratung kann klรคren, ob Freibetrรคge, รœbergangsvorschriften oder sonstige Besonderheiten greifen. Nach Zustellung bleibt nur ein Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.

Wer frรผhzeitig Unterlagen zusammentrรคgt, kann verhindern, dass ein ungerechtfertigter Kรผrzungsbescheid bestandskrรคftig wird.

Bleibt am Ende vom Plus noch etwas รผbrig?

Dass eine Leistung, die eigentlich zur Verbesserung gedacht war, bei vielen Betroffenen unterm Strich verpuffen kann, verweist auf ein systemisches Problem der gestuften Einkommensanrechnungen.

Wรคhrend die eigene Erwerbsminderungsrente durch den Zuschlag stabilisiert wird, droht die Hinterbliebenenโ€‘ oder Grundrente in gleicher Hรถhe zu schrumpfen. Fรผr manche Haushalte wird das Rentenkonto lediglich umgeschichtet, ohne echten Mehrwert zu generieren.

Fazit: Erhรถht sich die Rente oder droht eine versteckte Kรผrzung?

Das Ende der Anrechnungsfreiheit macht den Rentenzuschlag ab 1.โ€ฏDezemberโ€ฏ2025 zum zweischneidigen Schwert. Was seit 2024 als willkommene Zusatzleistung galt, wird in Zukunft zum anrechenbaren Einkommen und kann Witwenrenten und Grundrenten mindern.

Die gesetzliche Schonfrist erfรผllt damit ihren Zweck, lรคuft aber ab; wer betroffen sein kรถnnte, sollte sich rechtzeitig informieren.

Ein schlichter Plusโ€‘Betrag auf der einen Seite kann schnell zum Minus auf der anderen werden โ€“ mit Folgen fรผr mehrere Hunderttausend Hinterbliebene und Millionen Niedrigverdienerinnen und โ€‘verdiener, die auf jede Euroโ€‘Steigerung angewiesen sind