Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland für alle Privathaushalte obligatorisch. Doch wie sieht es mit landwirtschaftlichen Betrieben aus? Muss ein Landwirt neben den Beiträgen für seinen Privathaushalt auch für seine Wirtschaftsgebäude und Fahrzeuge zahlen?
Was sind GEZ-Gebühren?
GEZ-Gebühren, offiziell als Rundfunkbeitrag bezeichnet, sind Abgaben, die jeder Haushalt und Betrieb in Deutschland zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zahlen muss.
Die Gebührenpflicht gilt grundsätzlich für jede Betriebsstätte, sofern diese nicht ausschließlich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung liegt.
Was ist eine Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte wird definiert als jede eigenständige, nicht ausschließlich zum privaten Zweck bestimmte, ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit.
Dies umfasst alle Gebäude und Flächen, die betrieblich genutzt werden, unabhängig davon, ob dort regelmäßig Arbeiten ausgeführt werden.
Muss man für Scheunen und Ställe GEZ-Gebühren zahlen?
Die Wirtschaftsgebäude eines landwirtschaftlichen Betriebs gelten nach Auffassung der Rundfunkanstalten grundsätzlich als beitragspflichtige Betriebsstätte.
Dazu gehören auch Scheunen und Ställe, sofern diese nicht nur als Lagerstätten dienen. Entscheidend ist, ob in den Gebäuden regelmäßig für längere Zeit Arbeiten ausgeführt werden, sodass von der Einrichtung eines „Arbeitsplatzes“ gesprochen werden kann.
Gibt es Ausnahmen oder reduzierte Rundfunkbeiträge
Ja, für Kleinbetriebe ohne Angestellte oder mit höchstens acht Angestellten gilt ein reduzierter Beitragssatz in Höhe eines Drittels des gewöhnlichen Beitrags für Privathaushalte.
Das bedeutet, dass auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe, die nur von einer Person betrieben werden, in der Regel nur einen reduzierten Beitrag zahlen müssen.
Was gilt für die GEZ-Gebühr für Lagerhallen?
Reine Lagerhallen, in denen keine regelmäßigen Arbeiten ausgeführt werden, sind nicht beitragspflichtig. Das bedeutet, dass eine Scheune, die ausschließlich zur Lagerung von Vorräten dient, nicht als beitragspflichtige Betriebsstätte angesehen wird. Hier kann der Landwirt argumentieren, dass keine regelmäßigen Arbeiten in der Scheune stattfinden, um die Beitragspflicht zu vermeiden.
Müssen GEZ-Gebühren für den Kuhstall gezahlt werden?
Ein Kuhstall, in dem Kühe regelmäßig versorgt und gemolken werden, wird nach dem Verständnis der Rundfunkanstalten als Betriebsstätte mit einem eingerichteten Arbeitsplatz angesehen. Daher fällt auch für den Kuhstall eine GEZ-Gebühr an, da dort regelmäßig Arbeiten ausgeführt werden.
Wichtig: Eine genaue juristische Abgrenzung fehlt jedoch, da es zu dieser Frage bisher keine Gerichtsurteile gibt. Angesichts der geringen Höhe des reduzierten Beitrags scheuen viele Landwirte den Rechtsweg.
Sind betriebliche Fahrzeuge beitragspflichtig?
Betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge führen ebenfalls zu einer Beitragspflicht in Höhe eines Drittels des Regelbeitrags. Jedoch ist ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei.
In der Regel fallen unter die Beitragspflicht nur Personenkraftwagen und Lastkraftwagen. Landwirtschaftliche Zugmaschinen, die in der Fahrzeugklasse „T“ (z.B. Traktoren) zugelassen sind, sind nach Auffassung der Rundfunkanstalten nicht beitragspflichtig.
Verfügt ein Landwirt also nur über landwirtschaftliche Zugmaschinen und keinen zusätzlichen Pkw oder Lieferwagen, muss er hierfür keine zusätzlichen Beiträge zahlen.
Fazit: Für Kuhställe muss Rundfunkgebühr gezahlt werden
Der Rundfunkbeitrag muss also auch für Kuhställe bezahlt werden, da die Wirtschaftsgebäude in vielen Fällen beitragspflichtig sind. Dennoch gibt es einige Ausnahmen und reduzierte Beiträge, die insbesondere für Kleinbetriebe relevant sind. Reine Lagerhallen und landwirtschaftliche Zugmaschinen sind in der Regel nicht beitragspflichtig.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.