Jeder 8. Bürgergeld-Bezieher muss bei der Miete zuzahlen

Lesedauer 2 Minuten

Letztes Jahr 2023 musste jeder achte Hamburger Bürgergeld Bezieher für die Miete aus dem Regelsatz zuzahlen und dafür Essen und andere Dinge streichen, die zum Leben notwendig sind.

Die Angemessenheit, die das Jobcenter für die Bruttokaltmiete in Hamburg für eine Person festsetzt, liegt bei 573 Euro pro Monat.

Mehr als 11.700 Haushalte müssen dazuzahlen

Diese angebliche Angemessenheit hat allerdings wenig mit den realen Verhältnissen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu tun. Dies zeigt sich daran, dass 11.700 Haushalte im Bürgergeldbezug in der Hansestadt aus dem Regelsatz für Miete und Heizung zuzahlen mussten. Das sind die nackten Zahlen von 2023.

Der Regelsatz ist als Existenzminimum definiert

Außenstehende wissen dabei oft nicht, dass dieser Regelsatz für das Existenzminimum berechnet ist, welches ein Mensch braucht, um seinen Lebensunterhalt zu fristen – mehr aber auch nicht. Wer jetzt von diesem Minimum Geld abzweigen muss, um die Miete zu zahlen, dem bleibt weniger als das Minimum für Nahrung, Kleidung oder Körperhygiene.

Wieviel Geld fehlt den Betroffenen?

Die Betroffenen müssen im Schnitt circa 92 Euro aus dem Regelsatz dazu zahlen. Das ist für jemand, der am Existenzminimum lebt, oft genau das, was ansonsten ganz knapp in der letzten Woche des Monats das absolut Notwendige finanzieren würde.

Für Deodorant, Brot, Shampoo oder eine günstige Unterhose ist dann kein Geld mehr da. Denn die dafür gedachten Mittel müssen die Betroffenen investieren, um nicht auf der Straße zu landen.

Lesen Sie auch:
Bürgergeld: Aktuelle Miettabelle gültig ab 2024

Jeder achte Haushalt ist betroffen

Laut dem Straßenmagazin gab es im April 2024 95.454 Bürgergeld-Haushalte in Hamburg. Bei 11.700 Mietzuzahlern bedeutete dies: Jeder achte unter den Bürgergeld-Haushalten bekommt zuwenig Geld vom Jobcenter, um die Miete zu zahlen.

Das Jobcenter erklärte dem Straßenmagazin: „Die Kosten der Unterkunft werden vom Jobcenter übernommen, soweit es sich um angemessene Kosten handelt.”

Regionale Unterschiede bei der Berechnung

Diese sogenannte Angemessenheitsgrenze ist regional und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Sie soll sich am unteren Segment der verfügbaren Wohnungen vor Ort orientieren. In der Praxis stehen die Grenzen, welche Jobcenter für “Angemessenheit” definieren, durchgehend in der Kritik.

Methoden der Jobcenter stehen in der Kritik

Sozialgerichte beschäftigen sich nahezu unentwegt mit Klagen, bei denen sich zeigt, dass Jobcenter die “Angemessenheit” irreal berechnen, und dass diese Berechnungen mit der wirklichen Mietsituation der jeweiligen Stadt kaum etwas zu tun haben.

Höhere Zahlungen bei drohender Obdachlosigkeit

Bei drohender Obdachlosigkeit zahle das Jobcenter auch bis zu 15 Prozent höhere Mieten, so sagte es ein Mitarbeiter der Behörde gegenüber dem Straßenmagazin. Auf Nachfrage konnte das Jobcenter aber nicht antworten, wie oft das der Fall ist.

Unangemessen sind die Berechnungen des Jobcenters

Im Fazit heißt das: Wenn laut den Zahlen mehr als zwölf Prozent aller Bürgergeld-Haushalte zuzahlen müssen, weil die Miete eine vom Jobcenter festgelegte “Angemessenheit” überschreitet, dann heißt dies nicht, dass derart viele Menschen “unangemessen” wohnen.

Es bedeutet vielmehr, dass die Berechnungen des Jobcenters unangemessen sind.