Service Rundfunkbeitrag: Tausende können “GEZ Gebühr” zurückverlangen

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Die Betreiber der Webseite “service-rundfunkbeitrag.de” stehen unter erheblichem Druck, nachdem sie von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt wurden.

Der Grund: Die Firma SSS-Software Special Service GmbH erhebt Gebühren für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag, ohne diese Kosten deutlich zu kennzeichnen.

Nun kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.

Zahlreiche Beschwerden zum vermeintlichen Serviceportal

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat reagiert, nachdem sich zahlreiche Verbraucher über das Onlineportal “Service Rundfunkbeitrag” beschwert hatten.

Die Webseite erscheint bei Google-Suchen nach Begriffen wie “Rundfunkbeitrag”, “Rundfunkgebühr” oder “GEZ” prominent und wird als werblicher Inhalt gekennzeichnet.

Über die Seite können Nutzer Formulare zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermitteln.

Was viele jedoch nicht wissen: Für die Nutzung dieser Formulare wird eine Gebühr von 29,99 € erhoben. Diese Kosten werden oft erst nach Erhalt der Rechnung offensichtlich, was gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, da Preisangaben klar und verständlich in hervorgehobener Weise erfolgen müssen.

Bis Mitte Juli 2024 sind nach Schätzungen des vzbv bereits mehr als 90.000 Verbraucher auf diese Praxis hereingefallen.

Was sind die Hintergründe für die Abmahnung von SSS-Software Special Service?

Die Abmahnungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und des vzbv beruhen auf zahlreichen Beschwerden von Verbraucher
, die sich durch die Gebührenerhebung getäuscht fühlten.

Die Webseite “service-rundfunkbeitrag.de” verlangt für die Adressänderung, An- und Abmeldung oder die Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag eine Gebühr von 29,99 €.

Der Hinweis auf diese Kosten ist jedoch nicht ausreichend deutlich, was die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben verletzt.

Zudem enthält die Webseite eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Verbraucher auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten lässt.

Diese Klausel ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale unwirksam, wenn die Verbraucher nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung war ebenfalls Gegenstand der Abmahnungen. In Folge dessen hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Angaben zum Widerrufsrecht zum 28. Juni 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften angepasst.

Auf weiteren Druck des vzbv hat die Firma angekündigt, die Widerrufe derjenigen Verbraucher zu akzeptieren, die vor der Anpassung der Widerrufsbelehrung am 28. Juni 2024 die Webseite genutzt haben.

Diese Betroffenen können nun die Forderung zurückweisen und bereits gezahlte Entgelte zurückverlangen. Für alle anderen prüft der vzbv eine Sammelklage.

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So reagieren Sie, wenn Sie auf Service-Rundfunkbeitrag.de hereingefallen sind

Option 1: Nutzung bis zum 27. Juni 2024

Wenn Sie die kostenpflichtige Dienstleistung bis zum 27. Juni 2024 in Anspruch genommen und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten haben, können Sie per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf erklären und ggf. Erstattung verlangen. Verwenden Sie hierfür den folgenden Mustertext:

Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-(Rechnungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.

(Sofern bereits gezahlt, ergänzen Sie folgendes:] Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
(Kontodaten ergänzen)

Mit freundlichen Grüßen
(Ihr Name)

Option 2: Nutzung ab dem 28. Juni 2024

Verbraucher, die die Webseite ab dem 28. Juni 2024 genutzt und eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit einem ähnlichen Musterbrief zurückweisen. Bei weiteren Fragen steht die Verbraucherzentrale vor Ort zur Beratung zur Verfügung.

Davor warnen die Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kostenpflichtigen Dienstleistungen von www.service-rundfunkbeitrag.de keine Vorteile gegenüber dem offiziellen und kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de bieten. Verbraucher sollten daher ausschließlich die offizielle Webseite nutzen, um unnötige Kosten zu vermeiden.