Wann wird das Kindergeld im März überwiesen? Unterschiedliche Auszahlungstermine!

Lesedauer 4 Minuten

Wer kann Kindergeld erwarten? Wie hoch ist es? Wo müssen Sie es beantragen? Wann wird das Kindergeld im März 2024 überwiesen? Wir informieren Sie über die wichtigsten Fakten.

Wird das Kindergeld ab 2024 erhöht?

Das Kindergeld wurde zuletzt im Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Eine Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2024 ist bisher nicht geplant. Allerdings mehren sich Stimmen innerhalb der Bundesregierung, die eine Erhöhung fordern.

Zudem soll das Kindergeld ab 2025 durch die sogenannte Kindergrundsicherung ersetzt werden. Über die Höhe der Kindergrundsicherung kann derzeit nur spekuliert werden, da diese noch nicht offiziell bekannt gegeben wurde.

Laut einzelner Medienberichte soll die gesamte Spanne der Kindergrundsicherung, also Kindergarantiebetrag plus Kinderzusatzbetrag, von mindestens 255 Euro bis maximal 530 Euro für junge Kinder und 636 Euro für ältere Kinder reichen.

Wann wird das Kindergeld im Februar 2024 ausgezahlt?

Das Kindergeld wird nicht an gleichen Tagen für alle Kinder ausgezahlt. Bei einer niedrigen Endziffer erfolgt die Überweisung bereits am Anfang des Monats, bei einer höheren Endziffer erst Mitte des Monats.

In der nachfolgenden Tabelle erfahren Sie, wann das Kindergeld seitens der Kindergeldkasse im März überwiesen wird. Die Endziffern auf dem Kindergeldbescheid zeigen an, wann die Überweisung stattfindet.

Auszahlung des Kindergeldes im März 2024

Kindergeld Auszahlungstermin
März 2024
Kindergeldnummer Endziffer
5. März 2024 0
6. März 2024 1
7 März 2024 2
8. März 2024 3
12 März 2024 4
13. März 2024 5
14. März 2024 6
15. März 2024 7
19. März 2024 8
20. März 2024 9

Wie ist die Endziffer zu erkennen?

Die Identifikation und Verfolgung von Kindergeldzahlungen gestaltet sich anhand der Kindergeldnummer, die nach einem bestimmten Muster aufgebaut ist: xxxFKxxxxx7, wobei das “x” eine beliebige Ziffer repräsentiert und die Endziffer, hier exemplarisch als 7 dargestellt, für eine spezifische Bedeutung steht. Um dies zu verdeutlichen, nehmen wir das Beispiel für März 2024, bei dem die Endziffer 7 darauf hinweist, dass das Kindergeld am 15. März von der Familienkasse auf das Konto der Eltern überwiesen wird.

Die genaue Überweisungsdauer hängt somit von der Endziffer der individuellen Kindergeldnummer ab, welche im Kindergeldbescheid nach der Geburt des Kindes sowie auf allen weiteren Schreiben der Familienkasse zu finden ist.

Ebenso wird die Kindergeldnummer als Verwendungszweck bei der Überweisung durch die Familienkasse angegeben.

Die Kindergeldnummer ist für alle Kinder einer Familie identisch, was eine einheitliche Zuordnung und Verwaltung ermöglicht. Eltern können somit anhand dieser strukturierten Kennzeichnung den Zahlungszeitpunkt des Kindergeldes nachvollziehen und planen.

Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?

Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft können Kindergeld beantragen. Dabei wird pro Kind eine Pauschale bezahlt, unabhängig von der Anzahl. Gezahlt wird es monatlich. Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft können die Leistung ebenfalls unter bestimmten Bedingungen erhalten.

Dies gilt, wenn sie in Deutschland leben und arbeiten und Bürger/innen der EU, sowie Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands oder des Vereinigten Königreichs sind.

Es gilt auch bei Bürger/innen der Türkei, Tunesiens, Montenegros, Serbiens, Bosniens / Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos oder Algeriens. Bei diesen kommt Kindergeld aber nur in Frage, wenn sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen.

