Schwerbehinderung: So wirkt sich ein GdB von 50 positiv auf die Rente aus

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Eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 wirkt sich in der gesetzlichen Rentenversicherung vor allem auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns aus โ€“ nicht automatisch auf die Hรถhe der Rente.

Wer den Status โ€žschwerbehindertโ€œ erfรผllt, kann bestimmte Altersrenten frรผher in Anspruch nehmen; die Rechenformel der Rente รคndert sich dadurch jedoch nicht. MaรŸgeblich sind dabei klare gesetzliche Voraussetzungen und feste Altersgrenzen.

Was โ€ž50 % Schwerbehinderungโ€œ fรผr die Altersrente bedeutet

Mit einem GdB von wenigstens 50, nachgewiesen etwa durch den Schwerbehindertenausweis, steht die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen offen. Zusรคtzlich mรผssen mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (die sogenannte Wartezeit) vorhanden sein.

Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegt; fรคllt sie spรคter weg, bleibt der Anspruch auf diese Rentenart bestehen.

Tabelle: Wie wirken sich 50 Prozent Schwerbehinderung auf die Altersrente aus?

Fakt Auswirkung bei 50 GdB
Rentenart Anspruch aufย Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschenย (sofern mindestens 35 Versicherungsjahre vorhanden sind).
Regulรคres Rentenalter (ab Jahrgang 1964) 65 Jahreย abschlagsfrei mรถglich (anstatt regulรคr 67 Jahre).
Frรผhestmรถglicher Rentenbeginn Abย 62 Jahrenย mรถglich, allerdings mitย 0,3 % Abschlag pro Monatย vor 65, maximalย 10,8 %.
Unterschied zu regulรคrer Altersrente Renteneintritt bis zuย 2 Jahre frรผherย ohne Abschlag undย 5 Jahre frรผherย mit Abschlag machbar.
Berechnung der Rentenhรถhe Keine ร„nderung: weiter nach Entgeltpunkten, Rentenwert und Zugangsfaktor. Nur derย Zeitpunktย verรคndert sich.
Hinzuverdienst Seit 2023ย keine Grenzenย mehr bei vorgezogenen Altersrenten. Arbeit neben der Rente ist unbeschrรคnkt mรถglich.
Abschlรคge ausgleichen Ab demย 50. Lebensjahrย kรถnnen durchย freiwillige Sonderzahlungenย in die Rentenversicherung Abschlรคge teilweise oder vollstรคndig ausgeglichen werden.
Steuerlicher Vorteil Anspruch aufย Behinderten-Pauschbetragย von jรคhrlichย 1.140 โ‚ฌย (ab GdB 50), senkt die Steuerlast.
Antrag & Nachweis Schwerbehindertenausweis oder Bescheid mussย spรคtestens zum Rentenbeginnย vorliegen; Antragstellung empfohlen ca.ย 3 Monate vorher.

Altersgrenzen, Vorziehen und Abschlรคge

Fรผr die Geburtsjahrgรคnge ab 1964 gilt: eine abschlagsfreie Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen ist ab 65 Jahren mรถglich. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist bereits ab 62 Jahren machbar, dann jedoch mit dauerhaften Abschlรคgen.

Pro Monat des Vorziehens werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorlauf. Diese Abschlรคge gelten lebenslang, auch nach Erreichen der regulรคren Altersgrenze.

Die Deutsche Rentenversicherung verdeutlicht diese Staffel in ihren Informationen und Pressehinweisen, die zugleich zeigen, wie die Altersgrenzen fรผr รคltere Jahrgรคnge schrittweise angehoben worden sind.

Der Unterschied zur โ€žRente mit 63โ€œ fรผr langjรคhrig Versicherte

Auch ohne Schwerbehinderung kรถnnen langjรคhrig Versicherte mit mindestens 35 Jahren anrechenbaren Zeiten vorzeitig in Rente gehen โ€“ frรผhestens ab 63, aber mit teils hรถheren Abschlรคgen bis zu 14,4 Prozent bei vier Jahren Vorziehen bis 67.

Fรผr ab 1964 Geborene liegt die abschlagsfreie Grenze hier bei 67. Die Variante fรผr schwerbehinderte Menschen ist damit beim Vorziehen in der Regel gรผnstiger.

Tabelle: Wann kรถnnen Schwerbehinderte mit GdB ab 50 in Rente gehen?

