Unzulässige Gebühren bei Zalando: Verbraucherzentrale startet Sammelklage

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Wer bei Zalando einkauft und die fristgerechte Zahlung verpasst, wird mit der zweiten Mahnung mit 5,30 Euro Mahngebühren per E-Mail konfrontiert. Viele Verbraucher akzeptieren diese Gebühr, verlassen sich darauf, dass der renommierte europäische Versandhändler die geltenden Gesetze einhält.

Dem ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nicht so, weshalb die Verbraucherschützer eine Sammelklage starten. Gerade Geringverdiener, Bürgergeld und Sozialhilfe Beziehende sowie Rentner und Rentnerinnen können sich teure Mahngebühren nicht leisten.

Gebühren sind unzulässig

Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, äußert Bedenken: „Wir halten diese Gebühren für unzulässig. Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.“

Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen

Die Verbraucherzentrale Sachsen greift zu einer neuen Sammelklage, um die unrechtmäßig erhobenen Mahngebühren von Zalando zurückzuholen. In der ersten Phase können sich Betroffene, die sich direkt anschließen möchten, einfach per PDF-Datei über ein Online-Formular der Verbraucherzentrale Sachsen registrieren.

In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich anzuschließen. Die Teilnahme an der Sammelklage ist für Betroffene kostenfrei, da die Verbraucherzentrale Sachsen das Risiko und die Kosten übernimmt.

Effektives Instrument: EU-Verbandsklagerichtlinie

Die neue Sammelklage, eingeführt durch die EU-Verbandsklagerichtlinie, bietet ein wirkungsvolles Instrument, um erstmals Geld für alle Betroffenen einzuklagen. Im Vergleich zur bisherigen Musterfeststellungsklage ist dies eine erhebliche Verbesserung.

Michael Hummel betont: „Bemerkenswert ist, dass auch nach dem Ende der mündlichen Verhandlung noch drei Wochen lang der Anschluss an die Klage möglich ist.“

Präventive Maßnahme gegen Massenschäden

Unternehmen entkommen oft rechtlichen Konsequenzen, da Verbraucher in der Regel nicht wegen geringer Beträge vor Gericht ziehen. Allerdings wickelte Zalando im Jahr 2022 nach eigenen Angaben über 261 Millionen Bestellungen ab, bei denen sicherlich eine beträchtliche Anzahl von Mahnungen eingegangen ist.

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, betont: „Wer als seriöser Anbieter am Markt agieren will und ein erfolgreiches Geschäftsmodell betreibt, kann es sich nicht erlauben, die eigenen Kundinnen und Kunden massenhaft gesetzeswidrig zu schädigen. Auch nicht durch Kleinstbeträge.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hofft, durch dieses und weitere Verfahren unzulässige Praktiken von Online-Versandhändler dauerhaft unterbinden zu können.