Eine BahnCard zum ermäßigten Preis kann für Menschen mit Einschränkungen den Unterschied machen zwischen gelegentlicher Isolation und verlässlicher Mobilität. Wer Arzttermine wahrnimmt, Familie besucht oder spontan einen kurzen Ausflug plant, profitiert unmittelbar von dauerhaft niedrigeren Ticketkosten.
Dass die Deutsche Bahn die Vergünstigung nicht nur an einen hohen Grad der Behinderung (GdB) knüpft, sondern ausdrücklich auch Personen mit Rente wegen voller Erwerbsminderung einbezieht, ist deshalb ein wichtiges Signal – und rechtlich wie praktisch klar geregelt.
Wer die Ermäßigung bekommt
Anspruchsberechtigt sind zwei Gruppen: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 sowie Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen.
Beide Gruppen können die BahnCard 25 oder die BahnCard 50 als „ermäßigte BahnCard“ erwerben. Diese Einordnung nennt die Deutsche Bahn ausdrücklich und macht damit deutlich, dass ein GdB 70 nicht zwingende Voraussetzung ist, wenn eine volle Erwerbsminderungsrente vorliegt.
Welche Nachweise anerkannt werden
Für die vergünstigte BahnCard verlangt die Bahn einen amtlichen Nachweis. Schwerbehinderte legen üblicherweise den Schwerbehindertenausweis vor.
Für Bezieherinnen und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente akzeptiert die Bahn laut offizieller Produktseite eine Kopie des Rentenausweises; der Nachweis kann im Online-Bestellprozess als Datei hochgeladen werden.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, führt zusätzlich den Rentenbescheid mit, insbesondere wenn sich aus dem lokalen Ausweisformat die Rentenart nicht unmittelbar ergibt. Maßgeblich ist jedoch die DB-Regel, nach der der Rentenausweis als Nachweis genügt.
Was die ermäßigte BahnCard 25 bietet
Die ermäßigte BahnCard 25 reduziert Super Spar-, Spar- und Flexpreise innerhalb Deutschlands um ein Viertel – jeweils in der gewählten Wagenklasse. Der Preis liegt bei 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse.
Die Karte gilt zwölf Monate ab dem ersten Geltungstag. Damit lohnt sie sich bereits bei wenigen Fahrten pro Jahr, etwa für regelmäßig wiederkehrende Arzttermine oder gelegentliche Familienbesuche.
Was die ermäßigte BahnCard 50 bietet
Die ermäßigte BahnCard 50 kombiniert 50 Prozent Rabatt auf Flexpreise mit 25 Prozent Rabatt auf Super Spar- und Sparpreise innerhalb Deutschlands. Sie kostet 122 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 241 Euro (1. Klasse) und ist ebenfalls ein Jahr gültig.
Für alle, die häufiger fahren oder terminlich flexibel bleiben müssen, ist dieser Mischrabatt oft der beste Kompromiss aus Spontanität und Preis.
In welchen Zügen die Ermäßigung gilt
Mit beiden ermäßigten Karten erhalten Sie den BahnCard-Rabatt in ICE, IC/EC und im Nahverkehr (IRE, RE, RB, S-Bahn). ÖBB-Nightjet-Züge erkennen die BahnCard an; hier kann – insbesondere in Deutschland und Italien – eine Reservierungspflicht bestehen. Wer Nachtzüge nutzt, sollte die Reservierung rechtzeitig mitbuchen, um den Rabatt und einen festen Platz zu sichern.
Anerkennung im Verkehrsverbund: Chancen und Grenzen
Viele Verkehrsverbünde gewähren Inhaberinnen und Inhabern einer BahnCard zusätzliche Verbundrabatte, etwa in Pilot- oder eTarifen. Diese Anerkennung ist jedoch regional unterschiedlich geregelt. Die Deutsche Bahn verweist allgemein auf „weitere Rabatte bei vielen Verkehrsverbünden“, konkrete Konditionen legt jeder Verbund selbst fest.
Ein Blick in die Verbundinformationen vor der Reise – etwa beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund – verhindert Missverständnisse.
Weitere Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
Neben der vergünstigten BahnCard gelten für schwerbehinderte Menschen bundesgesetzliche Nachteilsausgleiche. Wer eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis besitzt, hat nach § 228 SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; die Wertmarke wird gegen eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung ausgegeben, bestimmte Personengruppen sind davon befreit.
Zudem kann bei Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mitfahren; Assistenz- und Blindenhunde reisen ebenfalls unentgeltlich. Im Fernverkehr sind bis zu zwei kostenfreie Sitz- oder Rollstuhlplatz-Reservierungen je Fahrt möglich; die Buchung erfolgt in der Praxis über die Mobilitätsservice-Zentrale oder am Schalter. Für Details und regionale Besonderheiten lohnt der Blick in die Informationsangebote der Länderbehörden und Verbände.
So beantragen Sie die ermäßigte BahnCard
Die Bestellung ist online, am Automaten oder im Reisezentrum möglich. Wichtig ist, dass der Nachweis bereits bei der Bestellung hochgeladen oder vorgelegt wird.
Digital erhaltene Karten sind unmittelbar in der App DB Navigator nutzbar; die Vergünstigung wird dann bei der Buchung automatisch berücksichtigt, sobald die BahnCard auf der Verbindung anerkannt wird. Wer Nachtzüge oder Verbundangebote nutzt, sollte vorab prüfen, ob Sitzplatzreservierungen nötig sind und ob zusätzliche Verbundrabatte greifen.
Fazit: Anspruch prüfen und Vorteile konsequent nutzen
Die vergünstigte BahnCard ist mehr als ein netter Nachlass. Für Menschen mit GdB ≥ 70 und für Beziehende einer vollen Erwerbsminderungsrente schafft sie spürbar mehr Mobilität zu planbaren Kosten – im Alltag wie bei längeren Fahrten. Wer die Konditionen kennt, die Nachweise bereithält und regionale Verbundregelungen im Blick behält, erschließt sich dauerhaft günstigere Wege zu medizinischer Versorgung, sozialer Teilhabe und Erholung. Stand der Angaben: 6. Oktober 2025.