Verlängerung von Kurzarbeitergeld und weitere Maßnahmen wegen Corona vereinbart

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Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat in seiner jüngsten Sitzung den Vorschlag, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate zu verlänger, zugestimmt. Außerdem wurden weitere Maßnahmen beschlossen, welche die Bedingungen der Betroffenen in der „Corona-Krise“ verbessern sollen.

Alle geplanten Corona-Maßnahmen der Koalition im Überblick

  • Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen sollen bis Ende 2020 fortgeführt werden. Die Sozialversicherungsbeträge sollen bis Ende Juni vollständig erstattet werden, von Juli bis maximal Dezember sollen 50 % erstattet werden, sogar 100 %, wenn während der Kurzarbeitszeit Fort- und Weiterbildungen durchgeführt wurden.
  • die Insolvenzantragspflicht solle bis zum 31.12. ausgesetzt bleiben.
  • Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen und Anbieter von Arbeitsförderung oder Sprachkursen sollen gezielt unterstützt werden.
  • Kinder aus ärmeren Familien sollen bis Ende des Jahres kostenlose Mittagessen erhalten.
  • Künstlern, Klein-Selbstständige und Klein-Unternehmer sollen bis Ende 2021 einen erleichterten Zugang zu Hartz-IV erhalten.
  • Gesetzlich Versicherte sollen für 2020 mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder bekommen. Elternpaare sollen das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage erhalten.
  • Corona-bedingte Krankenpflege soll für Angehörige durch bis zu 20 freie Arbeitstage (Pflegeunterstützungsgeld) ermöglicht werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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