Trotz Grundrente sicherheitshalber Hartz IV beantragen

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Seit dem 01. Januar 2021 gibt es die sogenannte Grundrente, die eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten soll. Doch die Berechnung ist kompliziert und längst nicht alle Bedürftigen werden von ihr profitieren. Darum empfiehlt der Paritätische Gesamtverband, weiterhin Grundsicherung im Alter nach SGB II zu beantragen.

Auszahlungen der Grundrente werden erst im Laufe des Jahres erwartet

Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Sofern eine Steuererklärung für das vorherige Jahr beim Finanzamt vorliegt, wird der Grundrentenanspruch von der Rentenversicherung ermittelt. Dies ist allerdings ziemlich kompliziert.

Die Grundrente ist jedenfalls nicht bedinungslos. Menschen im Ruhestand müssen mindestens 33 Rentenanrechnungsjahre vorweisen, die sowohl die Jahre, in denen in die Rentenkasse eingezahlt wurde, aber auch Kindererziehung und Angehörigenpflege miteinbeziehen.

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Da der letztendliche Anspruch über komplizierte Faktoren errechnet wird, ist davon auszugehen, dass die ersten Auszahlungen der Grundrente erst im Sommer 2021 und zum Teil sogar erst Ende 2022 erfolgen werden. Etwaige Ansprüche werden dann nachgezahlt.

Sozialverband empfiehlt, vorsichtshalber weiter mit Hartz IV aufzustocken

Zusätzlich zu der neuen Grundrente wurde zum 01. Januar 2021 der Paragraph 82a SGB XII eingeführt, der bei nachweislich 33 Grundrentenjahren einen Freibetrag zwischen 100 und 223 Euro für Berechtigte auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung eingeführt hat. Damit erhalten mehr Rentner einen Anspruch auf Grundsicherung.

Der Paritätische Gesamtverband empfiehlt daher Menschen im Ruhestand, die nach Zahlung der Warmmiete monatlich nur noch über höchstens 700 Euro verfügen, trotz der neuen Grundrente einen Antrag auf Grundsicherung im Alter zu stellen, um eine entsprechende Aufstockung zu erhalten.

Da sich sowohl die Grundrente als auch der neue Freibetrag auf 33 Rentenanrechnungs- bzw. Grundrentenjahre bezieht, werden insbesondere viele Rentnerinnen, die nicht oder kaum gearbeitet haben, von keiner der beiden Regelungen profitieren. Bild: Ralf Geithe / AdobeStock