Pflegedienst kündigt: So handeln Sie richtig bei drohender Unterversorgung

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Wenn Sie auf Pflege angewiesen sind, und der Pflegedienst Ihnen plötzlich kündigt, dann entsteht schnell eine schwierige Situation: Angehörige oder Nachbarn müssen kurzfristig einspringen, und wenn Sie nicht umgehend einen solchen Ersatz finden, dann geraten Sie in eine Notlage.

Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen, nach denen der jeweilige Pflegedienst bei Ihnen arbeitet, zu wissen, worauf Sie achten müssen, um solche Notlagen zu verhindern.

Die Kündigungsfrist ist nicht klar geregelt

Zuerst einmal: Kündigungsfristen für Pflegedienste sind nicht per Bundesgesetz geregelt, zumindest nicht klar formuliert. Dies wird vielmehr im Pflegevertrag festgelegt, den Sie mit dem jeweiligen Dienst schließen. Diese vertragliche Vereinbarung ist wiederum rechtlich verbindlich.

Achten Sie auf ausreichende Fristen

Deshalb sollten Sie darauf achten, dass im Pflegevertrag für den Pflegedienst eine ausreichend lange Frist angegeben ist, die er für eine Kündigung einhalten muss. Dieser Zeitraum sollte so lang sein, dass Sie ohne Stress nach einer angekündigten Kündigung eine Alternative finden können.

Ist eine solche Frist nicht im Vertrag festgelegt, dann kann der Pflegedienst den Vertrag auch kurzfristig kündigen. Sie könnten dann zwar unter Umständen vor Gericht einen Schadensersatz durchsetzen, doch die Komplikationen können nicht vermieden werden.

Sie können als gepflegte Person den Vertrag umgekehrt jederzeit selbst kündigen, ohne eine Frist einzuhalten, und Sie müssen dafür keine Gründe nennen. Der Vertrag darf keine Regelung enthalten, die davon abweicht.

Pflegeverträge werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen. Sie gelten also so lange, bis einer der Vertragspartner sie kündigt, also entweder der Pflegebedürftige oder der Pflegedienst.

Welche Fristen sind üblich?

Viele Pflegedienste sehen im Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Manche bieten von sich aus auch eine längere Frist an. Nur in dieser im Vertrag festgelegten Frist kann der Dienst den Vertrag dann beenden.
Ohne schriftlichen Vertrag oder ohne eine entsprechende Klausel kann der Pflegedienst von heute auf morgen das Vertragsverhältnis beenden – im Prinzip jedenfalls.

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Das Vertrauensverhältnis

Eine solche sofortige Kündigung steht allerdings im Konflikt mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, das bei einem Pflegedienst gegenüber Pflegebedürftigen gegeben ist. Diesem zufolge muss der Pflegedienst auch bei einer Kündigung Rücksicht auf den Gepflegten nehmen.

Das bedeutet: Sie müssen die Möglichkeit haben, einen anderen Pflegedienst zu beauftragen, wenn Ihnen gekündigt wird.

Was bedeutet das rechtlich?

In der konkreten Situation hat diese Pflicht zur Rücksichtnahme jedoch wenig Auswirkungen. Wenn der Dienst Ihnen fristlos kündigt, dann wird die Kündigung nicht deswegen unwirksam, weil Sie erst einmal ohne Versorgung sind.
Sie haben lediglich unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Das wäre unter anderem der Fall, wenn Sie mit höheren Kosten stationär gepflegt werden müssen, bis ein anderer Anbieter die ambulante Pflege übernimmt.

Kein Schadensersatz bei wichtigen Gründen für die Kündigung

Selbst der Anspruch auf Schadensersatz entfällt, wenn der Pflegedienst einen schwerwiegenden und wichtigen Grund für die Kündigung angeben kann. Das ist etwa der Fall, wenn Sie als Vertragspartner Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt haben, wenn Zahlungen an den Pflegedienst ausbleiben oder auch bei untragbarem Verhalten von Ihnen.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind zum Beispiel Eskalationen zwischen Gepflegtem und Pflegeperson, aber auch mangelnde Kapazitäten des Pflegedienstes, zum Beispiel zu wenig Mitarbeiter oder unzureichende Transportmittel zu Ihrem Wohnort.

Druck auf Pflegebedürftige

Diese für die Pflegedienste günstige Rechtslage setzt Pflegebedürftige unter Druck. Besonders auf dem Land und in strukturschwachen Regionen werden Betroffene eingeschüchtert und trauen sich nicht, Kritik an Mitarbeitern zu üben oder sich über Fehlverhalten zu beschweren.

Denn es ist häufig schwierig, überhaupt einen anderen Anbieter zu finden, und wenn, dann bedeutet das einen zeitlichen Aufwand, den Sie bei einer kurzfristigen Kündigung nicht haben.

Was können Sie bei sofortiger Kündigung tun?

Bei sofortiger Kündigung durch einen Pflegedienst sollten Sie sofort Kontakt zu Ihrer Pflegekasse suchen und besprechen, was Sie unternehmen können. Fragen Sie, ob es in Ihrem Bundesland eine Regelung gibt, nach der Pflegedienste erst die Pflege einstellen dürfen, wenn die Übernahme durch einen anderen Anbieter gesichert ist.

Verläuft die Intervention der Pflegekasse erfolglos, dann bleibt Ihnen der juristische Weg, um im Zuge eines Eilverfahrens die Weiterversorgung durchzusetzen. Wenn in Ihrem Bundesland ein Versorgungsauftrag besteht, stehen die Chancen gut, dass die Klage zum Erfolg führt.

Die Landesrahmenverträge

In manchen Bundesländern ist das nämlich der Fall, und dann kann die Pflegekasse Druck auf den jeweiligen Pflegedienst ausüben, sich an die Rahmenbedingungen zu halten. Diese sind in den Landesrahmenverträgen festgelegt.

Sie regeln die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege sowie die Grundlagen der personellen Ausstattung im jeweiligen Bundesland. Dabei gibt es eigene Rahmenverträge für stationäre, teilstationäre, ambulante und kurz-zeitliche Pflege.