Von Hartz IV-Sanktionen sind 95.000 Kinder betroffen

Lesedauer < 1 Minute

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 Sanktionen über 30 Prozent der Ansprüche für verfassungswidrig erklärt. Seither sind die Sanktionen gegen Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder leben, zurückgegangen. Noch immer sind jedoch 95.000 Kinder von den Sanktionen betroffen.

Zahl der Hartz IV-Sanktionen gegen Kinder sinkt

Zwischen 2016 und 2019 waren jährlich bis zu 263.000 Kinder von Sanktionen gegen ihre Eltern betroffen. In 2020 waren es etwa 95.000. Ein Effekt des BVG-Urteils, das Sanktionen von 60 Prozent bis zu Totalsanktionen verbietet.

Lesen Sie auch:
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
Durch Corona-Krise: Viele Hartz IV-Betroffene ohne Berufsausbildung
Skandal: Bochumer Schulamt verhinderte Computer-Zuschuss für Kinder in Hartz IV

Kinder werden unverschuldet mitbestraft

Die Linke, welche die Zahlen von der Bundesregierung angefragt hatte, kritisierte den Umstand, dass es überhaupt noch Kinder gebe, die von Sanktionen betroffen seien. „Kinder in Armut haben es ohnehin schwer. Sanktionen bedeuten eine zusätzliche Bürde beim Aufwachsen“, sagte Katja Kipping, die sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion.

Kinder würden unverschuldet Belastungen auferlegt und so ihre vermeintliche Chancengleichheit weiter untergraben. Dass die Zahl der Sanktionen zurückgegangen sei, von denen Kinder betroffen sind, löse das grundsätzliche Problem des Sanktionssystems bei ohnehin unzureichenden Regelsätzen und fehlender Förderung nicht.

Bild: Pixel-Shot / AdobeStock

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...