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Wegfallende Nebenjobs bringen Studenten in finzielle Nöte
In der Corona-Krise trifft es auch Studenten hart. Laut Erhebungen der Studentenwerke müssen sich 1,9 Million Studierende mit sog. Studentenjobs neben dem Studium finanzieren. In Zeiten der Kontaktsperre gibt es aber keine Jobs. Der Anspruch auf Hartz IV soll nun erleichtert werden.
Fast zwei Millionen Studenten betroffen
Messen werden abgesagt, Cafés sind geschlossen und die Kinos zeigen keine Filme mehr. Das alles hat auch Auswirkungen auf fast 2 Million Studenten, die nicht von Mama und Papa finanziert werden, sondern sich mit Nebenjobs über Wasser halten müssen.
Im Normalfall haben Studenten keinen Hartz IV Anspruch
Im Normalfall können Studenten, die einen Bedarf nachweisen können, im Erststudium Bafög beantragen. Allerdings bekommen nicht alle Studierende auch eine Berufsausbildungsförderung. Ist beispielsweise die Regelstudienzeit vorbei, oder wurde nach einem Studienabbruch ein neues Studium angefangen, kann Bafög nicht beantragt werden. Studenten können im Normalfall auch keine Hartz IV Leistungen beantragen. Der einzige Ausweg: Nebenjobs.
Härtefallregelung soll greifen
Eine bereits bestehende Härtefallregelung könnte in der Corona-Krise Abhilfe schaffen. Demnach können auch Studenten Hartz IV beantragen. Diese Gesetzesregelung findet sich im § 27, Absatz 4 des Sozialgesetzbuches (SGB II). Dort ist definiert, dass es ein besonderer sogenannter „Härtefall“ dann eintritt, wenn der Antragsteller sich in einer finanziellen Notlage befindet und die äußeren Umstände die besondere Lebenslage bedingt.
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Keine Unterbrechung des Studiums notwendig
Für den Hartz IV Anspruch mussten Studierende zum Beispiel ihr Studium unterbrechen. “In der aktuellen Situation ist eine Anspruchsberechtigung auch ohne Beurlaubung möglich”, heißt es nun aus dem Bildungsministerium. Allerdings werden die Hartz IV-Leistungen nur als Darlehen gewährt. Bedeutet, die Leistungen müssen später zurück gezahlt werden. Allerdings muss nunmehr das Studium nicht mehr ausgesetzt sein.
Hilfen für Studenten nicht ausreichend
Das reicht der Linken allerdings nicht aus. “Während die Bundesregierung für den Rettungsschirm bei der Wirtschaft den Turbo einlegt, bewegt sie sich bei der Unterstützung für bis zu zwei Millionen Studierende im Schneckentempo. Bildungsministerin Karliczek ignoriert schlechthin die finanzielle Notlage”, kritisiert Nicole Gohlke von der Linken. Daher fordert die Politikerin einen Bund-Länder-Sozialfond für schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Studierende.
Bafög Antrag wenn die Eltern in Kurzarbeit gehen
Müssen die Eltern in Kurzarbeit gehen oder gar ihren Job verlieren, können Studenten erneut einen Bafög-Antrag stellen, berichtet das Deutsche Studentenwerk. “Dann wird das aktuell niedrigere Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, und nicht mehr dasjenige des vorletzten Kalenderjahrs. Die Chancen, mehr Bafög zu bekommen, steigen erheblich”, sagte der Generalsekretär des Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde gegenüber der “Süddeutschen Zeitung”.
Bafög-Regeln wurden gelockert
Weil auch die Nebenjobs in großer Zahl gerade wegbrechen, könnte ein Bafög-Antrag erfolgreich sein. Denn in der Krise hat die Bundesregierung die Bafög-Regeln gelockert, wenn Studierende im Gesundheitssystem, dem Sozialwesen oder in der Landwirtschaft jobben. Das Einkommen wird nun nicht mehr so stringent an die Ausbildungsförderung angerechnet.
Im Studium schwanger?
Im Normalfall soll Bafög die Existenz von Studenten sichern und auch dafür sorgen, für die Ausbildung notwendige Kosten abzudecken. Laut § 27, Absatz II des SGB II gibt es jedoch bestimmte Lebenssituationen, die einen Antrag auf Hartz IV (Mehrbedarfszuschläge) notwendig erscheinen lassen. Dieser Mehrbedarf gilt, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft vorliegt, die Studentin oder der Student Alleinerziehend ist, aus gesundheitlichen Gründen und vom Arzt verordnet aufgrund einer Erkrankung eine besondere Ernährungsweise einhalten muss, Kleidung für Umstandsmode während der Schwangerschaft notwendig werden und die Geburt des Kindes bevorsteht. Auch hier ist ein Anspruch auf Hartz IV Leistungen unter Umständen gegeben- auch schon vor der Krise.
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