Wer professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege durch Angehรถrige verbindet, nutzt die sogenannte Kombinationsleistung.
Dabei werden Pflegesachleistungen des Pflegedienstes mit dem Pflegegeld fรผr die hรคusliche Pflege durch Angehรถrige kombiniert.
Wichtig ist: Das Pflegegeld wird prozentual gekรผrzt โ und zwar genau um den Anteil, in dem die Pflegesachleistungen ausgeschรถpft wurden. Rechtsgrundlage ist ยง 38 SGB XI.
Inhaltsverzeichnis
Wer Anspruch hat โ und welche Betrรคge 2025 gelten
Die Kombinationsleistung gibt es ab Pflegegrad 2. 2025 liegen die monatlichen Regelsรคtze fรผr das Pflegegeld bei 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5).
Das Budget fรผr ambulante Pflegesachleistungen betrรคgt im selben Jahr 796 Euro (PG 2), 1.497 Euro (PG 3), 1.859 Euro (PG 4) und 2.299 Euro (PG 5). Diese Werte hat das Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2025 angehoben; sie sind die feste Ausgangsbasis fรผr die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes in der Kombinationsleistung.
Wie hoch das anteilige Pflegegeld ausfรคllt, bestimmt allein der prozentuale Verbrauch des monatlichen Sachleistungsbudgets.
Wird zum Beispiel 70 Prozent des Sachleistungsrahmens genutzt, reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld auf 30 Prozent des fรผr den jeweiligen Pflegegrad geltenden Pflegegeld-Betrags.
Umgekehrt gilt: Wer 40 Prozent Sachleistungen beansprucht, erhรคlt 60 Prozent Pflegegeld. Diese prozentuale Verrechnung ergibt sich unmittelbar aus ยง 38 SGB XI.
Schritt fรผr Schritt: So ermittelt die Kasse den Prozentsatz
In der Praxis rechnen die Pflegekassen auf Basis der vom Pflegedienst eingereichten Monatsrechnung. Aus der Rechnung ergibt sich, wie viel vom jeweiligen Sachleistungsbudget wirklich genutzt wurde.
Dieser Verbrauch in Prozent wird auf das Pflegegeld โumgedrehtโ: Der nicht genutzte Anteil des Sachleistungsbudgets wird als Prozentsatz auf das Pflegegeld angewendet. Beispielhaft erklรคrt es etwa die BARMER: Werden bei Pflegegrad 4 nur 40 Prozent der Sachleistungen eingesetzt, stehen 60 Prozent des Pflegegeldes zu.
Konkrete Beispiele mit den aktuellen Betrรคgen
Nehmen wir einen Versicherten mit Pflegegrad 4. Das monatliche Budget fรผr Sachleistungen liegt 2025 bei 1.859 Euro, das Pflegegeld bei 800 Euro. Nutzt der Pflegedienst Leistungen im Wert von 743,60 Euro, entspricht das exakt 40 Prozent des Budgets. Es verbleiben 60 Prozent Pflegegeld, also 480 Euro. Dieses Beispiel entspricht der Abrechnungspraxis der Kassen.
Ein weiteres Beispiel mit Pflegegrad 2: Das Sachleistungsbudget betrรคgt 796 Euro, das Pflegegeld 347 Euro. Werden 70 Prozent der Sachleistungen genutzt, also Leistungen im Wert von 557,20 Euro, reduziert sich das Pflegegeld auf 30 Prozent. 30 Prozent von 347 Euro ergeben 104,10 Euro anteiliges Pflegegeld. Die zugrunde liegenden Betrรคge sind amtlich verรถffentlicht.
Wird das Sachleistungsbudget vollstรคndig ausgeschรถpft, entfรคllt das Pflegegeld fรผr diesen Monat; bei รberschreitung des Budgets sind Mehrkosten privat zu tragen. Das folgt aus der gesetzlichen Systematik, nach der das Pflegegeld genau um den Vomhundertsatz der in Anspruch genommenen Sachleistungen gemindert wird.
Feste Quote oder flexible Abrechnung โ was gilt?
Das Gesetz sieht vor, dass Pflegebedรผrftige an ihre Entscheidung zum Verhรคltnis von Geld- und Sachleistungen grundsรคtzlich sechs Monate gebunden sind.
Viele Kassen handhaben die Abrechnung dennoch pragmatisch monatsweise nach tatsรคchlicher Inanspruchnahme, solange keine feste Quote vereinbart ist. Rechtlich maรgeblich bleibt dabei die prozentuale Kรผrzung nach ยง 38 SGB XI; die organisatorische Handhabung erlรคutern Verbรคnde und Kassen in ihren Praxisinformationen.
Auszahlung und Zeitpunkt
Hรคufig wird das anteilige Pflegegeld verspรคtet ausgezahlt, weil Pflegedienste ihre Leistungen erst zum Monatsende abrechnen und die Pflegekasse anschlieรend die Prozentsรคtze ermittelt.
Dadurch kann sich die รberweisung des kombinierten Pflegegeldes um Wochen verschieben. Medienberichte greifen diese Praxis regelmรครig auf und verweisen dabei ebenfalls auf ยง 38 SGB XI als Berechnungsgrundlage.
Wichtige Abgrenzungen und Ergรคnzungen
Die Kombinationsleistung betrifft ausschlieรlich das Verhรคltnis aus Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen. Daneben gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der zusรคtzlich fรผr anerkannte Unterstรผtzungsangebote eingesetzt werden kann und nicht Teil der prozentualen Verrechnung ist.
Auch teilstationรคre Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind eigenstรคndige Leistungsbereiche mit eigenen Budgets; sie verรคndern die Grundlogik der Kombinationsleistung nicht, kรถnnen aber in einzelnen Monaten besondere Weiterzahlungsregeln auslรถsen, etwa die hรคlftige Weiterzahlung des Pflegegelds wรคhrend Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Die jeweils gรผltigen Betrรคge und Regelungen verรถffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.
Fazit
Die Hรถhe des anteiligen Pflegegeldes bei der Kombinationsleistung ist kein Schรคtzwert, sondern eine einfache Prozentrechnung: Je mehr Sachleistungen in einem Monat aus dem Budget genutzt werden, desto geringer fรคllt das Pflegegeld aus โ und zwar spiegelbildlich zum Verbrauch.
Verlรคssliche Anhaltspunkte liefern die amtlichen Monatsbetrรคge je Pflegegrad und die gesetzliche Vorgabe in ยง 38 SGB XI. Wer die eigenen Rechnungen des Pflegedienstes im Blick behรคlt, kann das zu erwartende anteilige Pflegegeld mit wenigen Zahlen selbst nachvollziehen.