Um so viel soll der Hartz IV Regelsatz ansteigen

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Nachdem der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt hat, die Regelsätze bei Hartz IV neu berechnen zu wollen, wird mit Spannung erwartet, wie hoch diese ausfallen werden. Einiges ist dazu bereits bekannt.

Erhöhung der Regelleistungen “richtig und überfällig”

Die Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes hatte bereits berechnet, dass die Regelleistungen im Hartz IV System mindestens 678 Euro betragen sollten. Daher bewertet der Verband den neuerlichen Vorstoß des Arbeisministers Heil im Grundsatz als “richtig und überfällig”.

Heil will die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung reformieren. Dabei will er die Leistungen deutlich ansteigen lassen und künftig Kaufkraftverluste “verlässlich ausgleichen”.

Studie: Regelleistungen müssten auf 678 EUR steigen

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste eine armutsfeste Grundsicherung derzeit mindestens 678 Euro betragen und damit um 50 Prozent höher liegen als die geltenden Regelsätze.

Angesichts der akuten Kaufkraftverluste durch die Inflation fordert der Verband “sofortige finanzielle monatliche Zuschüsse für Hartz IV und Grundsicherungsbeziehende, bis die Leistungen neu geregelt sind.”

“Wir erwarten den Gesetzentwurf des Ministers für ein Bürgergeld mit Spannung und hoffen, dass nunmehr endlich mit der unwürdigen Praxis und den Armutsregelsätzen von Hartz IV gebrochen wird. Was es braucht, ist eine sanktionsfreie Grundsicherung in einer Höhe, die nicht nur existenzielle Grundbedürfnisse abdeckt, sondern auch Teilhabe ermöglicht”, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die aktuellen Regelsätze reichten vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen.

FDP sei sozialpolitisch ignorant

Dass sich Vertreter der FDP unter Berufung auf den Koalitionsvertrag bereits gegen eine Anhebung der Regelsätze zu Wort gemeldet haben, bezeichnet der Verband als “sozialpolitisch ignorant”.

“Es geht um das verfassungsrechtlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum. Hier kann sich niemand in politischer Verantwortung hinter einer unpräzisen Formulierung wegducken”, so Hesse. Mit der Einführung eines Bürgergeldes werde die Bundesregierung ohnehin nicht darum herumkommen, den Regelsatz neu aufzusetzen.

Es brauche jedoch bereits jetzt dringend ein weiteres Entlastungspaket, das zielgerichtet, wirksam und nachhaltig ist.

Aktuelle Lage verschärft die Situation

“Die aktuelle Preisentwicklung verschärft die Not der Betroffenen Tag für Tag. Daher braucht es auch umgehende Maßnahmen in Form monatlicher Hilfen, um die Zeit bis zur Einführung des Bürgergeldes zu überbrücken.”

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Bis zur Neuberechnung der Regelsätze fordert der Paritätische als Sofortmaßnahme und festen Bestandteil eines weiteren Entlastungspaketes die Anhebung um mindestens 200 Euro – nicht als Einmalzahlung, sondern monatlich. Energiekosten seien separat in voller Höhe zu übernehmen.

“Wir hoffen sehr, dass sich der Bundessozialminister mit seiner Forderung nach gezielten Hilfen für die Ärmsten durchsetzt – und diese dann auch substantiell genug sind, um vor Armut zu schützen.” Auch den Plänen der FDP, die Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose zu kürzen, müsse sich der Bundessozialminister entschlossen entgegenstellen.

Anstieg um 40 bis 50 Euro

Heil will die neuen Plänen bis zum Sommer vorstellen. Diese sollen dann verabschiedet werden. Bereits vor einigen Wochen hatte Heil einige Parameter genannt. Er könne zwar keinen genauen Betrag nennen, schätze aber, dass der Regelbedarf zum Jahresbeginn 2023 “um 40 bis 50 Euro” ansteigen werde.

Geänderte Berechnungsgrundlage

Damit die Regelleistungen entsprechend steigen können, müsse auch die Berechnungsgrundlage geändert sein. Seiner Ansicht nach könne “die bisherige Berechnung des Regelsatzes nicht mehr der Preisentwicklung standhalten”.

“Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung.”

Geplante Erhöhung der Regelbedarfe unzureichend

Dabei wird allerdings deutlich, dass die Regelbedarfe noch immer unzureichend berechnet sind, wie auch Harald Thomé, Sozialberater und Sozialrechtsexperte aus Wuppertal, kritisierte.

“Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate.”

Das jetzt als „Überwindung des Hartz-IV-Systems“ zu bezeichnen, ist zynisch. Es ist vielmehr die Zementierung von dauerhafter Armut unterhalb des Existenzminimums. Es bedarf einer sofortigen monatlichen Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rund 200 EUR mehr.”