Drittens gibt es Kindergeld für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, und viertens für Besitzer /innen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, die mindestens sechs Monate hierzulande gearbeitet haben.

Wie viel Kindergeld gibt es?

Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind und Monat. 2025 soll sich das ändern. Dann wird geplant, das Kindergeld mit anderen Leistungen für Kinder zu bündeln, wie dem Kinderzuschlag, sowie dem Bildungs- und Teilhabepaket. Derzeit gilt indessen eine Haushaltssperre, und deshalb ist unklar, ob es zu den geplanten Änderung kommt.

Wo lässt sich Kindergeld beantragen?

Kindergeld müssen Sie spätestens bis zu sechs Monate nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Den Antrag können Sie online ausdrucken und unterschrieben versenden, zuvor allerdings verschlüsselt der Familienkasse zu kommen lassen.

Bis wann gibt es das Kindergeld?

Kindergeld wird regulär von der Geburt bis zur Volljährigkeit bezahlt. Für einen möglichen weiteren Anspruch müssen die Eltern ein Antragsformular ausfüllen. Dieses wird das ihnen sechs Monate vor der Volljährigkeit zugeschickt.

Ein weiterer Anspruch besteht vom 18. bis zum 25. Geburtstag, wenn das entsprechende Kind eine Ausbildung macht, keinen Ausbildungsplatz hat, sich in vier Monaten Übergang zwischen Schule und Ausbildung oder Freiwilligendienst befindet, sowie für Kinder in einem Freiwilligendienst.

Über das 25. Jahre hinaus gibt es Kindergeld für Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst finanzieren können, sowie für Kinder, die studieren.

Studiert das Kind im Ausland, dann erhält es Kindergeld, wenn es in Deutschland gemeldet ist und die Semesterferien zum Großteil hier verbringt. Das gilt auch für duale Studiengänge.

Studierende, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten kein Kindergeld. Wer im Anschluss an eine Berufstätigkeit studiert, bekommt ebenfalls kein Kindergeld, denn hier zählt das Studium als Zweitausbildung.

Wer bekommt das Kindergeld?

Wenn ein Kind bei beiden Eltern lebt, dann entscheiden diese, auf welches Konto das Geld geht. Bei getrennten Eltern erhält das Elternteil Kindergeld, bei dem das Kind lebt. Wächst ein Kind bei den Großeltern auf, können auch diese das Kindergeld erhalten.

Wann genau kommt das Kindergeld?

Das Kindergeld wird monatlich überwiesen, je nach den letzten Ziffern der Kindergeldnummer. Je höher diese ist, desto später im Monat wird das Geld überwiesen.

Wer erhält Kinderzuschlag?

Für gering verdienende Eltern, die kein Bürgergeld beziehen, gibt es einen Anspruch auf Kindergeldzuschlag. Das können noch einmal bis zu 250 Euro pro Kind und Monat sein, berechnet sich indessen nach der Höhe des geringen Einkommens. Das Kind muss dafür unter 25 Jahre sein und bei den Eltern leben.

Kindergeld wird beim Bürgergeld voll angerechnet

Generell darf laut Bundesverfassungsgericht das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet werden. Dies gilt aber nur, wenn die Kinder mit den Eltern zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Dann wird es als Einkommen betrachtet. Leben die Kinder nicht mehr im Haushalt und gehören also nicht zur Bedarfsgemeinschaft, ist es möglich, dass das Kindergeld weitergezahlt wird. Es muss dann aber jeweils unverzüglich an das Kind weitergeleitet werden. Verzögern die Eltern diese Weiterleitung, dann werden möglicherweise Leistungen des Bürgergeldes gekürzt.

Was passiert, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Wenn das Kindergeld erhöht wird, gehen die Familien leer aus, die Bürgergeld beziehen. Kinder und Eltern werden von allen Kindergeld-Erhöhungen faktisch ausgeschlossen. Der erhöhte Kindergeld-Betrag wird vom Jobcenter voll angerechnet und entsprechend weniger Leistungen werden gezahlt.

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