Bringt die Grundrente ab Januar wirklich, was sie verspricht?

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Am 1. Januar tritt die Grundrente in Deutschland in Kraft. Das was Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das “zentrale sozialpolitische Reformprojekt dieser Bundesregierung” nennt, sieht auf den ersten Blick ein vielversprechend aus, soll es doch ein Aufstocken von geringen Rentenbezรผgen mit Hartz IV ersetzen und Zusatzleistungen kรผnftig ohne Antrag automatisch durch das Finanzamt zugewiesen werden. Doch viele Senioren wird das neue Modell gar nicht erreichen.

Altersarmut nimmt zu – Millionen mรผssen mit Hartz IV aufstocken

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in Altersarmut leben, nimmt weiter zu. Etwa 1,3 Millionen Rentner mรผssen ihre Rente trotz eines langen Arbeitslebens mit Hartz IV aufstocken, um รผber die Runden zu kommen. Mehr als 70 Prozent davon sind Frauen, die aufgrund von Kindererziehung oder Angehรถrigenpflege nur eingeschrรคnkt berufstรคtig waren, aber wesentliche Aufgaben fรผr die Gesellschaft รผbernommen haben.

Die Grundrente gibt es nur bei mindestens 33 Anrechnungsjahren

Der Name der Grundrente ist irrefรผhrend – denn ihre Auszahlung ist alles andere als bedingungslos. Zwar stellt sie in sofern eine Erleichterung dar, als dass betroffene Senioren keine Antrรคge auf Hartz IV-Aufstockung (Grundsicherung im Alter) stellen mรผssen, sondern die Finanzรคmter auf Grundlage der Rentendaten und einer Steuererklรคrung fรผr das jeweilige Vorjahr, welche die Rentner nun einreichen mรผssen, automatisch die Auszahlung der Zusatzleistung zur Rente auszahlt.

Doch nur wer 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann, hat รผberhaupt einen Anspruch auf die Grundrente. Dafรผr werden die Renteneinzahldauer (jedes Jahr, in dem mindestens 30 und hรถchstens 80 Prozent des deutschen Durschnittslohns eingenommen wurde), Kindererziehungszeiten (fรผr Kinder, die vor 1992 geboren sind, bis zu 2,5 Jahre; fรผr Kinder, die ab 1992 geboren sind, jeweils drei Jahre, maximal aber 10 Jahre) sowie Pflegezeiten und Zeiten, in denen Kranken- und Rehaleistungen bezogen wurden, zusammengezรคhlt.

Doch die so ermittelten Grundrentenjahre mรผssen nicht gleich “Grundrentenbewertungsjahre” sein. Ist der Verdienst jahreweise zu gering ausgefallen, fallen diese aus der Berechnung des Grundrentenanspruchs heraus. Die Leistungen berechnen sich dann wie folgt:

Sind die Voraussetzungen fรผr die Grundrente erfรผllt, dann wird der Durchschnittswert aus den Zeiten verdoppelt, die fรผr die Berechnung der Grundrente relevant sind. Allerdings erfolgt eine Begrenzung dieses Werts auf einen Wert, der maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Der so errechnete Betrag wird um 12,5 Prozent gekรผrzt und fรผr hรถchstens 35 Jahre berechnet.

Wer weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten erzielt, bekommt die Grundrente gestaffelt ausgezahlt. AuรŸerdem werden bis zu 60 Prozent des monatlichen Einkommens รผber 1.250 Euro (bei Paaren 1.950 Euro) auf die Leistungen der Grundrente angerechnet. Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Ansatz, aber nichts Halbes und nichts Ganzes

Die Grundrente ist ein Kompromissmodell, um das SPD und CDU/CSU lange gerungen haben. Wรคhrend die SPD ein bedingungsloses Modell forderte, wollte die Union lediglich bedarfsbezogene Auszahlungen. So ist der obige Anforderungskatalog entstanden. Ein Modell, das seinem Namen nicht gerecht wird, denn es handelt sich weder um eine bedingungslose Zusatzleistung, noch um eine Mindestsicherung. Nach Berechnungen wird jeder Betroffene Netto etwa 67 Euro erhalten. Sehr viele jedoch deutlich weniger.