Bringt die Grundrente ab Januar wirklich, was sie verspricht?

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Am 1. Januar tritt die Grundrente in Deutschland in Kraft. Das was Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das “zentrale sozialpolitische Reformprojekt dieser Bundesregierung” nennt, sieht auf den ersten Blick ein vielversprechend aus, soll es doch ein Aufstocken von geringen Rentenbezügen mit Hartz IV ersetzen und Zusatzleistungen künftig ohne Antrag automatisch durch das Finanzamt zugewiesen werden. Doch viele Senioren wird das neue Modell gar nicht erreichen.

Altersarmut nimmt zu – Millionen müssen mit Hartz IV aufstocken

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in Altersarmut leben, nimmt weiter zu. Etwa 1,3 Millionen Rentner müssen ihre Rente trotz eines langen Arbeitslebens mit Hartz IV aufstocken, um über die Runden zu kommen. Mehr als 70 Prozent davon sind Frauen, die aufgrund von Kindererziehung oder Angehörigenpflege nur eingeschränkt berufstätig waren, aber wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft übernommen haben.

Die Grundrente gibt es nur bei mindestens 33 Anrechnungsjahren

Der Name der Grundrente ist irreführend – denn ihre Auszahlung ist alles andere als bedingungslos. Zwar stellt sie in sofern eine Erleichterung dar, als dass betroffene Senioren keine Anträge auf Hartz IV-Aufstockung (Grundsicherung im Alter) stellen müssen, sondern die Finanzämter auf Grundlage der Rentendaten und einer Steuererklärung für das jeweilige Vorjahr, welche die Rentner nun einreichen müssen, automatisch die Auszahlung der Zusatzleistung zur Rente auszahlt.

Doch nur wer 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann, hat überhaupt einen Anspruch auf die Grundrente. Dafür werden die Renteneinzahldauer (jedes Jahr, in dem mindestens 30 und höchstens 80 Prozent des deutschen Durschnittslohns eingenommen wurde), Kindererziehungszeiten (für Kinder, die vor 1992 geboren sind, bis zu 2,5 Jahre; für Kinder, die ab 1992 geboren sind, jeweils drei Jahre, maximal aber 10 Jahre) sowie Pflegezeiten und Zeiten, in denen Kranken- und Rehaleistungen bezogen wurden, zusammengezählt.

Doch die so ermittelten Grundrentenjahre müssen nicht gleich “Grundrentenbewertungsjahre” sein. Ist der Verdienst jahreweise zu gering ausgefallen, fallen diese aus der Berechnung des Grundrentenanspruchs heraus. Die Leistungen berechnen sich dann wie folgt:

Sind die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt, dann wird der Durchschnittswert aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung der Grundrente relevant sind. Allerdings erfolgt eine Begrenzung dieses Werts auf einen Wert, der maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Der so errechnete Betrag wird um 12,5 Prozent gekürzt und für höchstens 35 Jahre berechnet.

Wer weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten erzielt, bekommt die Grundrente gestaffelt ausgezahlt. Außerdem werden bis zu 60 Prozent des monatlichen Einkommens über 1.250 Euro (bei Paaren 1.950 Euro) auf die Leistungen der Grundrente angerechnet. Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Ansatz, aber nichts Halbes und nichts Ganzes

Die Grundrente ist ein Kompromissmodell, um das SPD und CDU/CSU lange gerungen haben. Während die SPD ein bedingungsloses Modell forderte, wollte die Union lediglich bedarfsbezogene Auszahlungen. So ist der obige Anforderungskatalog entstanden. Ein Modell, das seinem Namen nicht gerecht wird, denn es handelt sich weder um eine bedingungslose Zusatzleistung, noch um eine Mindestsicherung. Nach Berechnungen wird jeder Betroffene Netto etwa 67 Euro erhalten. Sehr viele jedoch deutlich weniger.

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