Antrag auf abschließende Entscheidung
Aufgrund der Corona-Krise werden Hartz IV Anträge zunächst nicht geprüft und vorläufig gewährt. Ein Antrag auf eine abschließende Entscheidung ist daher dringend erforderlich!
Hartz IV-Erstanträge werden aufgrund der Corona-Krise zunächst ohne Vermögensprüfung und Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bewilligt (§ 67 Abs. 2 und 3 SGB II). Diese Prüfungen erfolgen erstmalig nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nicht rückwirkend, sondern mit Wirkung ab dem 7. Bewilligungsmonat.
Die Bewilligung erfolgt für ein Jahr, bei vorläufiger Bewilligung für sechs Monate (§ 67 Abs. 4 SGB II).
Bei vorläufiger Bewilligung ist nach deren Ablauf ein Antrag auf eine abschließende Entscheidung erforderlich, da diese andernfalls nicht erfolgt, was für den Antragsteller erhebliche rechtliche Nachteile bedeuten kann.
Der nachfolgende Vordruck kann helfen, um eine abschließende Entscheidung zu erwirken:
Absender
Empfänger (zuständiges Jobcenter)
Antrag auf eine abschließende Entscheidung über meinen ALG II Antrag vom xx.xx.xxxx
BG-Nr. xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Ihnen nach Ablauf des Zeitraumes der vorläufigen Bewilligung vom xx.xx.xxxx nunmehr alle erforderlichen Nachweise vorliegen, beantrage ich hiermit gemäß § 41a Abs. 5 S. 1 und 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB II eine abschließende Entscheidung über meinen ALG II Antrag vom xx.xx.xxxx auf der Grundlage des tatsächlichen monatlichen Einkommens.
Mit freundlichen Grüßen
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