Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt – Arbeitsrecht

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Die rechtzeitige Zahlung des Gehalts ist eine grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Normalerweise ist das Gehalt nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, das heißt, es muss spätestens am ersten Tag des Folgemonats gezahlt werden.

Wichtig: Abweichungen können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt?

Im Folgenden werden verschiedene Optionen und rechtliche Schritte ausführlich dargestellt.

Zur Zahlung auffordern und Frist setzen

Der erste Schritt des Arbeitnehmers sollte sein, den Arbeitgeber zur Zahlung aufzufordern.

Diese Aufforderung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei schriftliche Aufforderungen dokumentiert und daher im Streitfall vorzuziehen sind. Der Arbeitnehmer sollte eine klare Frist setzen, innerhalb derer die Zahlung zu erfolgen hat.

Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Konsequenzen für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs androhen, wie zum Beispiel:

  • Verweigerung der Arbeitsleistung
  • Einschaltung eines Anwalts
  • Einleitung gerichtlicher Schritte

Abmahnung aussprechen

Eine weitere Möglichkeit ist die Abmahnung des Arbeitgebers. Diese Maßnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchte, beispielsweise weil er eine neue Anstellung gefunden hat.

Eine Abmahnung signalisiert dem Arbeitgeber, dass ernsthafte Konsequenzen drohen, wenn die ausstehende Zahlung nicht erfolgt.

Bleibt die Zahlung trotz Abmahnung aus, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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Arbeitsleistung verweigern

Befindet sich der Arbeitgeber mit den Gehaltszahlungen im Rückstand, hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht, seine Arbeitsleistung zu verweigern.

Dieses Zurückbehaltungsrecht greift jedoch nicht in allen Fällen. Der Arbeitnehmer kann die Arbeit nicht verweigern, wenn:

  • Der Rückstand nur gering ist (weniger als eineinhalb bis zwei Monatsgehälter)
  • Die Verzögerung absehbar kurzfristig ist
  • Dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig hoher Schaden droht
  • Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers anderweitig gesichert ist
  • Es sich um bloße Insolvenzforderungen handelt

Verweigert der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit, darf der Arbeitgeber dies nicht sanktionieren. Für die Dauer der berechtigten Arbeitsverweigerung kann der Arbeitnehmer weiterhin Bezahlung verlangen.

Zinsen verlangen

Ist der Arbeitgeber im Zahlungsverzug, kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen auf das ausstehende Gehalt verlangen.

Die Zinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei der Berechnung wird das Bruttogehalt zugrunde gelegt.

Ein Anspruch auf Verzugszinsen ist eine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber und kann als Druckmittel dienen, um die Zahlung zu beschleunigen.

Schadensersatz verlangen

Ein Arbeitnehmer kann auch Schadensersatz für finanzielle Nachteile verlangen, die durch die verspätete Gehaltszahlung entstanden sind.

Dies kann beispielsweise erhöhte Steuerbelastungen umfassen, die durch eine verspätete Gesamtnachzahlung entstehen.

Auch Kosten, die durch die Beauftragung eines Steuerberaters zur Schadensermittlung entstehen, können geltend gemacht werden. Der Schadensersatz umfasst:

  • Steuernachteile
  • Kosten für einen Steuerberater

Klage erheben beim Arbeitsgericht erheben

Sollten alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, kann der Arbeitnehmer seinen Lohn gerichtlich einfordern. Hierzu wird eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben.

Ein positives Urteil ermöglicht es dem Arbeitnehmer, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber einzuleiten, wie etwa:

  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Pfändung des Arbeitgeberkontos

Arbeitslosengeld beantragen

Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Dies ist möglich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der ausstehenden Gehaltszahlungen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht oder vom Arbeitgeber nicht mehr eingesetzt wird.

Insolvenzgeld beantragen

Kann der Arbeitgeber die Gehälter nicht zahlen, weil er zahlungsunfähig ist, steht oft eine Insolvenz bevor. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen.

Wichtig: Der Anspruch umfasst das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis und setzt voraus, dass ein Insolvenzereignis vorliegt, wie:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
  • Vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit

Fristlos kündigen und Schadensersatz fordern

Die außerordentliche, fristlose Kündigung ist das schärfste Mittel des Arbeitnehmers bei ausbleibender Gehaltszahlung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber erheblich im Verzug ist und eine Abmahnung erfolglos blieb.

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Gehaltsrückständen kann der Arbeitnehmer Schadensersatz für den Verdienstausfall bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und zusätzlich eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes fordern. Die Ansprüche umfassen:

  • Ersatz der entgangenen Vergütung
  • Zahlung einer Abfindung

Ausschlussfristen beachten!

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer Ausschlussfristen beachten. Diese Fristen können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein und verlangen, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit schriftlich geltend gemacht werden.

Werden diese Fristen versäumt, gehen die Ansprüche in der Regel unwiederbringlich verloren. Es ist daher ratsam:

  • Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
  • Rechtzeitige Schritte einleiten

Insgesamt stehen dem Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um auf ausbleibende Gehaltszahlungen zu reagieren.

Die Wahl der geeigneten Maßnahme hängt von den spezifischen Umständen ab. Eine frühzeitige und gut dokumentierte Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie das Einhalten rechtlicher Fristen sind entscheidend, um die eigenen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.