Verfällt nach Heirat die Witwenrente? Das muss dann nicht sein

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Witwer und Witwen erhalten eine Hinterbliebenenrente. Was passiert aber, wenn Sie als Betroffene noch einmal den Bund fürs Leben schließen wollen? Verfällt dann Ihre Rente? Sie verlieren die Witwenrente nur dann, wenn Sie sich standesamtlich trauen lassen.

Freie Trauungen sind jedoch ebenso wie kirchliche Hochzeiten nicht rechtsverbindlich.

Standesamt und Witwenrente

Witwer oder Witwen, die eine entsprechende Rente beziehen, verlieren diese, wenn sie sich beim Standesamt trauen lassen. Sie erhalten dann zwar eine Rentenabfindung von der gesetzlichen Rentenabfindung – nach zwei Jahren gibt es aber nichts mehr.

Die freie Trauung ist eine Alternative

Eine freie Trauung ist eine Alternative für Menschen, die eine Hochzeit ohne Standesamt oder Kirche wollen. Sie hat keine rechtliche Bindung, und damit bleibt ihr formaler Status als Witwer oder Witwe erhalten – und damit auch ihre Rente.

Wer führt die freie Trauung durch?

Eine freie Trauung wird mit dem Hochzeitspaar individuell abgesprochen. Da sich hier rechtlich nichts ändert, brauchen sie auch keine Dokumente. Professionelle Trauredner oder auch freie Theologinnen führen die Trauzeremonie durch und erhalten dafür ein Honorar.

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Wie läuft die freie Trauung ab?

Den genauen Prozess können Sie planen. Wenn Sie einen traditionellen Ablauf wünschen, mit Ja-Wort, Tausch der Hochzeitsringe und Hochzeitskuss, dann wird die Zeremonienmeister oder Hochzeitsrednerin diesen durchführen.

Sie können also alles so planen wie bei einer kirchlichen oder standesamtlichen Hochzeit auch – nur ohne Kirche und Standesamt.

Auch eine kirchliche Trauung erhält die Witwenrente

Seit 2009 ist auch die kirchliche Trauung eine Alternative zum Standesamt, um die Witwenrente zu behalten. Damals wurde das Personenstandrecht reformiert, und seitdem müssen Paare sich nicht mehr standesamtlich trauen lassen, um in der Kirche zu heiraten.

Wie die freie Trauung ist die kirchliche Zeremonie nicht juristisch relevant.

Spielt die Kirche mit?

Ob die ausgewählte katholische Kirche, also die Geistlichen am Ort, zustimmt, wenn Sie eine rein kirchliche Trauung wollen, liegt allerdings in deren Ermessen. Zumindest müssen Sie die Umstände erläutern, warum Sie keine vorhergehende Trauung beim Standesamt möchten.

Sind Sie katholisch?

In der Regel werden die Kirchenleute akzeptieren (oder sogar schätzen), dass Sie den kirchlichen Segen für Ihren neuen Lebensbund anstreben, aber auf die Witwenrente nicht verzichten wollen.

Allerdings sollte zumindest ein Ehepartner auch Mitglied der katholischen Kirche sein.

Kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche

Die Evangelische Kirche ist in Deutschland meist weniger strikt, und ihre Vertreter erwarten vermutlich nicht, dass Sie Gründe angeben, warum Sie sich nicht staatlich trauen lassen wollen.

Ohne Standesamt keine Witwenrente

Die Rechtswirksamkeit der standesamtlichen Trauung und die Rechtsunwirksamkeit kirchlicher und freier Trauungen gilt indessen auch umgekehrt. Bei einer rein kirchlichen oder freien Eheschließung haben Sie beim Tod ihres Lebenspartners keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.