Geburtsjahrgang Rentenalter bei 50 GdB
bis 1951 Frรผhestens mit 60 (mit Abschlรคgen) / Abschlagsfrei ab 63
1952 Frรผhestens mit 60 + 6 Monate / Abschlagsfrei ab 63 + 6 Monate
1953 Frรผhestens mit 61 / Abschlagsfrei ab 64
1954 Frรผhestens mit 61 + 6 Monate / Abschlagsfrei ab 64 + 6 Monate
1955 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65
1956 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65 + 1 Monat
1957 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65 + 2 Monate
1958 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65 + 4 Monate
1959 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65 + 6 Monate
1960 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65 + 8 Monate
1961 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65 + 10 Monate
1962 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 66
1963 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 66 + 2 Monate
ab 1964 Frรผhestens mit 62 / Abschlagsfrei ab 65

Wartezeit: Mehr als nur Beitragsjahre

In die 35-jรคhrige Wartezeit flieรŸen nicht nur klassische Beschรคftigungszeiten ein. Berรผcksichtigt werden etwa Zeiten mit Krankengeld, Phasen der Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und bestimmte schulische bzw. Ausbildungszeiten.

Wer unsicher ist, erhรคlt ab dem 50. Lebensjahr automatisch eine detaillierte Rentenauskunft und kann darรผber prรผfen, ob die Voraussetzungen voraussichtlich erfรผllt werden.

Hinzuverdienst: Frรผhere Altersrenten sind seit 2023 nicht mehr gedeckelt

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten โ€“ dazu zรคhlt auch die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen โ€“ keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Arbeit neben der Rente mindert den Zahlbetrag nicht mehr. Diese Entgrenzung ist in Broschรผren und Hinweisen der Rentenversicherung ausdrรผcklich bestรคtigt.

Wichtig: Schwerbehinderung ist nicht gleich Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente ist eine andere Rentenart. Sie hรคngt nicht vom GdB ab, sondern davon, wie viele Stunden tรคglich jemand noch arbeiten kann.

Als voll erwerbsgemindert gilt, wer auf absehbare Zeit unter drei Stunden tรคglich arbeiten kann; bei drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Fรผr diese Renten gelten eigene Hinzuverdienstgrenzen, die zum 1. Januar 2025 angehoben wurden (etwa rund 19.661 Euro jรคhrlich bei voller Erwerbsminderung als Richtwert). Eine Schwerbehinderung kann die medizinische Ausgangslage plausibilisieren, ersetzt die leistungsbezogene Prรผfung aber nicht.

Steuern: Der Behinderten-Pauschbetrag entlastet โ€“ auch im Ruhestand

Unabhรคngig von der Rentenart kรถnnen Menschen mit Behinderung steuerlich den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Bei einem GdB von 50 betrรคgt er 1.140 Euro pro Jahr und mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Betrรคge sind gesetzlich geregelt und gelten unverรคndert seit der Erhรถhung im Jahr 2021; maรŸgeblich sind die Lohnsteuer-Hinweise 2025 des Bundesfinanzministeriums.

Abschlรคge ganz oder teilweise ausgleichen

Wer eine vorgezogene Altersrente plant, kann die daraus resultierenden Abschlรคge ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderzahlungen in die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen.

Die Rentenversicherung berechnet auf Antrag die Hรถhe des dafรผr notwendigen Betrags; gezahlte Beitrรคge kรถnnen zudem steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen berรผcksichtigt werden. Diese Mรถglichkeit gilt ausdrรผcklich auch fรผr die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.

Antragstellung und Timing

Damit die Rente pรผnktlich zum gewรผnschten Zeitpunkt gezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag etwa drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Wichtig ist, die Schwerbehinderteneigenschaft bis zum Startdatum nachzuweisen; dafรผr genรผgt in der Regel der Bescheid bzw. Ausweis des Versorgungsamts.

Fazit: Frรผher in Rente โ€“ mit klaren Spielregeln

Eine 50 % Schwerbehinderung erรถffnet den Zugang zu einer frรผheren Altersrente mit potenziell geringereren Abschlรคgen als bei anderen Vorruhestandswegen.

Die Rentenhรถhe selbst berechnet sich aber weiterhin aus Entgeltpunkten, aktuellem Rentenwert und Zugangsfaktor. Wer den Schritt plant, sollte die eigene Wartezeit prรผfen, die Altersgrenzen des eigenen Jahrgangs kennen, mรถgliche Sonderzahlungen zur Abschlagsminderung erwรคgen und den steuerlichen Pauschbetrag nutzen. So wird aus dem besonderen Status ein finanziell gut geplanter รœbergang in den Ruhestand.