Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig!

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Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig!Studiengebührengegner im Aufwind

In Hessen ordnete das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren aufschiebende Wirkung an. Der Student, der gegen die Gebühren geklagt hatte, braucht diese vorerst nicht zu zahlen. Trotzdem bleibt er weiterhin immatrikuliert. Die Richter folgten der Argumentation des Klägers, indem sie die Ansicht vertraten, dass die Einführung von Studiengebühren gegen die hessische Landesverfassung verstößt. Studiengebühren seien nicht mit Artikel 59 der Verfassung vereinbar. Dieser sieht vor, dass in allen öffentlichen Grund- , Mittel- , höheren und Hochschulen der Unterricht unentgeltlich ist.

Mit dieser gesetzlichen Regelung soll vor allem gewährleistet werden, dass auch Kinder aus finanzschwächerem Elternhaus ein Hochschulstudium aufnehmen können, fasst René Held, Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren, die Intention des Artikels zusammen. Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Darlehenssysteme gleich welcher Art, nicht sozial verträglich sind und dass sie somit dem Grundgedanken der hessischen Verfassung widersprechen.“

Auch in den anderen sechs Gebührenländern gibt es ähnliche Darlehens- und Kreditmodelle. Somit hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes durchaus bundesweite Ausstrahlungskraft“, macht André Schnepper, ebenfalls Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren, deutlich. Zwar sehen die anderen Landesverfassungen nicht explizit eine Gebührenfreiheit vor, jedoch schreibt der UN-Sozialpakt und somit das Bundesrecht vor, dass der Zugang zur Hochschule unentgeltlich erfolgen muss. Studiengebühren sind folglich nicht nur in Hessen verfassungswidrig.“

Die entgültige Entscheidung darüber, ob Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig sind, wird jedoch erst die Verfassungsklage herbeiführen. Über diese wird der Staatsgerichtshof in Wiesbaden im Frühjahr nächsten Jahres verhandeln.

Wir sehen der Verhandlung nach dem Urteil des VG Gießen noch optimistischer entgegen, so Schnepper weiter. Aber nicht nur die hessischen Gebührengegner haben durch die Entscheidung Rückwind erhalten, sondern auch alle anderen Studierenden, die zurzeit gegen die unsozialen Studiengebühren juristisch vorgehen. Bis zur endgültigen juristischen Klärung fordern wir alle Hochschulen in Hessen, aber auch bundesweit dazu auf, vorerst keine Gebühren einzuziehen. (02.11.07)