Studiengebühren
Studiengebührengegner gewinnen nächstes Verfahren
Das Verwaltungsgericht Minden hat heute die Studienbeitragsordnung der Universität Bielefeld für nichtig erklärt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Satzung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Eine Studentin hatte geklagt, weil sie bereits im Wintersemester 300 Euro hatte zahlen müssen. Die Staffelung der Beiträge sei aber nicht mit geltendem Recht vereinbar, so die Richter. (Aktenzeichen 9K489/07)
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der entscheidenden Senatssitzung über Studiengebühren an der Uni Siegen rechtswidrig war.Das ist jetzt schon der zweite Erfolg innerhalb einer Woche. Für die weiteren Verfahren muss sich die Landesregierung warm anziehen!“ kommentiert Patrick Schnepper, einer der Koordinatoren der landesweiten Sammelklage das Urteil.
In den kommenden Verfahren stehen sowohl die Satzungen der anderen Hochschulen auf dem Prüfstand als auch das Studiengebührengesetz an sich. (01.06.07)