Bestimmte Pflichten gegenüber der Rentenversicherung müssen Rentner unbedingt einhalten, denn sonst droht eine Sperre bei der Renten-Auszahlung. Das bedeutet dann zwar keinenn Verlust der Rente, kann aber gerade bei Betroffenen, die sich sehr knapp über Wasser halten, an die Substanz gehen.
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Die Rentenüberweisung fehlt – warum?
Es bedeutet nämlich, über Wochen (vielleicht Monate) kein Geld auf das Konto zu bekommen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Zudem kann es für Verwirrung sorgen, wenn auf einmal die monatliche Überweisung fehlt, und die Betroffenen wissen nicht warum.
Achten Sie auf Auslandsaufenthalte
Wer seine Rente im Ausland bezieht, bekommt keine Probleme, wenn er oder sie sich pro Jahr nicht länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands befindet. Verbringen Sie jedoch mehr als die Hälfte des Jahres in Ausland, wandern Sie aus oder vermutet die Rentenkasse dies? Dann kann Ihnen das Probleme bereiten – abhängig vom Ort.
Volle Rente in der Europäischen Union
Keine Probleme bekommen Sie in der Europäischen Union. Ob Sie in Frankreich leben, in Italien, oder Spanien – das ist egal. In allen EU-Ländern bekommen Sie die volle Rente, die Sie in Deutschland auch erhielten.
Auch in Ländern, zwischen denen und Deutschland Sozialversicherungsabkommen gelten, bleibt die Rente ebenso bestehen wie in Deutschland. Das sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
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Außerhalb der EU drohen Kürzungen der Rente
Außerhalb der EU kann es aber zu Kürzungen bei der Rente kommen. Darüber sollten Sie sich unbedingt bei einem Rentenberater Klarheit verschaffen, bevor Sie den Schritt gehen, dauerhaft in ein solches Land zu ziehen.
Melden Sie umgehend eine geänderte Adresse
Der zweite Punkt betrifft weit mehr Rentner, und hier kommt es nicht selten zu einer bösen Überraschung. Rentner müssen die Rentenversicherung informieren, wenn sie umziehen und die Adresse sich ändert. Das gilt ausdrücklich auch für einen Umzug innerhalb Deutschlands.
Außerdem müssen Sie die Rentenversicherung über Änderungen ihrer persönlichen Bankverbindung informieren, sonst kann die monatliche Rentenzahlung Sie nicht erreichen.
Einstellen der Zahlung
Vorsicht: Wenn die Versicherung ihre gültige Adresse nicht kennt, ist es möglich, dass sie die Auszahlung ihrer Rente einstellt, bis die Sache sich geklärt hat. Die Rentenkasse schützt sich mit dieser Methode für Über- und Doppelzahlungen.
Diese könnten, laut der Deutschen Rentenversicherung, „nach einem Rücklauf der jährlich versandten Rentenanpassungsmitteilungen“ passieren.
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Es geht nur um die Klärung
Lange dauert der Stopp nicht. Sobald die Rentenkasse die neue Adresse kennt, wird das Geld so schnell wie möglich weiter überwiesen. Ohne finanzielle Reserven kann eine zeitliche Lücke bei der Überweisung jedoch Probleme bereiten.
Wo melden Sie die neue Adresse?
Für die Überweisung der Renten ist die Deutsche Post zuständig. Dort müssen Sie ihre Adressänderung beim Renten-Service melden. Die Deutsche Rentenversicherung erfährt von diesem automatisch ihre Daten.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.