Wenn der Hinzuverdienst die Rente doch kürzt

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Bei der regulären gesetzlichen Altersrente gelten keine Grenzen mehr beim Hinzuverdienst. Sie können also soviel Geld durch Erwerbsarbeit neben der Rente einnehmen, wie Sie wollen, ohne dass ihnen dafür die Rente gekürzt wird.

Auch bei der vorgezogenen Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft.

Über dem Freibetrag hinaus müssen Sie diesen Verdienst allerdings versteuern – so wie Arbeitnehmer vor der Rente auch.

Rente plus Arbeitsentgelt

Bei einer vorgezogenen Altersrente bedeutet das: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Rentenantrag stellen, und weiter ihrer Beschäftigung nachgehen. Sie müssen ihre Arbeit weder aufgeben noch einschränken, sondern beziehen zwei Einkünfte – die Rente und ihr Arbeitsentgelt.

Was fällt unter vorgezogene Renten?

Dieser unbegrenzte Hinzuverdienst gilt für alle drei vorgezogenen Renten. Erstens gehören dazu alle, die eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, zweitens diejenigen, die eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte wahrnehmen und drittes solche, die eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.

Bis zur Regelaltersgrenze zahlen Sie in die Rentenkasse ein

Ein Unterschied sind die Rentenbeiträge. Wenn Sie bei einer vorzeitigen Rente hinzuverdienen, dann bleiben Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also nach wie vor Beiträge in die Rentenversicherung ein.

Wenn Sie aber nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze als Rentner hinzuverdienen, dann müssen Sie keine Rentenbeiträge mehr leisten.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Andere Rentenformen wie die Erwerbsminderungsrente enthalten jedoch nach wie vor Grenzen des jährlichen Hinzuverdienstes, die nicht überschritten werden dürfen.

Dieser Betrag liegt bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei 37.117,50 Euro, und bei voller Erwerbsminderung bei 18.558,75 Euro.

Allerdings dürfen Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung nur weniger als sechs Stunden pro Tag, und Rentner mit voller Erwerbsminderung nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten wurden stark angehoben, und nur wenige, die diese Rentenform beziehen, erreichen die jährlichen Grenzen des Hinzuverdienstes.

Was gilt als Hinzuverdienst?

Der Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs regelt in Teil 6, was unter Hinzuverdienst fällt, nämlich “Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen”. Das Entgelt einer anerkannten Werkstatt für behnderte Menschen fällt nicht darunter, und auch nicht die Bezahlung, die „eine Pflegeperson von der pflegebedürftigen Person erhält.”

Welcher Hinzuverdienst muss versteuert werden?

Rentner müssen ihr Einkommen ebenso versteuern wie Angestellte, Freiberufler und / oder Selbstständige. Das Finanzamt berechnet das Einkommen aus der Summe von Rente und Hinzuverdienst.

Nur gering versteuert wird ein sogenannter Minijob in einer Höhe bis zu 538 Euro. Hier beträgt die pauschale Besteuerung lediglich zwei Prozent, und es gibt keine sozialversicherungspflichtige Steuerpflicht.

Ein steuerfreier Hinzuverdienst ist 2024 bei der Rente bis zu einer Höhe von 6.456 Euro pro Jahr möglich.