Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf vorgelegt, nachdem weitreichende Gesetzesรคnderungen folgen sollen. Demnach soll sich die Wohngeldhรถhe mehr als verdoppeln und der Berechtigtenkreis deutlich erweitert werden.
Inhaltsverzeichnis
Alternative zum Hartz-IV-Bezug?
Interessant kann die Wohngelderhรถhung auch fรผr sog. Hartz IV Aufstocker sein, die ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken mรผssen. Sie kรถnnten neben dem Wohngeld zusรคtzlich den Kinderzuschlag und das Kindergeld beziehen und hรคtten entweder gleich viel oder sogar mehr Einkommen zur Verfรผgung. Zudem kรถnnten sie den geplanten Heizkostenzuschuss beziehen.
Hรถhe des Wohngelds soll sich verdoppeln
Demnach soll das Wohngeld von durchschnittlich 177 Euro auf 370 Euro pro Monat deutlich steigen. Damit wรผrde sich das Wohngeld zum 1. Januar 2023 faktisch mehr als verdoppeln. Zusรคtzlich sollen die Hรผrden, um Wohngeld beziehen zu kรถnnen, sich deutlich senken, damit rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland wohngeldberechtigt sind.
Mehr Haushalte sollen Wohngeldberechtigt werden
Die Reform sieht nรคmlich “eine Erhรถhung der Anzahl der Wohngeldhaushalte von rund 600.000 Haushalte auf zwei Millionen Haushalte vor”, heiรt es in dem Entwurf. Das wird durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus (u. a. durch Anpassung der Wohngeldformel) mรถglich.
Bereits jetzt gehen Sozialexperten davon aus, dass bereits heute weitaus mehr Haushalte einen Anspruch auf das Wohngeld haben, diesen Anspruch allerdings nicht wahrnehmen, weil beispielsweise das Antragswesen zu kompliziert ist oder den Berechtigten aus Informationsmangel nicht bewusst ist, dass sie einen Anspruch erwirken kรถnnten.
Statt der rund 600.000 Wohngeldbezieher kรถnnten es somit schon heute nach Expertenangaben etwa 1,2 Millionen Menschen sein, die Wohngeld beziehen kรถnnten.
Damit einkommensschwache Haushalte aufgrund der galoppierenden Energiepreise entlastet werden, sollen vor allem Haushalte unterstรผtzt werden, deren Einkommen bei 12 Euro Mindestlohn je Stunde liegen. Zusรคtzlich sollen Rentner mit einer geringen Pension ebenfalls Wohngeld beantragen kรถnnen.
Warmwasser und Heizkosten sollen mitberechnet werden
In die Berechnung des Wohngeldanspruches soll nunmehr auch die Heiz- und Warmwasserkosten mit einflieรen. Die Bundesregierung plant laut Referentenentwurf eine zusรคtzliche Pauschale von 2 Euro je Quadratmeter mit in die Berechnungsgrundlage einzufรผhren. Das fรผhrt somit zu einer Erhรถhung des Wohngelds von je 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnflรคche.
Hรถhere Mieten durch energetische Sanierungen werden abgefedert
Die Klimakomponente soll hรถhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebรคudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethรถchstbetrรคge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen.
Ein weiterer Heizkostenzuschuss
Neben der Reform des Wohngelds soll ebenfalls der “Heizkostenzuschuss II” im Rahmen des “Wohngeld-Plus-Gesetzes” umgesetzt werden. Damit sollen betroffenen Haushalten geholfen werden, die mit steigenden Heizkosten zu kรคmpfen haben. Es solle “gezielt und unbรผrokratischen” geholfen werden, heiรt es in dem Gesetzesentwurf, der uns vorliegt.
Zusรคtzlich soll es noch einmal im Rahmen des Entlastungspakets einen Heizkostenzuschuss fรผr die Monate September bis Dezember 2022 geben. Im kommenden Jahr soll der Zuschuss “dauerhaft in das Wohngeld integriert werden”.
Der Heizkostenzuschuss soll fรผr einen Singlehaushalt etwa 415 Euro betragen, fรผr einen Zwei-Personenhaushalt 540 Euro. Fรผr jedes weitere Mitglied des Haushaltes sollen dann nochmal je 100 Euro รผberwiesen werden.
Das Antragswesen wird vereinfacht
Damit mehr Menschen das Wohngeld beantragen, soll sich nach den Vorstellungen der Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) die Hรผrde zum Antragswesen vereinfachen. Die Hรถhe des Wohngelds wird anhand des Einkommens, der Miete, der Grรถรe der Wohnung sowie des Wohnortes berechnet.
Hierfรผr plant die Ampel-Koalition eine Kampagne, um den Bรผrgern den Anspruch auf Wohngeld nรคher zu bringen. Zudem sollen zusรคtzlich Bewohner von Pflegeheimen finanziell entlastet werden.
Wer ist im Grunde nach Wohngeldberechtigt?
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeldberechtigt fรผr den Mietzuschuss sind Personen, die
โข Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
โข Untermieter,
โข mietรคhnlich Nutzungsberechtigte, insbe-sondere Inhaber
โข eines mietรคhnlichen Dauerwohn-rechts,
โข einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
โข eines dinglichen Wohnungsrechts,
โข Eigentรผmer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,
โข Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetzen der Lรคnder, sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Wohngeld als Lastenzuschuss
Wohngeldberechtigt fรผr den Lastenzuschuss sind Personen, die
โข Eigentรผmer einer Wohnung oder eines Hauses sind,
โข Erbbauberechtigte sind,
โข ein eigentumsรคhnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nieรbrauch innehaben,
โข Anspruch auf Bestellung, รbertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsรคhnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nieร-brauches haben und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Statt Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Heizkostenzuschlag
Es kann es im Einzelfall auch gรผnstiger sein, auf einen bestehenden Hartz-IV-Anspruch zu verzichten und stattdessen vom vorhandenen, eigenen Einkommen plus Wohngeld zu leben bzw. von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.
Das ist vor allem fรผr Hartz IV Aufstocker eine interessante Option, weil man sich dann nicht mehr den Stress mit dem Jobcenter hingeben muss. Im konkreten Fall kann eine unabhรคngige Beratungsstelle helfen, um den Anspruch durchzurechnen.
Gesetz noch nicht verabschiedet
Noch ist der Entwurf nicht als Gesetz verabschiedet. Die Bundesbauministerin Klara Geywitz will die Reform des Wohngeldes noch Ende September im Kabinett beraten.
Bislang ist zu bezweifeln, ob die Reform bereits bis zum Jahreswechsel vollstรคndig umgesetzt ist, da auch die Lรคnder hierzu angehรถrt werden mรผssen. Zudem mรผssen sich die Wohngeldstellen zunรคchst strukturell neu ausrichten, um das neue Antragswesen bewerkstelligen zu kรถnnen.