30 Prozent mehr fรผr Personalausweis
Um satte 30 Prozent steigen die Kosten fรผr einen neuen Personalausweis. Ab kommenden Jahr soll der “Perso” statt 28,80 EUR nunmehr 37 Euro kosten. Das hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch in Berlin beschlossen.
Die Gebรผhren fรผr den Ausweis, die verpflichtend sind, kรถnnen fรผr Hartz IV Beziehende sehr belastend sein, wenn man bedenkt, dass die Regelleistungen recht knapp bemessen sind. Antrรคge bei den Jobcentern auf Kostenรผbernahme werden regelmรครig abgelehnt. Die Begrรผndung lautet, dass in den Regelleistungen bei ALG II und Sozialhilfe 0,25 Euro zum Ansparen enthalten sind. Obwohl die Gebรผhren erhรถt werden, wird offenbar der Regelsatz nicht angeglichen.
Ab nรคchsten Jahr sollen die erhรถhten Gebรผhren gelten. Die Bundesregierung begrรผndet diesen Schritt mit gestiegenen Verwaltungs- und Behรถrdenkosten. Zwar muss der Bundesrat noch die 30-prozentige Erhรถhung billigen, allerdings scheint das Thema innerhalb der Lรคnder unstrittig zu sein.
Erst kurze Zeit Hartz IV bezogen? Antrag auf Kostenรผbernahme kรถnnte erfolgreich sein
In Ausnahmen kann versucht werden, die Kosten dennoch beim Jobcenter zu beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte nรคmlich entschieden, dass die Jobcenter den Einzelfall prรผfen mรผsse.
Wer erst kurze Zeit Sozialleistungen bezieht, kรถnnte mรถglicherweise ein kompletter Gebรผhrenerlass mรถglich sein, so das Gericht. Rechnerisch mรผssten Hartz IV Betroffene 115,2 Monate lang jeweils 25 Cent ins Sparschwein stecken, damit sie ihren neuen Personalausweis bezahlen kรถnnten. Wer also 9 Jahre und 6 Monate lang von Hartz IV lebt, hat das Geld, sich einen neuen Ausweis vom Regelsatz zu leisten. (VG Berlin, Urt. VG 23 K 329.15).
Wer also erst kurze Zeit Hartz IV bezieht, sollte einen Antrag mit Verweis auf diesen Urteil stellen und bei Ablehnung auch einen Widerspruch nicht scheuen.
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