Weitere Einschnitte bei der Rente: Neue Belastungen die im Jahr 2025 kommen

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Die Rente ändert sich 2025 mehrfach, und das bringt neue Belastungen und Unsicherheiten für Rentenempfänger mit sich, für einige Rentner allerdings auch Entlastungen. Wir zeigen Ihnen, was auf Sie zukommt, und worauf Sie achten müssen.

Was ändert sich?

Die Krankenkassenbeiträge sind gestiegen, und ebenso die Beiträge zur Pflegeversicherung. Bei der Nettorente gibt es deshalb eine sogenannte Springprozession. Außerdem hat sich der Steuerfreibetrag geändert, ab dem Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.

Gesteigerte Zusatzbeiträge

Im März dieses Jahres ist der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung für Rentner im Schnitt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent gestiegen. Diese Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führt zu einer niedrigeren Nettorente. Die ausgezahlte Nettorente sinkt um 0,4 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro wären das sechs Euro weniger pro Monat.

Rückwirkende Pflegeversicherung

Einmalig wird im Juli 2025 der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte der Bruttorente rückwirkend für Januar bis Juni erhöht. Diesen zahlen Sie als Rentner allein. Insgesamt bekommen Sie deshalb im Juli 1,2 Prozent weniger Rente. Das wären bei 1.500 Euro Bruttorente 18 Euro, die Sie im Juli als Minus haben.

Rückerstattungen bei der Pflegeversicherung

Allerdings können manche Rentner bei der Pflegeversicherung auch profitieren, und zwar im April / Mai 2025. Den Betroffenen werden nämlich bereits gezahlte Beiträge der Pflegeversicherung erstattet. Denn wer Kinder unter 25 Jahren hat, zahlt weniger Beiträge, und dies ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt.

Kinderlose Rentner müssen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten abgeben, während Rentner mit Kindern bis zu einem Prozent weniger zahlen, je nach Anzahl der unter 25 Jahren alten Kinder. Diese Regelung besteht bereits seit 2023. Sie wird auch rückwirkend nachgezahlt. Betroffene Rentner, die bei der Rentenversicherung ihre unter 25 Jahren alten Kinder angeben, können bis zu mehreren hundert Euro zurückerhalten.

Die Springprozession

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, den erwartet in diesem Jahr ein mehrfaches Hin und Her bei der Nettorente: Zuerst sinkt sie, dann steigt sie, und erst im August erreicht sie ihren vermutlich endgültigen Betrag.

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Die Rentenerhöhung 2025 kommt am 1. Juli 2025. In diesem Jahr beträgt sie 3,74 Prozent, und davon profitieren rund 21 Millionen Rentner.

Im August sind also die Sonderregelungen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung abgeschlossen, und die diesjährige Rentenanpassung ist gültig. Der Krankenkassenbeitrag und der volle Pflegeversicherungsbeitrag gehen dann von Ihrer Bruttorente ab, ohne dass es dabei in diesem Jahr zu weiteren Veränderungen kommt.

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Mehr verdienen für die Rentenpunkte

2025 beträgt das Durchschnittsentgelt 50.493 Euro pro Jahr. 2024 waren es nur 45.358 Euro. Sie müssen also in diesem Jahr deutlich mehr verdienen, um einen vollen Rentenpunkt zu erwirtschaften, wenn Sie in die Rentenkasse einzahlen. Derzeit liegt ein Rentenpunkt bei 39,32 Euro – neu angepasst wird der Wert zum 1. Juli dieses Jahres auf 40,79 Euro. Um freiwillig weitere Rentenpunkte zu erwerben, müssen Sie in diesem Jahr pro Punkt 9.391,70 Euro ausgeben.

Im Juli kommt die Rentenerhöhung

Die Rentenerhöhung 2025 kommt am 1. Juli 2025. In diesem Jahr beträgt sie 3,74 Prozent, und davon profitieren rund 21 Millionen Rentner.

Der Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende, und bei 24.192 Euro für gemeinsam Veranlagte. Ab dieser Höhe Ihrer Rente müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Über den Grundfreibetrag hinausgehende Renteneinkünfte müssen Sie in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt ermitteln kann, wie hoch Ihre Rente besteuert wird.

Wenn Sie Rente beziehen und mit Ihren steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen, werden Sie nicht automatisch vom Finanzamt um die Abgabe einer Steuererklärung gebeten. Trotzdem sind Sie dazu verpflichtet, und Sie müssen die Erklärung ohne Aufforderung abgeben. Liegen Sie unter dem Freibetrag, dann können Sie sich von der Steuererklärung befreien lassen.